Rechtsprechung
| BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Fernwirkungen von Arbeitskämpfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitskampfrisiko - Betriebliche Arbeitszeitregelung - Regelungsspielraum - Arbeitszeitverkürzung - Streik - Beschäftigungsansprüche - Vergütungsansprüche - Betriebsrisiko - Wirtschaftsrisiko - Fernwirkungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lohnrisiko bei mittelbar von einem Streik betroffenen Betrieben
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 24.08.1978 - 1 BV 12/78
- LAG Hamm, 03.11.1978 - 3 TaBV 96/78
- BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Papierfundstellen
- BAGE 34, 331
- NJW 1981, 937
- DB 1981, 321
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (9)
- BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Der Senat hat diese Erkenntnis erst in jüngster Zeit in seinen Aussperrungs-Urteilen vom 10. Juni 1980 bekräftigt (vgl. 1 AZR 168/79 zu A V 3 b der Gründe, (demnächst) AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).(3) Maßgebend ist der in der Tarifautonomie wurzelnde Grundsatz der Kampfparität, der sich nicht nur auf die Ausgestaltung der Kampfmittel selbst, sondern auch auf das Recht der Leistungsstörungen auswirkt (so schon BAG 3, 346 (349 f.) = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko (Bl. 2 R) und zuletzt Urteil vom 10. Juni 1980 -- 1 AZR 168/79 -- (zu A V 3 b) (demnächst) AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ebenso die herrschende Auffassung im Schrifttum: vgl. Hueck/Nipperdey (Säcker), Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II 2, § 47 VI 3 a, S. 946 f.; Bertelsmann, Aussperrung, 1979, S. 208; Dütz, DB 1979, Beilage Nr. 14, S. 10 ff.; Löwisch, Streik und Aussperrung im Ausland, 1980, S. 35; Mayer-Maly, BB 1979, 1305, 1309; Schmid, JuS 1977, 92 f.; Scholz/Konzen, aaO, S. 214 ff.; Seiter, aaO, S. 307 ff.; a. A. vor allem Ehmann und Kalb, aaO).
Demgegenüber ist auf die Grundsätze hinzuweisen, die der Senat in seinen Aussperrungs-Urteilen vom 10. Juni 1980 zur tarifbezogenen Kampfparität entwickelt hat (vgl. 1 AZR 168/79 zu A V der Gründe (demnächst) AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 07.11.1975 - 5 AZR 61/75
Arbeitskampf: Lohnrisirko des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Das entspricht seit dem grundlegenden Kieler Teilstreik-Urteil des Reichsgerichts vom 6. Februar 1923 (RGZ 106, 272 ff.) der ständigen Rechtsprechung, der sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (BAG 3, 346 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; AP Nr. 3 und 4 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAG 23, 512 = AP Nr. 45 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 27, 311 = AP Nr. 30 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).Auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner jüngsten Entscheidung zum Arbeitskampfrisiko Zweifel geäußert, ob sich die Lohnverweigerung in "Drittbetrieben" aus der Solidarität der Arbeitnehmer ableiten lasse (BAG 27, 311 (313 f.) = AP Nr. 30 zu § 615 BGB Betriebsrisiko (zu 3 der Gründe)).
Am weitesten geht der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts, der in seinem Rohrleger-Urteil den Ausgleich der mittelbaren Kampffolgen "durch eine vernünftige vorausschauende Planung" und "eine große Beweglichkeit der Betriebsführung" verlangt (BAG 27, 311 (314 f.) = AP Nr. 30 zu § 615 BGB Betriebsrisiko (zu 3 und 4 a)).
- BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55
Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Auch das Bundesarbeitsgericht ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts stets von diesen Grundsätzen ausgegangen (grundlegend vor allem: BAG 3, 346 (348) = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und BAG 24, 446 (448/449) = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).Das entspricht seit dem grundlegenden Kieler Teilstreik-Urteil des Reichsgerichts vom 6. Februar 1923 (RGZ 106, 272 ff.) der ständigen Rechtsprechung, der sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (BAG 3, 346 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; AP Nr. 3 und 4 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAG 23, 512 = AP Nr. 45 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 27, 311 = AP Nr. 30 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
(3) Maßgebend ist der in der Tarifautonomie wurzelnde Grundsatz der Kampfparität, der sich nicht nur auf die Ausgestaltung der Kampfmittel selbst, sondern auch auf das Recht der Leistungsstörungen auswirkt (so schon BAG 3, 346 (349 f.) = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko (Bl. 2 R) und zuletzt Urteil vom 10. Juni 1980 -- 1 AZR 168/79 -- (zu A V 3 b) (demnächst) AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ebenso die herrschende Auffassung im Schrifttum: vgl. Hueck/Nipperdey (Säcker), Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II 2, § 47 VI 3 a, S. 946 f.; Bertelsmann, Aussperrung, 1979, S. 208; Dütz, DB 1979, Beilage Nr. 14, S. 10 ff.; Löwisch, Streik und Aussperrung im Ausland, 1980, S. 35; Mayer-Maly, BB 1979, 1305, 1309; Schmid, JuS 1977, 92 f.; Scholz/Konzen, aaO, S. 214 ff.; Seiter, aaO, S. 307 ff.; a. A. vor allem Ehmann und Kalb, aaO).
- RG, 06.02.1923 - III 93/22
Lohnzahlung bei Betriebseinstellung infolge eines Streiks
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Das entspricht seit dem grundlegenden Kieler Teilstreik-Urteil des Reichsgerichts vom 6. Februar 1923 (RGZ 106, 272 ff.) der ständigen Rechtsprechung, der sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (BAG 3, 346 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; AP Nr. 3 und 4 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAG 23, 512 = AP Nr. 45 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 27, 311 = AP Nr. 30 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).Diese Begründung geht auf das Reichsgericht zurück (RGZ 106, 272 ff.) und beruht auf der Vorstellung, daß der einzelne Arbeitnehmer als Glied der gesamten Arbeitnehmerschaft solidarisch für alle Störungen einstehen muß, die sich auf die Sphäre der Arbeitnehmerschaft zurückführen lassen (…vgl. die Übersichten bei Hueck/Nipperdey, aaO, Bd. I, § 44 IV 2 c, S. 350 f. und Biedenkopf, Die Betriebsrisikolehre als Beispiel richterlicher Rechtsfortbildung, 1970, S. 2 ff.).
- BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68
Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Er hat entschieden, daß das Amt des Betriebsrats durch den Arbeitskampf nicht berührt wird, daß der Betriebsrat aber gehindert ist, einzelne Beteiligungsrechte auszuüben, wenn es um personelle Maßnahmen des Arbeitgebers geht, die durch das Kampfgeschehen bedingt sind und auf dieses einwirken (BAG 23, 484 (504) = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf (zu A III 1 der Gründe); AP Nr. 57 zu Art. 9 GG Arbeitskampf (zu 3 der Gründe) und AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf (zu 7 der Gründe), beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71
Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Auch das Bundesarbeitsgericht ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts stets von diesen Grundsätzen ausgegangen (grundlegend vor allem: BAG 3, 346 (348) = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und BAG 24, 446 (448/449) = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko). - BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Es genügt eine nur geringe Wahrscheinlichkeit, daß sich ein gleichartiger Vorgang in der Zukunft wiederholen wird (u.a. BAG 18, 41 (47) = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG (zu 3 der Gründe); AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem …
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung unmittelbar berührt wird (vgl. etwa BAG 25, 415 (417) = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972 sowie die Nachweise bei Auffarth/Schönherr, ArbGG, § 83 -- 03/1 ff.). - BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 245/68
Arbeitskampfende - Benachteiligungsverbot - Streik
Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Das entspricht seit dem grundlegenden Kieler Teilstreik-Urteil des Reichsgerichts vom 6. Februar 1923 (RGZ 106, 272 ff.) der ständigen Rechtsprechung, der sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (BAG 3, 346 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; AP Nr. 3 und 4 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAG 23, 512 = AP Nr. 45 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 27, 311 = AP Nr. 30 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
- BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21
Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona
Diese Regelungen, die der Verfolgung arbeitsmarktpolitischer Ziele dienen, führen dazu, dass dem Arbeitgeber das Entgeltrisiko in besonderen Fallgestaltungen durch die Bundesagentur für Arbeit abgenommen wird (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - zu C I 1 b der Gründe, BAGE 34, 331; vgl. auch BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260). - BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89
Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode
Diese wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Beklagten entbinden sie folglich nicht von der Erfüllung vertraglicher Pflichten (BAGE 34, 331, 337 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 1a der Gründe).Das von der Beklagten zu tragende Wirtschaftsrisiko wird durch das Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsförderungsrecht gemildert (BAGE 34, 331, 338 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 1b der Gründe).
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Diese Rechtsprechung des Dritten Senats berücksichtigt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und entspricht der herrschenden Meinung in der Literatur, wonach die Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Rechtsgeschäfte zum Nachteil des Arbeitnehmers und deren Umsetzung in das einzelne Arbeitsverhältnis ist (BAGE 3, 207, 212 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG 1952 mit Anm. Dersch; BAGE 34, 331, 349 f. = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C II der Gründe; BAGE 38, 365, 370 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 b der Gründe mit Anm. Moll; BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung mit zust. Anm. Misera = SAE 1983, 317 mit zust. Anm. Hirschberg;… Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz 16 ff.;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 87 Rz 23 ff. und Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 76 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Vielmehr muß der Betriebsrat in einem solchen Fall über die Modalitäten der Neuregelung unter dem Vorbehalt ihrer vertragsrechtlichen Zulässigkeit verhandeln und mitbestimmen (vgl. zu der vergleichbaren Problematik bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit BAG 34, 331, 351 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, unter C II 2 der Gründe). - BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21
Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null
Diese Regelungen, die der Verfolgung arbeitsmarktpolitischer Ziele dienen, führen dazu, dass dem Arbeitgeber das Entgeltrisiko in besonderen Fallgestaltungen durch die Bundesagentur für Arbeit abgenommen wird (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - zu C I 1 b der Gründe, BAGE 34, 331; vgl. auch BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22
Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten
Rn. 156 Vgl. BAG, Beschluss vom 22. Dezember 1980- 1 ABR 2/79 -, juris, Rn. 37. - BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung
Rn. 27 (1) Eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats während eines Arbeitskampfs hat zu erfolgen, wenn bei deren uneingeschränkter Aufrechterhaltung die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber sonst mögliche Arbeitskampfmaßnahme verhindert und dadurch zwangsläufig zu dessen Nachteil in das Kampfgeschehen eingreift (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - zu C II 3 a der Gründe, BAGE 34, 331). - BAG, 12.11.1996 - 1 AZR 364/96
Arbeitskampfrisiko bei "Wellenstreiks"
a) In seinen grundlegenden Beschlüssen vom 22. Dezember 1980 (- 1 ABR 2/79 - und - 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 331 und 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hatte sich der Senat mit Störungen zu befassen, die auf Streiks oder Aussperrungen in anderen Betrieben beruhten und die Fortsetzung des Betriebs ganz oder teilweise unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machten.Diese Regel hat das Bundesarbeitsgericht (BAGE 34, 331, 342 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 2 a (3) der Gründe) aus dem Grundsatz der Kampfparität abgeleitet, der in der Tarifautonomie wurzelt.
- BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16
Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung
Rn. 53 (g) Der Verweis der Arbeitgeberin auf die von der Arbeitskampfrisikolehre ausgehende Senatsrechtsprechung zum Umfang der Mitbestimmung in mittelbar von den (Fern-)Wirkungen des Arbeitskampfs betroffenen Betrieben (vgl. zur Kurzarbeit BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - zu C II der Gründe, BAGE 34, 331) geht fehl. - BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93
Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im
Das bedeutet für sie - und zwar auch für die nichtorganisierten -, daß sie ihre Vergütungsansprüche für die Dauer der arbeitskampfbedingten Störung verlieren (vgl. insbesondere Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 1980, BAGE 34, 331 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] und 355 = AP Nr. 70 und Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf;… Colneric in Däubler [Hrsg.], Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 600 ff.; Löwisch/Bittner in Löwisch [Hrsg.], Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 592 ff.; MünchArbR/Boewer, § 77 Rz 29 ff.; MünchArbR/Otto, § 283 Rz 39 ff. - alle m. w. N.). - BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85
Erholungsurlaub - Betriebsversammlung
- BAG, 03.12.1991 - GS 1/90
Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
- BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 635/89
Zahlung von Arbeitsentgelt und vermögenswirksamen Leistungen während der Dauer …
- BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84
Einsatz von Beamten zu Streikarbeit
- BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89
Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen …
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01
Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten
- LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der …
- BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot
- BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79
Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht …
- BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 100/79
- BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93
Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86
Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
Kündigung eines Betriebsarztes
- BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93
Arbeitskampf - Fachspitzenverbände - Neutralitätsausschuß - Tarifpartei - …
- BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22
Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
- LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89
Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Kurzarbeit; Vergütung; Kurzarbeitergeld; …
- LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks
- BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 377/91
Entgelt für Streiktag, wenn Arbeitsbefreiung besteht
- LSG Hessen, 18.03.2011 - L 7 AL 21/08
Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall - …
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 666/85
Betriebsversammlung
- BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98
Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00
Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger …
- VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG
- LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12
Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung - …
- BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 386/97
Lohnrisiko im "Wellenstreik"
- VG Minden, 11.01.2023 - 16 K 1164/21
- BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87
Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
- LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von …
- LAG Niedersachsen, 18.12.2023 - 4 Sa 166/23
Unzumutbarkeit der Beschäftigung einer Person in einer Einrichtung i.S.d. § 20a …
- LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01
Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch …
- BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 558/89
- VG Minden, 15.11.2022 - 16 K 1556/21
- LAG Hamm, 16.09.1997 - 13 TaBV 33/97
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht und Unterlassungsanspruch bei Zahlung von …
- BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
Tarifliches Maßregelungsverbot - Prämie für arbeitswillige Arbeitnehmer - …
- BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 14/98
Lohnanspruch eines Betriebsrats bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall
- LAG Nürnberg, 21.12.2011 - 4 TaBV 19/11
Einstellung von Mitarbeitern - Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- LAG Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 10 Sa 32/91
Betriebsversammlung: Voraussetzungen der Zulässigkeit, insbesondere während …
- LAG Hessen, 26.11.1993 - 9 Sa 500/93
Vergütungsanspruch nicht streikender Arbeitnehmer für Zeit des Streikes; …
- LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1185/10
Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber formularmäßig gestellten Vertragsbedingung, …
- ArbG Wetzlar, 12.03.1985 - 2 Ca 669/84
Aussperrung Schwerbehinderter
- VG Minden, 11.01.2023 - 16 K 2037/21
- ArbG Köln, 01.07.2015 - 20 BVGa 14/15
Rückgriff auf "Reservetage" als Streikmittel bei der Deutschen Lufthansa AG
- BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98
- LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug infolge einer Aussperrung; …
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 667/85
Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …
- BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87
Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs - …
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 8 (14) Sa 106/86
Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes; Anspruch auf Verdienstausfall …
- LAG Köln, 14.08.1997 - 10 Sa 1501/96
Lohnzahlung ohne Arbeitsleistung; Umgehung des Kündigungsschutzes durch eine …
- LAG Thüringen, 14.12.2021 - 1 Sa 127/20
Kampfrisiko - Streikfolge - Kampfmaßnahme - arbeitskampfbedingte …
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 669/85
Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …
- LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 1128/93
Annahmeverzug durch Aussperrung; Tatsächliches Angebot geschuldeter …
- LAG Bremen, 09.02.1989 - 3 Sa 238/86
Einseitige Einführung der Kurzarbeit durch den Arbeitgeber mit entsprechender …
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 668/85
Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …
- LAG Berlin, 31.05.1991 - 5 Sa 19/91
Lohneinbehalt; Aufrechnung; Ungerechtfertigte Bereicherung; Darlegungs- und …
- LAG Niedersachsen, 23.07.1993 - 3 Sa 1369/92
Verteilung betrieblicher Risiken nach der Sphärentheorie als Ausfluss eines …
- ArbG Leipzig, 11.02.1999 - 6 Ca 10412/98
Anforderungen an einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug …
- LAG Hamm, 12.09.1985 - 8 Sa 580/85
Schichtarbeiter; Teilnahme an einer Betriebsversammlung; Stillegung des …
- LAG Hamm, 27.03.1985 - 12 TaBV 129/84
Mitbestimmung bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit; Arbeitskampfbedingte …
- BAG, 25.08.1983 - 6 ABN 6/83
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