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   BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06   

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BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06 (https://dejure.org/2007,4208)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 1 ABR 67/06 (https://dejure.org/2007,4208)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 (https://dejure.org/2007,4208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts einer Betriebsvertretung bei einer Einführung technischer Kontrolleinrichtungen von getroffenen Entscheidungen einer dem bundesdeutschen Hauptquartier übergeordneten ausländischen Dienststelle; Anhörungspflicht von in ihrer ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17; ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 9; ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Völkerrecht - Mitbestimmung einer Betriebsvertretung bei den US-Streitkräften bei Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung; Auslegung des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 122
  • NZA 2008, 660 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 333
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Beteiligungslücken sollen vermieden werden (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 1 b der Gründe; BVerwG 10. März 1982 - 6 P 36.80 - PersV 83, 65, zu II der Gründe; BVerwG 22. Februar 1991 - 6 P 8.90 - PersR 91, 409, zu 7 der Gründe).

    Aus diesen Regelungen ergibt sich ferner, dass nach der Konzeption des Gesetzes die Beteiligung der Personalvertretung nicht davon abhängen soll, ob der Dienststelle, die zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist, ein Entscheidungsspielraum verbleibt (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - aaO).

    Der Senat hat dies mit Beschluss vom 9. Februar 1993 (- 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16) für die damalige Rechtslage entschieden.

    Dagegen hatte das Bundesarbeitsgericht bereits mit Beschluss vom 9. Februar 1993 (- 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16) entschieden, dass in solchen Fällen die Beteiligungsrechte nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.

    Im Übrigen widerspräche es Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung, wenn der Arbeitgeber diese beseitigen oder beschränken könnte, indem er Entscheidungen auf eine höhere Ebene als diejenige verlagert, auf der die Interessenvertretung errichtet ist (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 2 b der Gründe; vgl. auch BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 -NZA 2007, 999, zu B III 2 a dd (2) (c) (aa) der Gründe).

    Da bereits vor der Änderung des UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS die im BPersVG vorgesehenen Mitbestimmungsrechte der Betriebsvertretung bei den Zivilbediensteten der Stationierungsstreitkräfte auch dann bestanden, wenn die maßgebliche Entscheidung von einer Dienststelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland getroffen wurde (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16), würde eine Auslegung des UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS, nach der sich die Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung in diesen Fällen nunmehr auf ein Unterrichtungsrecht reduzieren, dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen und sich vom Grundgesetz entfernen.

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Dementsprechend sind bei der Auslegung die für die Auslegung völkerrechtlicher Verträge allgemein entwickelten Grundsätze anzuwenden (BVerfG 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 - BVerfGE 4, 157, zu D III 3 der Gründe).

    Ferner sind Ziel und Zweck des Vertrags zu berücksichtigen (vgl. BVerfG 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 - BVerfGE 4, 157, zu D III 3 der Gründe; Ipsen § 11 Rn. 6 ff; Seidl-Hohenveldern Völkerrecht 9. Aufl. Rn. 348 f.).

    Da davon auszugehen ist, dass die politischen Organe der Bundesrepublik, die am Zustandekommen eines völkerrechtlichen Vertrags beteiligt waren, keine grundgesetzwidrigen Bedingungen haben eingehen wollen, ist unter verschiedenen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten diejenige vorzuziehen, bei der der Vertrag vor dem Grundgesetz bestehen kann (BVerfG 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 - BVerfGE 4, 157 aaO; Streinz in Sachs GG 3. Aufl. Art. 59 Rn. 73).

    Wegen dieses zeitgeschichtlichen Zusammenhangs gestattet das Grundgesetz eine schrittweise Annäherung an eine volle Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Gebote, solange eine uneingeschränkte Beachtung nicht möglich ist (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - aaO; vgl. auch schon BVerfG 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 - BVerfGE 4, 157, zu D III 3 der Gründe).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinen Sachgrund, der die unterschiedliche Beteiligung der Interessenvertretung der Zivilangestellten bei den ausländischen Stationierungsstreitkräften an Einstellungsentscheidungen gegenüber derjenigen bei den Zivilangestellten der Bundeswehr rechtfertigt (8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - BVerfGE 95, 39 = AP Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 21 = EzA GG Art. 3 Nr. 60, zu B II 1 b der Gründe).

    Die NATO-Vertragspartner haben, wenn sie als Arbeitgeber auftreten, keine Sonderstellung gegenüber privaten Arbeitgebern, für die nach dem im internationalen Arbeitsrecht geltenden Territorialitätsprinzip grundsätzlich die nationale Rechtsordnung des Aufnahmestaates gilt (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - aaO).

    Die mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Ungleichbehandlung ist nur mit Rücksicht darauf hinzunehmen, dass die Bundesrepublik beim Aushandeln der Stationierungsverträge in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt war und es ihr trotz fortlaufender Bemühungen nicht gelang, die Beteiligungsrechte der Zivilangestellten bei den Stationierungsstreitkräften denen bei der Bundeswehr völlig anzugleichen (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

    Wegen dieses zeitgeschichtlichen Zusammenhangs gestattet das Grundgesetz eine schrittweise Annäherung an eine volle Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Gebote, solange eine uneingeschränkte Beachtung nicht möglich ist (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - aaO; vgl. auch schon BVerfG 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 - BVerfGE 4, 157, zu D III 3 der Gründe).

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Im Übrigen widerspräche es Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung, wenn der Arbeitgeber diese beseitigen oder beschränken könnte, indem er Entscheidungen auf eine höhere Ebene als diejenige verlagert, auf der die Interessenvertretung errichtet ist (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 2 b der Gründe; vgl. auch BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 -NZA 2007, 999, zu B III 2 a dd (2) (c) (aa) der Gründe).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Zur Überwachung "bestimmt" sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum gleich lautenden § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über die Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (vgl. etwa 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - BAGE 109, 235 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 1, zu B II 1 c aa der Gründe mwN; vgl. auch BVerwG 13. August 1992 - 6 P 20.91 - AP BPersVG § 75 Nr. 39).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Voraussetzung ist, dass das Betriebsverfassungsoder Personalvertretungsorgan als Inhaber des streitigen Rechts materiellrechtlich ernsthaft in Frage kommt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - BAGE 117, 337 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 128, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, beteiligt (vgl. BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 25, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Gleichwohl tritt deren Leiter nicht neben oder zusammen mit der Bundesrepublik im Verfahren auf (BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - BAGE 96, 200 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 22 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 9, zu B III 1 b der Gründe).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Zur Überwachung "bestimmt" sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum gleich lautenden § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über die Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (vgl. etwa 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - BAGE 109, 235 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 1, zu B II 1 c aa der Gründe mwN; vgl. auch BVerwG 13. August 1992 - 6 P 20.91 - AP BPersVG § 75 Nr. 39).
  • BVerwG, 21.04.1992 - 6 P 8.90

    Vertretung des Personalrats in Gruppenangelegenheiten - Verstoß gegen die

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
    Beteiligungslücken sollen vermieden werden (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 1 b der Gründe; BVerwG 10. März 1982 - 6 P 36.80 - PersV 83, 65, zu II der Gründe; BVerwG 22. Februar 1991 - 6 P 8.90 - PersR 91, 409, zu 7 der Gründe).
  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2006 - 12 TaBV 7/04

    Keine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts der Hauptbetriebsvertretung bei

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Dies entspricht dem im internationalen Arbeitsrecht geltenden Territorialitätsprinzip, nach dem auch für die Arbeitgeber grundsätzlich die nationale Rechtsordnung des Aufnahmestaats gilt (BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 -BVerfGE 95, 39 = AP ZA-NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 21 = EzA GG Art. 3 Nr. 60, zu B II 1 b der Gründe; BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 -Rn. 41, AP BPersVG § 75 Nr. 86 = EzA BPersVG § 75 Nr. 4).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG aF ist im Übrigen bereits deshalb anwendbar, weil die Beklagte ein privater Arbeitgeber ist, für den nach dem im internationalen Arbeitsrecht geltenden Territorialitätsprinzip grundsätzlich die nationale Rechtsordnung des Aufnahmestaats gilt (vgl. BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGE 95, 39; BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 41, BAGE 125, 122) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche

    Dies entspricht der für die Bundesrepublik aufgrund des Gesetzes vom 3. August 1985 (BGBl. II S. 926, vgl. Bekanntmachung vom 26. Oktober 1987 - BGBl. II S. 757) in Kraft getretenen Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) vom 23. Mai 1969 (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 28 f. mwN, BAGE 125, 122) .

    Diese müssen aber von sämtlichen Vertragsparteien abgefasst oder zumindest angenommen worden sein (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 30 mwN, aaO) .

    Der hierzu erforderliche Antrag, die Truppe in allen derartigen Beschlussverfahren zu vertreten, ist von den US-Streitkräften gestellt worden (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 96, 200; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 122) .

    c) Die betroffene Dienststelle ist nicht am Verfahren beteiligt (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 96, 200; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 15, BAGE 125, 122) .

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

    b) Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS in Prozessstandschaft für die Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, an dem Verfahren beteiligt (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 122) .
  • OVG Sachsen, 17.01.2019 - 8 A 677/18

    Technische Einrichtung; Excel-Tabelle; Maßnahme; Weisung; Trägerversammlung;

    Die Entscheidungszuständigkeit der nachgeordneten Dienststelle wird nicht dadurch berührt, dass sie eine strikte Weisung der übergeordneten Dienststelle befolgt (BAG, Beschl. v. 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 -, juris; bestätigend Beschl. v. 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Gemäß Abs. 10 UP ZA-NTS zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS fungiert die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Arbeitgeber der zivilen Bediensteten bei ihren Streitkräften (vgl. BAG 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 11; 11.12.2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13, juris).
  • VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Die Entscheidungszuständigkeit der nachgeordneten Dienststelle wird nicht dadurch berührt, dass sie eine strikte Weisung der übergeordneten Dienststelle befolgt (BAG, Beschluss vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 -, juris Rn. 26 f., bestätigend Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 -, juris).
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21

    Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von

    bb) Ob eine beteiligungspflichtige Grundsatzregelung vorliegt, ist nicht davon abhängig, ob der die Regelung erlassenden Behörde ein Entscheidungsspielraum zukommt (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - juris Rn. 25).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12

    Personalvertretungsrechtliche Zuordnung von Arbeitnehmern zu einer neuen

    (3) Auch die von Antragstellerseite mit der Beschwerde benannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2007 (- 1 ABR 67/07 - NZA-RR 2008, 333) ergab kein anderes Verständnis, da darin allein und gerade nur auf die Auffangzuständigkeit der Stufenvertretung verwiesen wird (Rn. 24 f. der Gründe), die die Antragstellerin jedoch gerade nicht gegen sich gelten lassen will.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14

    Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der

    Soweit das Gesetz (Abs. 1 UP ZA-NTS) gerichtliche Entscheidungen vorsieht, entscheiden gemäß Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS die deutschen Gerichte für Arbeitssachen in dem nach deutschem Recht vorgesehenen Verfahren (Beschlussverfahren) und die Bundesrepublik beteiligt sich im Namen einer Truppe oder eines zivilen Gefolges auf deren Antrag am Verfahren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20. September 2011 - 3 TaBV 12/11 - Rn. 30 unter Verweis auf BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 TaBV 12/11

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21

    Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 TaBV 11/13

    Anspruch der Betriebsvertretung auf Zurverfügungstellung einer nicht an das EDV

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