Rechtsprechung
| BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 610/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 11.11.1954 - III Sa 12/54
- BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 610/54
Papierfundstellen
- BAGE 4, 319
- NJW 1958, 39 (Ls.)
- DB 1957, 1179
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 306/55
Lohnfortzahlung: Feiertagsausgleich
Auszug aus BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 610/54
Diese Anordnung ist, mit Ausnahme ihrer hier nicht interessierenden Nummer 3? weiter in Kraft (BAG 3, 83 - 85 ff").sprechende Freizeit oder Erholung verschaffen kann, Für die Freizeitanordnung vom 5" Dezember 194o hat dies der Erste Senat (BAG 3, 83 tj) bereits auch als selbst verständlich angenommen ,.
- BAG, 26.10.1956 - 1 AZR 248/55
Arbeitsverhältnis: Wirksamkeit der Kündigung trotz in den Urlaub fallender …
Auszug aus BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 610/54
Das Abgeltungsverbot soll offenbar sicherst eilen, dass der Musiker die dienstfreien Tage tatsächlich in Katur erhält, und verhindern, dass er für eine besondere Vergütung, also für eine geldliche Abfindung (Abgeltung), auf den freien Tag verzichtet und auch während seines freien Tages bei seinem Arbeitgeber spielt; ebenso ist ihm in § 7 Abs"4 der Tarifordnung Ja verboten, während des dienstfreien Tages anderswo entgeltlich zu musizieren" Die Bestimmung dient I in betonter Weise in diesem Fall (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) sowohl dem Interesse des einzelnen Musikers, der sich seine Gesundheit und seine menschliche Würde erhalten soll, als damit auch dem Interesse der Gesamtheit, die vor den schädlichen, letztlich von ihr zu tragenden Folgen einer übermässigen beruflichen Inanspruchnahme von Arbeitnehmern bewahrt wer den soll. - BAG, 16.05.1957 - 2 AZR 35/55
Rechtsgültigkeit der Reichstarifordnung - Güterfernverkehr - Ermächtigung für …
Auszug aus BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 610/54
So hat ferner der erkennende 'Senat ( im Urteil vom 16. Mai 1957 - 2 AZR 35/55 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) den Grundsatz ausgesprochen, dass die nicht gewährte Freizeit durch Geld abzugelten ist.
- BAG, 03.11.1965 - 5 AZR 157/65
Zahlung von Urlaubsentgelt - Arbeitsentgelt - Schuldbefreiende Wirkung - …
Sie ist aber auf Grund des in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mehrfach (BAG 4, 286 ff- AP Nrc 1 zu § 12 AZC; BAG 4, 319 ffä = AP N r 0 2 FreizeitAO Gast- und Schankwirtsch :) anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatzes gerechtfertigt, daß der Arbeitgeber, der eine Entspannung?- 'zwecken dienende rechtlich geschuldete Freizeit nicht mehr in Natur gewähren kann, zu ihrer geldlichen Abgeltung verpflichtet ist; denn anderenfalls könnte der Arbeitgeber sich unter Umständen der ihn treffenden Verpflichtung überhaupt ent ziehen ,.Es steht dem Abgeltungsverlangen auch nicht entgegen, daß der Kläger, was dem festgestellten Sachverhalt jeden falls nicht zu entnehmen ist, die freien Ausgleichstage nicht jeweils alsbald nach dem entsprechenden Feiertag, also noch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, gefordert hätte" Es gehört vielmehr zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, diese Ausgleichstage im Interesse der Gesundheit des Bedienungspersonals von sich aus jeweils rechtzeitig zu gewähren (BAG 4, 319 ff.)., Auch im Tarifvertrag ist nicht bestimmt, daß nicht rechtzeitig geforderte Ausgleichstuge ersatzlos verfallene Der Beklagte wendet sich auch unter keinem der vor stehend erörterten Gesichtspunkte gegen den Abgeltungsanspruch.
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