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   BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79   

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BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79 (https://dejure.org/1981,499)
BAG, Entscheidung vom 22.12.1981 - 1 ABR 38/79 (https://dejure.org/1981,499)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 (https://dejure.org/1981,499)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 255
  • BB 1982, 1920
  • DB 1982, 1274
  • JR 1983, 44
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79
    1. Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hinsichtlich der betrieblichen Lohngestaltung die Festlegung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung betrifft, nicht aber die Lohn- oder Gehaltshöhe (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt. Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [demnächst] BAG 32, 350 = [dem nächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [zu B II 2 c der Gründe]).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Der Erste Senat hat die Frage 1) etwas verkürzt formuliert: Nach ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht auf die Höhe des finanziellen Aufwandes für freiwillige übertarifliche Zulagen, auf den sogenannten Dotierungsrahmen oder das "Zulagenvolumen" (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 32, 350 = AP Nr. 3; BAGE 37, 255 = AP Nr. 7; BAGE 54, 79 = AP Nr. 26; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 sowie BAGE 57, 309 = AP Nr. 33, alle zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Das ergibt sich unmittelbar aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , der ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung gibt und als Beispiele die Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen sowie die Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden aufführt (BAGE 37, 255; 39, 277; 45, 91 und 56, 346 = AP Nr. 7, 12, 15 und 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschluß vom 30. März 1982 - 1 ABR 55/80 - AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

    Es geht darum, durch einen Katalog erschwerter Arbeiten und abgestufter Erschwernisgrade sicherzustellen, daß für vergleichbare Belastungen auch gleiche Zulagen gewährt werden (vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 - BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht nicht hinsichtlich der Lohn- oder Gehaltshöhe, also auch nicht hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Erschwerniszulage zu bezahlen ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981, aaO.; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).

    Will man dennoch dem Wortlaut der Tarifbestimmung eine restriktive Tendenz entnehmen (so für einen Tarifvertrag der Chemischen Industrie Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 - BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung), ist hier ergänzend der Gesamtzusammenhang der Regelung zu berücksichtigen.

    Dies wäre möglicherweise anders zu sehen, wenn die Tarifpartner einzelne abzugeltende Erschwernisse bereits vorgegeben und hinsichtlich der Höhe einen konkreten Rahmen in Form etwa eines Mindest- und eines Höchstsatzes festgelegt hätten (so der der Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1981, aaO., zugrunde liegende Tarifvertrag).

    Der Verzicht hierauf und die Beschränkung auf einen Grundtatbestand zeigen, daß die Tarifpartner eine betriebliche Regelung erwarteten, bei der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zustehen sollte (vgl. für diesen Fall auch Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981, aaO., zu B IV 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Der Erste Senat hat die Frage 1) etwas verkürzt formuliert: Nach ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht auf die Höhe des finanziellen Aufwandes für freiwillige übertarifliche Zulagen, auf den sogenannten Dotierungsrahmen oder das "Zulagenvolumen" (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 32, 350 = AP Nr. 3; BAGE 37, 255 = AP Nr. 7; BAGE 54, 79 = AP Nr. 26; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 sowie BAGE 57, 309 = AP Nr. 33, alle zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Das ergibt sich unmittelbar aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , der ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung gibt und als Beispiele die Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen sowie die Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden aufführt (BAGE 37, 255; 39, 277; 45, 91 und 56, 346 = AP Nr. 7, 12, 15 und 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschluß vom 30. März 1982 - 1 ABR 55/80 - AP zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Schließlich hat der Senat in seinem Beschluß vom 22. Dezember 1981 (BAGE 37, 255, 259 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe) bei zwei Anträgen auf Feststellung, daß die Anrufung und Bildung einer Einigungsstelle unzulässig ist und dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht, die Frage nach dem Mitbestimmungsrecht als Vorfrage qualifiziert, von deren Entscheidung der andere Antrag abhänge.
  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Sie können die nähere Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen auch einem anderen - zB den Betriebsparteien - überlassen (etwa BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110, 252 [zur Ausgestaltung der Arbeitszeit]; 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 - BAGE 37, 255 [Zahlung von Erschwerniszuschlägen]) .
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Er hat daher auch Anträge für zulässig gehalten, mit denen der Streit über den Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zur Entscheidung gestellt wurde, so etwa bei der Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und bei der Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander, bei der Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines Verbesserungsvorschlages, bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie für den Einzelfall oder bei der Dynamisierung des Geldfaktors eines Prämienlohnsystems (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 16. März 1982, BAGE 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Beschluß vom 13. September 1983, BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Der Senat hat daher auch entschieden, daß vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch eine Regelung gedeckt ist, die neben der Zahlung von Erschwerniszuschlägen auch die Zuordnung der einzelnen zuschlagspflichtigen Arbeiten zu bestimmten Erschwernisgruppen und die Festlegung des Verhältnisses der einzelnen Erschwernisgruppen zueinander zum Inhalt hat (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auch bei der näheren Ausgestaltung einer bloßen tariflichen Rahmenregelung handeln die Betriebspartner in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Regelungsbefugnisse, nicht aber werden sie nur aufgrund einer durch die Tarifvertragsparteien delegierten Regelungsbefugnis tätig (Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Soweit in dem Tarifvertrag die Vereinbarung der Höhe der Löhne den Arbeitsvertragsparteien überlassen wird, löst dies kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus, denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird vom Mitbestimmungsrecht nicht gedeckt die Bestimmung der Höhe des Entgelts (ständige Rechtsprechung seit Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Zur Ausgestaltung des Entlohnungsgrundsatzes gehört nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Aufstellung des Entgeltsystems mit allen seinen Einzelheiten sowie die Bildung von Gehaltsgruppen nach bestimmten Kriterien einschließlich der isolierten Festsetzung der Wertunterschiede nach Prozentsätzen oder sonstigen Bezugsgrößen (vgl. BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung für Erschwerniszuschläge; Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision für Provisionen und Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung für die Bildung von Gehaltsgruppen von AT-Angestellten).

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Es geht bei der Lohngestaltung um die Struktur des Lohnes und dessen Vollziehungsformen, die Grundlage der Lohnfindung und die betriebliche Lohngerechtigkeit, aber nicht um die Lohnhöhe (Beschluß vom 29. März 1977, BAGE 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 1981 und 31. Januar 1984, BAGE 37, 255 und 45, 91 = AP Nr. 7 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 87 Rz 121 m.w.N.).
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 26/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung einer

  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2017 - 7 Ca 1349/17

    § 611 BGB; §§ 2, 3, 4, 6 Manteltarifvertrag für die chemische Industrie

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

  • ArbG Mönchengladbach, 30.05.2001 - 5 BV 15/01

    Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung ; Widerspruch des

  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 15 TaBV 8/98

    Betriebsrat: Zustimmung zur Eingruppierung bei einseitiger Änderung der

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87

    Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABN 30/82

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - BAG - LAG

  • LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21

    Erschwerniszuschlag - Metallindustrie NRW - Tarifvorrang - Einigungsstelle

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 68/85
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs.

  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81

    Eingruppierung

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 67/85

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Mitarbeiters

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 39/80
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

  • OVG Berlin, 28.07.1992 - PV Bln 4.91

    Mitbestimmung des Personalrats bei dem Erlass eines Rundschreibens; Entscheidung

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