Rechtsprechung
| BAG, 13.03.1963 - 4 AZR 415/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsgericht - Eigene Beweiswürdigung - Erstinstanzliche Beweisaufnahme - Entgeltregelung - Stückentgelte - Mindestentgelt - Prozentzuschläge - Darlegungslast - Beweislast
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 03.08.1961 - 2 Sa 89/61
- BAG, 13.03.1963 - 4 AZR 415/61
Papierfundstellen
- BAGE 14, 132
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58
Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 13.03.1963 - 4 AZR 415/61
Die Sa c he m u ß t e z u r a n d e r w e i t e n V e r h a n d l u n g und E n t s c h e i d u n g a n d a s B e r u f u n g s gericht zurückverw iesen werden, w e il das R e v i s i o n s gericht d i e b i s h e r i g e Beweisaufnahme n i c h t s e l b s t ä n d i g w ü r d i g e n , g e s c h w e i g e d e n n e r g ä n z e n k a n n ( §§ 5 6 4, 565 Abs, 1 ZFO; v g l " im ü b r i g e n BAG 7, 51 Z.63.7 u n d BAG AP Nrc 1 zu § 313 ZPO) ,.
- BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
Krankheitsfall
Aus ihr müssen die Gründe erkennbar sein, die für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BAG 7, 51 (62) = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BAG 14, 132 (135) = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BAG AP Nr. 1 zu § 286 ZPO). - BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88
Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG
Aus ihr müssen die Gründe erkennbar sein, die für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BAGE 7, 51, 62 [BAG 17.11.1958 - 2 AZR 277/58] = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG, zu B 3 b der Gründe; BAGE 14, 132, 135 = AP Nr. 1 zu § 2 HAG; BAG Urteil vom 6. Dezember 1963 - 5 AZR 234/63 - AP Nr. 1 zu § 286 ZPO; Urteil vom 27. Januar 1970 - 1 AZR 211/69 - AP Nr. 2 zu § 286 ZPO, zu 1 b der Gründe;… Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 286 Anm. 2 b;… Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 286 Rz 12). - BAG, 25.03.1966 - 3 AZR 358/65
Verdienstausfall - Feiertagslohnzahlung - Feiertagsvergütung
Feiertage) hinausgeht und neben diesen zu erfüllen into c) Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Arbeitsvertragsparteien in V/ege der Pauschalrcgelung eine Gesantvergütung vereinbaren, durch die bestimmte zusätzliche, in laufe des lohn- oder Gehaltszchlungszcitrauns entstehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers erfaßt und abgegolten wordene Pas ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einer Reihe von Fällen anerkannt worden (vglo z, Bo für die llehrarbeitsvergütung: BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZ.Oj AP Kro 5 'zu § 611 EGB Mchrarbeitsvergütung; AP Hr. 1 zu 5 1 AZO; insbesondere bei Schiffsoffizieren AE Nr, 1 zu § 58 SeenG für die Vergütung der.Reisezeit, die zugleich Mehrarbeitszeit isti AP Kr" 3 zu § 611 BGB Wegezeit, Abschn, II 3 b der Gründe für die Zuschläge zun Heimarbeitsentgelts BAG 14, 132 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; AP Kr, 1 zu § 1 HAG; im gleichen Sinne für die l'eiertagsvcrgütungs LAG Baden-Württemberg AP Nr, 3 zu § 611 BGB Kellner), Soweit der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteil von 3° November 1965 - 5 AZR 157/65 /"der.nächst r AP Nr, 1 zu § 11 BUrlG - eine wirksame Zahlung des Urlaubcentgcltcs nur anerkannt hat, wenn sie in bestimmter ven sonstigen Arbeitsentgelt abgegrenzter und unterscheidbarer Höhe erfolgt, beruht dies auf den Besonderheiten des Urlaubsrechts, vor allen auf der Zweckbestimmung des Urlaubs und des Urlaubsentgeltcso.Penn hier geht es um die Vergütung der an einen Feiertag ausgefallenen und auf einen sonst arbeitsfreien Tag verlegten Arbeitszeit, also um einen üblichen Lohn- oder Gehaltcancpruch, Per Senat hat in Übereinstimmung mit den Landcsarbcitsgericht, soweit nicht zwingendes Recht - insbesondere unabdingbaren Tarifrecht - berührt wird, keine rechtlichen Bedenken gegen eine Vereinbarung, die die pauschale Abgeltung eines derartigen Anspruches zun Gegenstand hat, Pabci trägt der Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast,- daß eine solche Vereinbarung getroffen worden ist (BAG 14, 132
- BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78 Dabei ist auch eine eigene Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme vorzunehmen (BAG vom 13.3.1963, BAG 14, 132 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG).
- BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 539/91
Sachlicher Geltungsbereich einer bindenden Festsetzung
Die behauptete Vereinbarung ist rechtlich möglich (BAG Urteile vom 13. März 1963 - 4 AZR 415/61 - AP Nr. 1 zu § 20 HAG und vom 21. Januar 1965 - 5 AZR 228/64 - AP Nr. 1 zu § 1 HAG). - BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 456/79
Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen - Geltungsbereich von bindenden …
Wie die beiden Vorinstanzen zutreffend fest gestellt haben, sind Prozentzuschläge für Urlaubs- bzw. Feiertagsvergütung vom tatsächlich gezahlten Entgelt zu berechnen, es sei denn, zwischen Vertragsparteien sei ausdrücklich vereinbart worden, daß mit den über die Mindestfestsetzungen hinausgehenden Teilen der Vergütung etwaige Zuschläge abgegolten sein sollen (vgl. BAG 14, 132 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG). - BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69
Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche …
Aus ihr müssen die Gründe erkennbar sein, die für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BAG 7, 51 [62] = AP Nr" 18 zu § 3 KSchG; BAG 14, 132 [1353 - AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BAG AP Nr" 1 zu § 286 ZPO). - BAG, 07.04.1981 - 3 AZR 935/78 Aus dieser müssen die Gründe erkennbar sein, die für die richterliche Überzeugung des Tatsachenrichters maß gebend waren (vgl. BAG 7" 51 [62] = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BAG 14, 132 [I35 ] = AP Nr. 1 zu § 20 HAG [Blatt 1 R ] ; BAG AP Nr. 2 zu § 286 ZPO [zu 1 b der Gründe];… Rosenberg/Schwab, ZPO, 13. Aufl., § 114 I 1, S. 659/660).
- BAG, 21.01.1965 - 5 AZR 228/64
Personenkreis - Objektive Rechtslage - Schutz des Heimarbeiters - Schutz des …
Io Für die Anwendung des HAG auf den durch dieses Gesetz ge schützten Personenkreis kommt es grundsätzlich auf die ob jektive Rechtslage an und nicht darauf, ob dem Auftraggeber subjektiv diese Rechtslage auch bewußt ist" Andernfalls würde der Schutz des Heimarbeiters bzw" Hausgewerbetreibenden, der der zwingenden gesetzlichen Regelung des HAG zugrunde liegt, leicht umgangen werden könneiio Eine Offenbarungspflicht des Inhalts, daß der in Heimarbeit Beschäftigte von sich aus dem Auftraggeber seine Zugehörigkeit zu dem unter das HAG fallen den Personenkreis mitzuteilen habe, ist dem Gesetz nicht zu entnehmeno Aus Wortlaut und Sinn der §§ 6 ff" HAG ergibt sich vielmehr, daß derjenige, der Heimarbeit ausgibt, sich seiner seits in zumutbarer Weise vergewissern muß, ob die von ihm mit Lohnaufträgen beschäftigten Personen unter das HAG fallen" Denn sonst kann er den verschiedenen ihm durch das HAG aufer- 1egten Pflichten (vgl" z"B" § 9 HAG Entgeltbelege: § 6 HAG Listenführung) nicht nachkommen (BAG AP Nr" 2 zu § 2 HAG Ziff" il 3)o 2" Eine Parteiabsprache des Inhaltes, daß mit den vereinbarten Entgelten, die erheblich über den Mindestentgelten lagen, auch alle gesetzlichen Zuschläge für die Heimarbeit mitabgegolten sein sollen, ist rechtlich möglich; der Ausgeber der Heim arbeit trägt aber inso\tfeit die volle Darlegungs- und Beweis last (BAG AP Nr. 1 zu § 20 HAG)" .
- BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
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