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   BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92   

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BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92 (https://dejure.org/1993,736)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1993 - 1 ABR 42/92 (https://dejure.org/1993,736)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 (https://dejure.org/1993,736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsgewerbe - Tarifvertrag - Vergütungsgruppen - Betriebsrat - Tätigkeitsmerkmale

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99; Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe i.d.F. vom 25.10.1990
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Neu-Eingruppierung der Arbeitnehmer in eine veränderte tarifliche Gehaltsstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher Gehaltsstruktur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 123
  • BB 1993, 1088
  • DB 1993, 1094
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Die Rechtsbeschwerde beruft sich zu Unrecht auf den Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - (EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 18. Juni 1991 (aaO) deutlich gemacht hat, ist der Arbeitgeber u. a. dann zur erneuten Entscheidung über die Eingruppierung verpflichtet, wenn sich die Vergütungsgruppenordnung geändert hat.

    Gebunden an eine frühere Entscheidung ist der Betriebsrat auch nach dem Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 (aaO) nur insoweit, als er bei unveränderten Verhältnissen keine Überprüfung der Eingruppierung durch ein neues Verfahren nach § 99 BetrVG verlangen kann.

    Hier ist er, wie der Senat ausgeführt hat, darauf beschränkt, über seine allgemeinen Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG beim Arbeitgeber die Einhaltung der seiner Ansicht nach nicht mehr zutreffend angewandten Gehalts- oder Lohngruppenordnung anzumahnen (Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991, aaO, zu B II 4 der Gründe).

    Die Eingruppierung ist ein gedanklicher Vorgang, ein Akt der Rechtsanwendung bzw. die Kundgabe des bei dieser Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100; Senatsbeschluß vom 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, beide mit Nachweisen).

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Umgruppierung nach Umstellung auf

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    a) Die Rechtsbeschwerde beruft sich für ihre gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf den Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 (- 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat hat festgestellt, der Betriebsrat habe der Eingruppierung in die einzelnen Gehaltsgruppen bereits unter dem Geltungsbereich des bisherigen Tarifvertrages zugestimmt; da sich weder die Zahl der Gehaltsgruppen noch die abstrakten Tätigkeitsmerkmale geändert hätten, bestehe kein Anlaß, aufgrund der Änderung des Tarifvertrages die Arbeitnehmer insoweit neu einzugruppieren (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989, aaO).

    Schon deshalb liegt ein dem Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 (aaO) vergleichbarer Sachverhalt nicht vor.

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auf diese muß nur dann zurückgegriffen werden, wenn das Richtbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auf diese muß nur dann zurückgegriffen werden, wenn das Richtbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74

    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Wenn die Tarifvertragsparteien ein spezielles Tätigkeitsbeispiel "Leiter" vorsehen, bringen sie damit in der Regel zum Ausdruck, daß sie die gesamte Tätigkeit eines solchen Arbeitnehmers einheitlich tariflich bewerten wollen (vgl. für eine ähnliche Eingruppierungsproblematik im öffentlichen Dienst BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Wenn die Tarifvertragsparteien ein spezielles Tätigkeitsbeispiel "Leiter" vorsehen, bringen sie damit in der Regel zum Ausdruck, daß sie die gesamte Tätigkeit eines solchen Arbeitnehmers einheitlich tariflich bewerten wollen (vgl. für eine ähnliche Eingruppierungsproblematik im öffentlichen Dienst BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, u. a. zu überwachen, ob die vom Arbeitgeber bekundete Rechtsansicht - die Eingruppierung - richtig ist (Senatsbeschluß vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, u. a. zu überwachen, ob die vom Arbeitgeber bekundete Rechtsansicht - die Eingruppierung - richtig ist (Senatsbeschluß vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
    Die Eingruppierung ist ein gedanklicher Vorgang, ein Akt der Rechtsanwendung bzw. die Kundgabe des bei dieser Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100; Senatsbeschluß vom 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, beide mit Nachweisen).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Sie ist ein Akt der Rechtsanwendung und die Kundgabe des hierbei gefundenen Ergebnisses (BAG 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - BAGE 72, 123, 137 f.).

    Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, ua. zu überwachen, ob die vom Arbeitgeber bekundete Rechtsansicht - die Eingruppierung in die Entgeltordnung - richtig ist (BAG 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - zu B II 3 der Gründe mwN, aaO).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Nach diesen Grundsätzen kann der Betriebsrat einer Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen, sie sei deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer geringerwertige Tätigkeiten ausübe (BAGE 72, 123, 137 f. = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Wie es sich insoweit verhält, ist durch Auslegung der Protokollnotiz und des von ihr betroffenen Tarifvertrags zu ermitteln (BAGE 72, 123, 133 = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 46/92

    Arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Neueingruppierung von Arbeitnehmern -

    Wenn der Arbeitgeber im Verfahren nach § 101 BetrVG auf Antrag des Betriebsrats verpflichtet wird, eine Eingruppierung oder Umgruppierung vorzunehmen, wird daher von ihm keine konstitutive Maßnahme verlangt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 3 der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien stellen weiter fest, dies bedeute, daß aus Anlaß dieser Gehaltsstrukturänderung weder eine Höhergruppierung noch eine Herabgruppierung von Arbeitnehmern, abgesehen von den durch die neue Gehaltsgruppe VI erfaßten Tätigkeiten, vorzunehmen sei (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993, a.a.O., zu B II 1 b bb der Gründe).

    Bindend vorgegeben wird nur die Gehaltsstruktur, in die die Eingruppierung zu erfolgen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993, a.a.O., zu B II 1 b ee der Gründe).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitnehmer bei Erfüllung der tariflichen Anforderungen einen entsprechenden Vergütungsanspruch; der Entscheidung des Arbeitgebers über die Einstufung des Arbeitnehmers kommt nur deklaratorische Bedeutung zu (Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - BAGE 72, 123 = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - BAGE 72, 187 = AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 48/92

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neueingruppierung unter Beteiligung des

    Er hat zweitinstanzlich den Antrag dahin beschränkt, daß zwei Gruppenleiter ausgenommen wurden, wegen deren Eingruppierung ein eigenes Verfahren anhängig war (vgl.Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 -).

    Dies hat der Senat schon in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenenBeschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - gleichfalls so gesehen.

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Welche Bedeutung im einzelnen anzunehmen ist, ist durch Auslegung der Protokollnotiz und des von ihr betroffenen Tarifvertrages zu entnehmen (BAG 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - BAGE 72, 123).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

    Der Revisionsbeantwortung ist dahin zu folgen, daß Fußnote** nur als authentische Interpretation der Tarifvertragsparteien anzusehen ist (vgl. zur Bedeutung von Protokollnotizen denBeschluß des Ersten Senats vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich dabei nicht nur auf die Bestimmung der jeweiligen Vergütungsgruppe, sondern auch auf dazugehörige Fallgruppen oder Stufenregelungen (BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 101; Fitting, a.a.O., Rz. 78, 91).
  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 165/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Ebenso wie die Vermehrung von Tätigkeitsbeispielen einer Vergütungsgruppe zur Änderung der Tarifgruppenordnung führt (vgl. BAG 09.03.1993 - 1 ABR 48/92 - Rn 39, 58, zitiert nach juris; BAG 12.01.1993 - 1 ABR 42/92 - Rn 53, 58, zitiert nach juris) gilt diese Rechtsfolge auch bei der Einführung von weiteren Job-Titeln.
  • ArbG Dortmund, 22.09.2011 - 3 BV 36/11

    Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken,

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 182/05

    Mitbestimmung des Betriebsrats, Umgruppierung von Arbeitnehmern, Anforderungen an

  • LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04

    Eingruppierung von AT-Angestellten-Mitbestimmung des Betriebsrats, Ausschluss

  • LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 15/04

    Eingruppierung von AT-Angestellten Mitbestimmung des Betriebsrats Ausschluss bzw.

  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 10 TaBV 19/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten; Mitbeurteilung bei

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 85/06

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung; einseitige

  • LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die

  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 10 TaBV 5/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten; Mitbeurteilung bei

  • LAG Hessen, 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09

    Eingruppierung nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie -

  • LAG Hessen, 05.12.2000 - 9 Sa 478/00

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung

  • LAG Berlin, 22.01.1996 - 9 TaBV 10/95

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehr- bzw. Überarbeit bei

  • BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 66/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei struktureller Änderung der Gehaltsgruppenordnung

  • LAG Berlin, 28.02.1994 - 9 Sa 124/93

    Eingruppierungsfeststellungsklage ; BAT; Erziehungsdienst; Tätigkeitsmerkmale ;

  • BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 54/92

    Arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Neueingruppierung eines Arbeitnehmers -

  • LAG München, 07.09.2011 - 5 Sa 26/11

    Auslegung Protokollnotiz, Versetzungsklausel, Ausübung billigen Ermessens

  • LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 6/93

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine nach Tarifvertrag bestehende

  • ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zahlung von Nachtarbeits- bzw.

  • ArbG Hamburg, 05.03.1997 - 21 Ca 89/97

    Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;

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