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   BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08   

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BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08 (https://dejure.org/2009,1448)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 AZR 495/08 (https://dejure.org/2009,1448)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 (https://dejure.org/2009,1448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Oberärztin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 365
  • NZA 2010, 895
  • DB 2010, 1466
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15

    Tarifliche Eingruppierung einer Standesbeamtin

    Dieses ist nur dann anzunehmen, wenn auch die zutreffende Entgeltstufe zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BAG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895, 896, Rn. 22; Schaub/Treber , 16. Aufl. 2016, § 65 Rn. 2).
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Nach § 11 Abs. 1, § 2 Abs. 3 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997) idF des 114. Deutschen Ärztetages 2011 ist jeder Arzt im Rahmen der Berufsausübung verpflichtet, seine Patienten gewissenhaft mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu versorgen sowie bei der Übernahme und Ausführung der Behandlung die gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst gewissenhaft auszuführen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 48, BAGE 132, 365) .

    Ihm muss mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe II unterstellt sein (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 37; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365) .

    Kliniken sind arbeitsteilig organisiert und weisen zahlreiche spezialisierte und fragmentierte Diagnose-, Behandlungs- und Pflegeabläufe mit einer abgestuften Verantwortungsstruktur der handelnden Personen auf (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 49 mwN, aaO) .

    Vielmehr ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine bestimmte Organisationsstruktur vorliegt und ein entsprechendes Weisungsrecht übertragen wurde (vgl. zu § 12 TV-Ärzte/TdL: BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) , die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, ausgeführt, dass diese Anforderung eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung ist, die in der Vergangenheit wegen fehlender vergütungsrechtlicher Folgen häufig allein der Leitung der Klinik im Rahmen ihrer Personalhoheit überlassen worden ist.

    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen einer medizinischen Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, aaO) .

    Ob eine vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA dem Arzt von der Klinikleitung übertragene medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, ist eine Frage des Einzelfalles (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 61, aaO) .

    Entscheidend ist allein die Übertragung der medizinischen Verantwortung für den tariflich näher bezeichneten Teil- oder Funktionsbereich (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 60, NZA 2010, 895) , also die Erfüllung des tariflichen Tätigkeitsmerkmales durch die auszuübende Tätigkeit, bezogen auf den durch den Klageantrag bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum.

    Hierbei können folgende Faktoren von Bedeutung sein (vgl. ebenso BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 60, NZA 2010, 895) :.

    Der Begriff des Funktionsbereichs ist von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) zugrunde lag (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2010, 895 zu VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats ergibt sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, dass das Tätigkeitsmerkmal nur dann erfüllt werden kann, wenn dem Oberarzt ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, NZA 2010, 895) .

    Ihm muss auch mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe II unterstellt sein (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO) .

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO) .

    Eine ungeteilte Verantwortung liegt nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere Titularoberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, aaO) .

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Denn § 12 TV-Ärzte setzt die nicht nur vorübergehende Übertragung medizinischer Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik voraus (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - BAGE 132, 365) .
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    Die Klage ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. zB 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 20, BAGE 132, 365; 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - zu I der Gründe, BAGE 115, 104) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Es kann nach dem Vorbringen der Parteien nicht ausgeschlossen werden, dass selbst für den Fall der Feststellung einer Vergütungspflicht nach der Entgeltgruppe 14 AEGP.BAT-KF noch Streit über die Stufenzuordnung besteht (st. Rspr., s. nur BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 24, BAGE 132, 365) .
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

    Zu der bezüglich der Vorgabe der "Übertragung durch den Arbeitgeber" vergleichbaren Vorgabe der "Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber" iSd. ersten Fallgruppe der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL und iSd. Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) , die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, ausgeführt, dass hierdurch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt worden ist (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, aaO; vgl. für die nachfolgenden Entscheidungen insbesondere 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen der Leitung eines Funktionsbereichs oder einer den Vorgaben entsprechenden Organisationseinheit in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt und auch keine besonderen Formerfordernissse an eine etwa vom Arbeitgeber erteilte Vollmacht begründet (ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, NZA 2010, 895; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    bb) Ob eine vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte Hessen dem Arzt von der Klinikleitung übertragene Leitungsfunktion dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (insoweit übertragbar BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 61, NZA 2010, 895) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (übertragbar insoweit zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., zur gleichartigen Regelung im TV-Ärzte/TdL) .

    Damit ist der Begriff des Funktionsbereichs von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien oder Mitglieder von Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT zugrunde lag (vgl. für den TV-Ärzte/TdL BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2010, 895 zur VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5; für den TV-Ärzte/VKA 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - zur VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) .

    Dagegen genügt die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal für die Abgrenzung einer Organisationseinheit nicht (vgl. im Ergebnis ähnlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 - 38, NZA 2010, 895 für das Merkmal "Teilbereich einer Klinik oder Abteilung" iSd. Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    (1) Die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte/VKA haben den Begriff des Funktionsbereichs in dem Sinne gebraucht, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien des BAT vereinbarten Regelungen der dortigen Vergütungsordnung (VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) zugrunde lag (idS für die gleichlautende Formulierung im TV-Ärzte/TdL: BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8 zu VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5; Placzek/Griebeling MedR 2008, 599, 600; Anton ZTR 2008, 184, 186; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Oktober 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 46 f.) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats ergibt sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, dass das Tätigkeitsmerkmal nur dann erfüllt werden kann, wenn dem Oberarzt ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .

    Ihm muss auch mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe II unterstellt sein (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO) .

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO) .

    Eine ungeteilte Verantwortung liegt nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere Titularoberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, aaO) .

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Dieses Tatbestandsmerkmal hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom und nach dem 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) , die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, in wesentlichen Punkten anders ausgelegt.

    c) Auch das Tatbestandsmerkmal "medizinische Verantwortung" iSd. Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL hat der Senat in seinen Entscheidungen vom und seit dem 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) anders ausgelegt als das Landesarbeitsgericht.

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895 ebenfalls zum TV-Ärzte/TdL sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide zum gleichgelagerten TV-Ärzte/VKA) .

    Dazu hat der Senat in den genannten Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 Stellung genommen (zu den Voraussetzungen im Einzelnen ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff. mwN, NZA 2010, 895) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Falls die Übertragung der medizinischen Verantwortung oder leitenden Funktion durch die Zuweisung einer neuen Tätigkeit nicht im Rahmen des Direktionsrechts nach den damaligen Kriterien möglich war, kann sie nur dann als zu diesem Zeitpunkt auszuübende Tätigkeit angesehen werden, wenn durch die Übertragung der Arbeitsvertrag entsprechend geändert worden ist (ausführlich und im Einzelnen BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 61 ff., BAGE 132, 365) .

    Danach handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet innerhalb eines ärztlichen Fachgebietes (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33, BAGE 132, 365) .

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass weder dem Kläger noch dem Landesarbeitsgericht die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 zur Auslegung der Anforderungen an die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale (zB BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - BAGE 132, 365; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10) bekannt waren.

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10

    Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10

    Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 653/09

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 745/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung

  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13

    Änderungskündigung - personenbedingte Gründe - Minderleistung

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL

  • LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12

    Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 241/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 214/09

    Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder

  • BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21

    Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 247/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 21 Sa 1109/19
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09

    Eingruppierung eines Oberarztes (hier: Facharzt für Kinderheilkunde) nach

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 847/09

    Eingruppierung nach Entgeltgruppe Ä 3 (Oberarzt) TV-Ärzte Charité

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 16/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/VBGK

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 46/10

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 802/09

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie)

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 828/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 885/10

    Eingruppierung einer Klinikärztin; unbegründete Zahlungsklage bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 344/17

    Eingruppierung einer Fachassistentin Leistungsgewährung im Bereich SGB II

  • LAG München, 25.02.2011 - 10 Sa 1004/10

    Eingruppierung Oberarzt

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2010 - 16 Sa 112/10

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Facharztes - Übertragung der ständigen

  • LAG Hamm, 01.10.2020 - 11 Sa 1361/19
  • ArbG Aachen, 29.09.2020 - 4 Ca 1425/20

    Verschmelzung, Betriebsübergang, Überleitungstarifvertrag, Tarifkonkurrenz,

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