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   BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54   

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BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54 (https://dejure.org/1954,564)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1954 - 1 AZR 89/54 (https://dejure.org/1954,564)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1954 - 1 AZR 89/54 (https://dejure.org/1954,564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Partielles Bundesrecht - Vereinbarkeit mit GG

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 60
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54
    (Vgl. dazu auch BVerfGE 2, 266; BVerfG, NJW 1954, 27 LS 4 für den Gleichheitssatz, S. 65 LS 2. Es handelt sich um die: mit Recht geforderte "broad interpretation" der Verfassung. Vgl. dazu weiter Nawiaskz, Die Grundgedanken des GG , 1950, S. 22 ff.; H. Peters, Auslegung der Grundrechte aus der Geschichte im Historischen Jahrbuch Bd. 72 (1953), S. 457; Leibholz, DVBl 1951, 200 mit Angaben; Apelt, DV 1947/48, 758 und öfters; Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl. 1950, S. 353.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54
    (Vgl. dazu auch BVerfGE 2, 266; BVerfG, NJW 1954, 27 LS 4 für den Gleichheitssatz, S. 65 LS 2. Es handelt sich um die: mit Recht geforderte "broad interpretation" der Verfassung. Vgl. dazu weiter Nawiaskz, Die Grundgedanken des GG , 1950, S. 22 ff.; H. Peters, Auslegung der Grundrechte aus der Geschichte im Historischen Jahrbuch Bd. 72 (1953), S. 457; Leibholz, DVBl 1951, 200 mit Angaben; Apelt, DV 1947/48, 758 und öfters; Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl. 1950, S. 353.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Das Bundesarbeitsgericht habe bereits in BAG 1, 60 f. die Subsidiarität von Feststellungsklagen gegenüber möglichen Leistungsklagen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften verneint, da erwartet werden könne, diese würden sich der Entscheidung eines Gerichts auch dann beugen, wenn diese Entscheidung keiner unmittelbaren Vollstreckung fähig sei.

    In BAG 1, 60 f. wird die Zulässigkeit der Feststellungsklage deshalb bejaht, weil die Beklagte als öffentlich-rechtliche Körperschaft "sich auch an Sinn und Gehalt eines feststellenden Richterspruchs, der keiner unmittelbaren Vollstreckung fähig ist, gebunden erachten wird".

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Hierfür ist das Feststellungsinteresse trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ohnehin in aller Regel zu bejahen (st. Rechtsprechung des BAG z. B. BAGE 1, 60, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 12, 290, 292 = AP Nr. 40 zu § 156 ZPO; Urteil des Senats vom 16. August 1962 - 5 AZR 366/61 - AP Nr. 1 zu Saarland, ArbeitsrechtseinführungsG) .
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub

    Er richtet sich gegen eine Gebietskörperschaft, und es ist anzunehmen, daß diese auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a BAG 1, 60 [62] = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 333 C335] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 11, 312 [314-3 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO ist in diesem Fall trotz Bezifferbarkeit des Anspruches zu bejahen, weil anzunehmen ist, daß juristische Personen des öffentlichen Rechts kraft Amtspflicht zur Erfüllung der sich aus dem Feststellungsausspruch indirekt ergebenden Leistungsansprüche verpflichtet sind und durch Staatsaufsicht gewährleistet ist, daß sie Urteile staatlicher Gerichte vollziehen, auch wenn kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt (BAGE 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 6, 140 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAGE 11, 312 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO; Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Bei dem beklagten Land als juristischer Person des öffentlichen Rechts ist davon auszugehen, daß es die Urteile staatlicher Gerichte vollzieht, auch wenn kein vollstreckbarer Titel vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 279 = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO; BAG 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 12, 290 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO; BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79

    Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand -

    Von dieser Rechts lage sind die Gerichte für Arbeitssachen ständig ausgegangen (BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; 8, 279 = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO; 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; 12, 290 = AP Nr. 4-0 zu § 256 ZPO; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis -

    Im übrigen ist bei Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts davon auszugehen, daß sie sich auch einem Keststellungsurteil ohne weiteres beugen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 1, 60 [62] = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 6, 140 [141 f.] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG 12, 290 [292] = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61

    Feststellungsantrag - Eingruppierungsstreit - Feststellungsinteresse - Verjährung

    In einem solchen Pall muß aber, wenn es sich, wie hier, bei dem Prozeßgegner um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, das Peststellungsinteresse grundsätzlich bejaht werden (BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 G G ; BAG 1, 85 = AP Kr. 1 zu § 3 TO.A; BAG 8, .333 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A; AP Nr. 2 zu § 9 TVG; BGHZ 2, 250) .
  • LAG Hessen, 04.09.1992 - 9 Sa 868/91

    Anwendung des Berufsbildungsgesetzes; Zahlung einer Ausbildungsvergütung ;

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  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 241/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Wegfall der besonderen

    Bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist anzunehmen, daß er auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 1, 60, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 238/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Wegfall der Gefährdungslage

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 248/89

    Feststellung der Gesundheitsgefährdung einer Tätigkeit in einer Röntgenabteilung

  • BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81

    Hausarbeit

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 20/86

    Urlaub: Winterzusatzurlaub im Postdienst

  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55

    Hausarbeitstagsgesetz: Lohnabgeltung

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 237/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Tätigkeit in

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 240/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Wegfall der besonderen

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 242/89

    Anspruch von Mitarbeitern einer Röntgenabteilung auf Zusatzurlaub wegen

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 235/89

    Urlaub: Voraussetzungen für die Gewährung von Zusatzurlaub bei Inbezugnahme der

  • LAG Hamm, 26.05.2000 - 5 Sa 1674/99
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 244/89

    Wirksamer Widerruf einer Zusage - Anspruch auf Zusatzurlaub wegen

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 247/89

    Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Tätigkeit in Röntgenabteilung - Zeitliche

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 245/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Gesundheitsschädliche oder

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 246/89

    Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung durch Tätigkeit in Röntgenabteilung -

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 250/89
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 236/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Gesundheitsschädliche oder

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 232/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Gesundheitsschädliche oder

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 243/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Besondere Gefahr durch

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 239/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Gesundheitsschädliche oder

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 234/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Gesundheitsschädliche oder

  • BAG, 29.11.1962 - 5 AZR 110/62

    Bestimmungen des Urlaubsgesetzes Niedersachsen - Geltungsbereich - Betreffender

  • BAG, 03.04.1958 - 3 AZR 20/55

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Unwirksamkeit einer Herabgruppierung -

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 249/89
  • BAG, 25.01.1961 - 4 AZR 445/59

    Stationierungsstreitkräfte - Hausarbeitstagsberechtigte Arbeitnehmerin -

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 233/89

    Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Strahlengefährdung - Gesundheitsschädliche oder

  • BAG, 10.09.1962 - 5 AZR 4/62

    Geltungsbereich des Urlaubsgesetzes Bayern - Betroffener Personenkreis - Aushilfe

  • BAG, 18.05.1961 - 5 AZR 174/60

    Urlaubsentgelt - Überstundenzuschläge - Überstunden

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