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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 170/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,2789
BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 170/57 (https://dejure.org/1958,2789)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1958 - 1 AZR 170/57 (https://dejure.org/1958,2789)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1958 - 1 AZR 170/57 (https://dejure.org/1958,2789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heimarbeiterin - Anspruch auf Hausarbeitstag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 175
  • DB 1958, 371
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 170/57
    Nicht berufen kann sich die Klägerin auch auf die Entscheidung des Senats vom 20. April 1956 (BAG 3, 23), in der auch beim Pehlen einer besonderen gesetzlichen Bestimmung der Urlaubsanspruch jedem Arbeitnehmer und ebenfalls dem Heimarbeiter zugesprochen worden ist.
  • BAG, 19.06.1957 - 2 AZR 84/55

    Gleichstellung des Heimarbeiters - Betriebsarbeiter - Entgeltregelung

    Auszug aus BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 170/57
    Der Ähnlichkeit, die zwischen dem Betriebs- und Heimarbeiter besteht und dazu geführt hat, beiden in gleicher Meise einen Urlaubsanspruch zu gewähren, steht eine Verschiedenheit beider Gruppen gegenüber, die eine absolute Gleichbehandlung verbietet, wie schon der Zweite Senat in seinem Urteil vom 19" Juni 1957 - 2 AZR 84/55 - entschieden hat.
  • BAG, 15.11.1963 - 1 ABR 5/63

    Beschlußverfahren - Vereinigung von Hausgewerbetreibenden - Tariffähigkeit - …

    a) Zwar sind diese Personen keine Arbeitnehmer" Das ist in der überwiegenden Rechtslehre anerkannt (vglQ die Nachweise bei Maus, HAG, 2" Aufl", § 2 Anm<, 12 ff") und entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5, 175 = AP Nrc 6 zu § 1 HATG Nord rhein-Westfalen; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10« Juli 1963" 4 AZR 273/62)" Gleichwohl sind sie im Hinblick auf ihre soziale Stellung und die Art ihrer gewerblichen Betätigung als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen und zu behandeln, Auch das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts" So hat der Fünfte Senat in der Entscheidung AP Nro 2 zu § 2 HAG auf die tatsächliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der Heimarbeiter hingewiesen0 Der selbe Senat hat in AP Nr" 2 zu § 61 KO betont, die Heimarbeitsverhältnisse seien den Dienst- und Arbeitsverträgen weitgehend soziologisch angenähert" Der Zwei te Senat hat zwar den grundsätzlichen Unterschied zwischen Heimarbeitern und Betriebsarbeitern aufrechter halten, hat jedoch in BAG 4, 262 = AP Nr" 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung ebenfalls betont, daß die neuere Rechtsentwicklung dahin gehe, die Heimarbeiter den Betriebs arbeitern gleichzusteileno Auch der erkennende Senat, der schon in BAG 3, 23 = AP Nr" 6 zu § 611 BGB Urlaubs recht auf das Erfordernis weitgehender tatsächlicher und rechtlicher Gleichstellung von Heimarbeitern und Betriebsarbeitern hingewiesen hatte, hat in AP Nr, 1 zu § 5 ArbKrankhG betont, daß Heimarbeit erfahrungsgemäß vielfach von Personen in ungünstigeren wirtschaftlichen Verhältnissen angenommen wird 10.
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