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Rechtsprechung
   BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,455
BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54 (https://dejure.org/1956,455)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1956 - 1 AZR 296/54 (https://dejure.org/1956,455)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 296/54 (https://dejure.org/1956,455)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 77
  • NJW 1956, 1533
  • DB 1956, 822
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
    Auszug aus BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54
    Wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 22. Juni 1956 in 1 AZR 619/54 und 1 AZR 41/55 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ßg (ARS 9, H ; 9, 38; 10, 527; 11, 164; 15, 229 und 35 '44) : entschieden hat, entsteht ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs nicht selbständig; er kann vielmehr nur an die ! Stelle eines bereits erworbenen auf Gewährung von Freizeit j unter Fortzahlung des Lohnes gerichteten echten Urlaubsanspruchs treten.

    Alsdann wäre allerdings der Erwerb eines echten auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Lohnes gerichteten Urlaubsanspruchs von vornherein unmöglich und damit auch, wie der Senat in den oben erwähnten Urteilen 1 AZR 619/54 und 1 AZR 41/55 in Anlehnung an die dort aufgeführte Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts entschieden hat, der Erwerb eijies Anspruchs auf Urlaubsabgeltung ausgeschlossen gewesen.

  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 619/54
    Auszug aus BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54
    Wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 22. Juni 1956 in 1 AZR 619/54 und 1 AZR 41/55 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ßg (ARS 9, H ; 9, 38; 10, 527; 11, 164; 15, 229 und 35 '44) : entschieden hat, entsteht ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs nicht selbständig; er kann vielmehr nur an die ! Stelle eines bereits erworbenen auf Gewährung von Freizeit j unter Fortzahlung des Lohnes gerichteten echten Urlaubsanspruchs treten.

    Alsdann wäre allerdings der Erwerb eines echten auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Lohnes gerichteten Urlaubsanspruchs von vornherein unmöglich und damit auch, wie der Senat in den oben erwähnten Urteilen 1 AZR 619/54 und 1 AZR 41/55 in Anlehnung an die dort aufgeführte Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts entschieden hat, der Erwerb eijies Anspruchs auf Urlaubsabgeltung ausgeschlossen gewesen.

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …

    In dem allgemein als Ausgangsentscheidung genannten Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1956 (BAG 3, 77, 79) hat dieser zunächst darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin wegen deren vorangegangenen dauernden Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis hätte fristlos kündigen können; die Möglichkeit, noch Urlaubsansprüche geltend zu machen, beruhe also auf dem rücksichtsvollen Verhalten der Beklagten gegenüber der erkrankten Klägerin.
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    a) Es kann offenbleiben, ob dieser Rechtsprechung, die auf Urteile des Ersten Senats vom 22. Juni 1956 (1 AZR 41/55 - BAGE 3, 60; 1 AZR 296/54 - BAG 3, 77, 79 und 1 AZR 187/55 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) zurückgeht und vom Fünften Senat (mit Urteilen vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 - AP Nr. 82 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; vom 27. September 1962 - 5 AZR 561/61 - AP Nr. 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und vom 18. Februar 1963 - 5 AZR 357/62 - AP Nr. 88 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) fortgeführt worden ist, für den Rechtszustand vor Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes am 1. Januar 1963 zu folgen war.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    In dem allgemein als Ausgangsentscheidung genannten Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1956 (BAG 3, 77, 79) hat dieser zunächst darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin wegen deren vorangegangenen dauernden Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis hätte fristlos kündigen können; die Möglichkeit, noch Urlaubsansprüche geltend zu machen, beruhe also auf dem rücksichtsvollen Verhalten der Beklagten gegenüber der erkrankten Klägerin.
  • ArbG Berlin, 27.03.2013 - 28 Ca 1960/13

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Krankheit

    Gerade hierin besteht das Wesen des Urlaubs"; s. auch hingegen BAG 22.6.1956 - 1 AZR 296/54 - BAGE 3, 77 = AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 9 ["Juris"-Rn. 11]: "Es ist dem Berufungsrichter zuzugeben, dass der Urlaub nicht zusätzlicher Lohn ist oder als eine Gegenleistung für geleistete Arbeit gewährt wird oder in einem jeweils bestimmten Verhältnis zu dem Umfang der geleisteten Arbeit stehen muss, und dass davon auch der hier maßgebende Tarifvertrag und das Berliner Urlaubsgesetz ausgehen.

    Gerade hierin besteht das Wesen des Urlaubs"; s. auch hingegen BAG 22.6.1956 - 1 AZR 296/54 - BAGE 3, 77 = AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 9 ["Juris"-Rn. 11]: "Es ist dem Berufungsrichter zuzugeben, dass der Urlaub nicht zusätzlicher Lohn ist oder als eine Gegenleistung für geleistete Arbeit gewährt wird oder in einem jeweils bestimmten Verhältnis zu dem Umfang der geleisteten Arbeit stehen muss, und dass davon auch der hier maßgebende Tarifvertrag und das Berliner Urlaubsgesetz ausgehen.

    Gerade hierin besteht das Wesen des Urlaubs"; s. auch hingegen BAG 22.6.1956 - 1 AZR 296/54 - BAGE 3, 77 = AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 9 ["Juris"-Rn. 11]: "Es ist dem Berufungsrichter zuzugeben, dass der Urlaub nicht zusätzlicher Lohn ist oder als eine Gegenleistung für geleistete Arbeit gewährt wird oder in einem jeweils bestimmten Verhältnis zu dem Umfang der geleisteten Arbeit stehen muss, und dass davon auch der hier maßgebende Tarifvertrag und das Berliner Urlaubsgesetz ausgehen.

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Tarifnorm war die Rechtsprechung von dem Grundsatz geprägt, daß der Arbeiter weder einen Urlaubs- noch einen Urlaubsabgeltungsanspruch erwirbt, wenn er sich an dem maßgeblichen Stichtag in einem Zustand dauernder Arbeitsunfähigkeit befindet (vgl. BAGE 3, 60 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 3, 77 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Die Vorschrift erfaßt nach herrschender Meinung den Rechtsmißbrauch durch illoyal verspätete Rechtsausübung, also einen Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (vgl. BAGE 3, 77, 80 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 13. November 1957 - 4 AZR 228/55 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG Urteil vom 16. April 1958 - 4 AZR 288/56 - AP Nr. 35 zu § 3 T0A; BAGE 6, 170, 172 f. [BAG 17.07.1958 - 2 AZR 312/57] = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch, zu IV der Gründe; BAGE 10, 187, 189 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Vertragsstrafe, zu II der Gründe; BAGE 4, 59, 61 = AP Nr. 1 zu § 817 BGB;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 350;… Hueck/Nipperdey/Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., § 4 Rz 127;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts II 1, § 32 I 2, S. 627).
  • BAG, 06.07.1956 - 1 AZR 276/54

    Urlaub: Verfassungsrechtliche Prüfung des schleswig-holsteinischen …

    Ist dagegen das Schleswig-Holsteinische Urlaubsgesetz gültig, so stände dem Kläger der volle Urlaubsanspruch zu, da das Schleswig-Holsteinische Ürlauhsgesetz zwar einen verkürzten Urlaub nach Maßgabe der geleisteten Arbeitszeit für das Einstellungsjahr aber nicht für das Jahr des Ausscheidens vorsieht und auch ein Rechtsmißbrauch nach der Rechtsprechung des Senats hier nicht vorliegt (vgl. die Urteile vom 22" Juni 1956 in 1 AZR 296/54 und 1 AZR 187/55).
  • LAG Bremen, 09.03.1999 - 1 TaBV 14/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei Fälschung von abgegebenen …

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  • BAG, 09.04.1960 - 2 AZR 457/57

    Darlegungslast - Beweislast - Erkrankung des Arbeitnehmers - Eigenes Verschulden …

    Die eigene Vertragspflichtverletzung kann aber auch dazu führen, daß sogar einem nicht auf Vertrag, sondern, hinsichtlich der näheren Ausgestaltung eines Vertrages, auf zwingendem Gesetz beruhenden Anspruch der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegen steht , Pur den Urlaubsanspruch ist das sowohl vom Ersten Senat (BAG 3, 77) wie vom Vierten Senat (AP Nr«, 1 zu Art " 7 UrlGes" Bayern) ausgesprochen" Hierbei ist wegen des zwingenden Charakters des Anspruchs allerdings äusserste Zurückhaltung am Platze (vgl" die Anmerkungen von Dersch zu AP Hrc 9 zu § 611 BGB urlaubsrecht und zum letztgenannten Urteil)" An den Einwand des Rechtsmißbrauchs müssen insoweit ähnlich strenge Anforderungen gestellt werden wie gegenüber einem - ebenfalls unabdingbaren - Tarifanspruch (BAG 4, 59).
  • BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56

    Tarifvertrag - Wille der Tarifpartner - Rückwirkende Kraft - Rückwirkungswille - …

    Ein Ausnahmefall, wie er in 1 AZR 296/54 (AP Nr. 9 zu § 611/ B(tirlaubsrecht) gegeben war, liegt nicht vor.
  • BAG, 25.02.1971 - 5 AZR 337/70

    Ungerechtfertiges Urlaubsverlangen bei mehr Urlaubs- als Arbeitstagen pro Jahr

  • BAG, 02.05.1961 - 5 AZR 478/60

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Rechtsmißbräuchliche Geltendmachung - Arbeit in …

  • BAG, 23.04.1957 - 1 AZR 477/56

    Tarifvertrag - Bestimmungen eines Landesgesetzes - Tarifliche Bestimmungen - …

  • BAG, 27.09.1962 - 5 AZR 561/61

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Rechtsmißbräuchliche Geltendmachung - Arbeit in …

  • BAG, 05.09.1960 - 1 AZR 25/59

    Hausarbeitstagsberechtigte Arbeitnehmerin - Erkrankung - Kalendermonat - …

  • LAG Hessen, 25.09.1986 - 3 Sa 342/86

    Vereinbarkeit des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Grundgesetz

  • BAG, 20.10.1966 - 2 AZR 455/65

    Fehlstunden - Zeitfaktor

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