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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1498
BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08 (https://dejure.org/2009,1498)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 382/08 (https://dejure.org/2009,1498)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 (https://dejure.org/2009,1498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung im TV-Ärzte/TdL

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" i.S.d. § 16 Abs. 2 S. 1 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL); Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Praktikumsanrechnung Tarifauslegung

  • hensche.de

    Eingruppierung

  • gesr.de PDF

    § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/TdL
    Anrechnung von AiP-Zeiten bei Einstufung in TV-Ärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" iSd. § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/TdL; Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltsteigerung wegen Arzt im Praktikum?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltsteigerung aufgrund von Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum nicht möglich - Ausschließlich Zeiten, die als approbierte Ärzte zurückgelegt wurden, werden berücksichtigt

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    TV-Ärzte: Zeit als "Arzt im Praktikum" keine ärztliche Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 162
  • NZA 2010, 558
  • NZA 2010, 588
  • BB 2009, 2197
  • DB 2010, 340
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Diese Auslegung stehe im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (zB BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218).

    Damit haben die Parteien des TV-Ärzte/TdL festgelegt, dass zu den Zeiten ärztlicher Tätigkeit nur solche zählen, die als approbierte Ärztin oder approbierter Arzt zurückgelegt worden sind (vgl. BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 238).

    7 des Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT/VKA (Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte) vom 23. Februar 1972 (25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218) und iSd. VergGr.

  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 576/00

    Arzt im Praktikum

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Bei dem Vertrag über die Tätigkeit eines Arztes im Praktikum handelte es sich nach der entsprechenden Festlegung durch den Gesetzgeber nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Ausbildungsvertrag (BAG 14. November 2001 - 7 AZR 576/00 - BAGE 99, 303).

    Auch gegenüber der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Gegenstand des Vertrags über die Tätigkeit als AiP nicht die entgeltliche Leistung abhängiger Dienste, sondern die Ausbildung war (14. November 2001 - 7 AZR 576/00 - BAGE 99, 303), haben sie keine Abgrenzung vorgenommen.

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96

    Eingruppierung: Arzt im Praktikum

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Damit haben die Parteien des TV-Ärzte/TdL festgelegt, dass zu den Zeiten ärztlicher Tätigkeit nur solche zählen, die als approbierte Ärztin oder approbierter Arzt zurückgelegt worden sind (vgl. BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 238).

    13 der Anlage 1a zum BAT/BL (10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 238).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., etwa BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110).
  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2237/07

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. April 2008 - 12 Sa 2237/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sie diesen Begriff in demselben Sinn, also als tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, verstanden wissen wollten (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 21, ZTR 2010, 142). Im Gegensatz zur früheren Regelung haben sie dabei nicht nach den Schichtarten differenziert, so dass nunmehr die tatsächliche Erbringung jeder der verschiedenen Schichtarten Anspruchsvoraussetzung für die Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit ist (…vgl. das obiter dictum des Senats 24. September 2008 - 10 AZR 140/08 - Rn. 21, AP TVöD § 7 Nr. 1 = EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Schicht-/Wechselschichtzulage Nr. 17)..
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

    Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sie diesen Begriff in demselben Sinn, also als tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, verstanden wissen wollten (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 21, BAGE 132, 162).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 570/09

    Zulage wegen ständiger Schichtarbeit

    Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sie diesen Begriff in demselben Sinn, also als tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, verstanden wissen wollten (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 21, ZTR 2010, 142). Sie haben dabei nicht nach den Schichtarten differenziert, so dass die tatsächliche Erbringung der Schichtarten Anspruchsvoraussetzung für die Zulage wegen ständiger Schichtarbeit ist (…vgl. das obiter dictum des Senats zur Zulage für ständige Wechselschichtarbeit 24. September 2008 - 10 AZR 140/08 - Rn. 21, AP TVöD § 7 Nr. 1 = EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Schicht-/Wechselschichtzulage Nr. 17)..
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