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Rechtsprechung
   BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,465
BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66 (https://dejure.org/1967,465)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1967 - 4 AZR 107/66 (https://dejure.org/1967,465)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1967 - 4 AZR 107/66 (https://dejure.org/1967,465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung - Mitbestimmung des Personalrats

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 295
  • DB 1967, 910
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung …

    Ob diese rechtlichen Voraussetzrangen vorliegen, rieht et sich nicht etwa aufgrund einer rückschauenden Betrachtung danach, wielange eine solche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt worden ist, sondern nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 24- BAT sowie BAG 19, 295 [297] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV und AP Nr. Io zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; auch Clemens-Scheuring-Steingen-Görner- Opalke, BAT, § 24- Anm. 1 a und Böhm-Spiertz, BAT, § 24- Anm. 6).
  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 681/15

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin bei vorübergehender Übertragung einer …

    Denn ob eine Tätigkeit auf Dauer oder nur vorübergehend zugewiesen wird, kann sich auch ohne ausdrückliche Erklärung aus den dem Angestellten erkennbaren näheren Umständen ergeben (vgl. allgemein BAG 22. März 1967 - 4 AZR 107/66 - BAGE 19, 295;… Sponer in Sponer/Steinherr TVöD § 14 Rn. 72, 73).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des …

    Entgegen den Ausführungen in der Revision hat es den Begriff der "Arbeitsstätte" nicht verkannt" Es hat auch nicht, wie die Revision meint, den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, daß bei nur fünf unterstellten Handwerkern schlechthin keine "große Arbeitsstätte" vorliegen könne" Das Landesarbeitsgericht hat vielmehr in Anknüpfung an die vom Senat entwickelten Rechtsgrundsätze auf die konkreten Verhältnisse am Arbeitsplatz des Klägers abgestellt" Weiterhin führt, das Landesarbeitsgericht aus, der Kläger könne sich auch nicht darauf berufen, daß ihm zeitweilig bis zu 22 Handwerker unterstellt gewesen seien; sofern darin nämlich eine höherwertige Tätigkeit zu erblicken sei, fehle es bei ihrer Übertragung an der Beteiligung des Personalrates und damit an einer Wirksamkeitsvoraussetzung für eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme des Arbeitgebers" Auch diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden" Insoweit folgt das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Senates (BAG 17, 248 257~258 / = AP Nr" 5 zu § 1TVG Tarifverträge BAVAV; BAG 18, 142 /"150-151 7= AP Kr" 6 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; BAG 19, 295 /" 300S = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV sowie AP Nr" 10 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; ebenso Dietz, BPersVertrGf § 71, Anm.14-18; Pitting-Heyer- Lorcnzen, BPersVertrG, 5" Aufl", § 71, Anm" 8)" 7 101 Auch, die hiergegen erhobenen Einwendungen der Revision greifen nicht durcho Insbesondere kann sich der Kläger nicht darauf berufen, die Beklagte handele treuwidrig oder arglistig, wenn sie sich zu seinen Lasten auf die unterbliebene Beteiligung des Personalrates stütze" Einmal hatte nämlich auch der Kläger die Möglichkeit, auf die gesetzes gemäße Zuziehung des Personalrates hinzuwirken" Zum anderen kann weder eine Treuwidrigkeit noch arglistiges Verhalten allein darin erblickt werden, daß ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der bei einer beteiligungspflichtigen Maßnahme im Sinne des PersonalVertretungsgesetzes aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit den Personalrat nicht beteiligt hat, sich dem Arbeitnehmer gegenüber darauf beruft, daß infolge der unterbliebenen Beteiligung des Personalrates die Maßnahme unwirksam ist" Auch im sonstigen Privatrecht unter Einschluß der arbeitsvertraglichen Beziehungen kann keineswegs schlechthin in der Berufung auf einen Vorstoß gegen gesetzliche oder sonstige rechtserhebliche Formvorschriften ein treuwidriges oder gar arglistiges Verhalten erblickt werden" Dazu sind vielmehr weitere Voraussetzungen erforderlich, die der Kläger im vorliegen den Fall nicht dargetan hat".
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Übertragung einer Tätigkeit - Angestellter - Mitbestimmung des Personalrats

    Soll dies bezweckt sein, so bedarf es eines besonderen Zusatzes, der sich auch ohne ausdrückliche Erklärung aus den den Beteiligten bekannten Umständen des Falles oder der Natur der Sache ergeben kann (vgl. dazu Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1967 - 4 AZR 107/66 - BAGE 19, 295 [299] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV und vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).

    Wenn einmal von der Übertragung auf Dauer ausdrücklich die Rede ist, dann geschieht dies, um sie von der "vorübergehenden" Übertragung abzugrenzen (vgl. BAGE 19, 295 [297 und 300]).

    Diese Auffassung hat auch das Bundesarbeitsgericht vertreten (Urteil vom 23. März 1967 - 4 AZR 107/66 - BAGE 19, 295 [300]).

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Mit Recht beantwortet das Landesarbeitsgericht die Rechtsfrage, ob dem Kläger die höherwertige Tätigkeit "vorübergehend" im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT übertragen worden ist, nicht aufgrund einer rückschauenden Betrachtung, sondern nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die Urteile des Senats BAGE 19, 295, 297 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 9.75

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden …

    Soll dies bezweckt sein, so bedarf es eines besonderen Zusatzes, der sich auch ohne ausdrückliche Erklärung aus den den Beteiligten bekannten Umständen des Falles oder der Natur der Sache ergeben kann (vgl. dazu Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1967 - 4 AZR 107/66 - BAGE 19, 295 [299] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV und vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).

    Wenn einmal von der Übertragung auf Dauer ausdrücklich die Rede ist, dann geschieht dies, um sie von der "vorübergehenden" Übertragung abzugrenzen (vgl. BAGE 19, 295 [297 und 300]).

    Diese Auffassung hat auch das Bundesarbeitsgericht vertreten (Urteil vom 23. März 1967 - 4 AZR 107/66 - BAGE 19, 295 [300]).

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37;… Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 56/90

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit

    Auch die Entscheidungen des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1967 (BAGE 19, 295 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) und vom 5. Juli 1967 (- 4 AZR 162/66 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) stehen dieser Entscheidung nicht entgegen.
  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 162/66

    Angestellter - Vorübergehende Tätigkeit - Übertragung der Tätigkeit - Erklärung …

    Damit geht das landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß es sich nach dem bei der Übertragung einer Tätigkeit zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers bestimmt, ob der Angestellte sie nur vorübergehend auszuüben hat, und daß sich dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers aus den dem Angestellten erkennbaren Umständen ergeben kann (eben so die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1967, 4 AZR 107/66).

    Hiernach mußte das angefochtene Urteil, soweit es dem Kläger die Vergütungsansprüche für die Zeit ab 1. Mai 1964 aberkannt hat, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden" Das gilt auch für den Anspruch auf die VergGr, V b, da die Abweisung dieses nur hilfsweise erhobenen minderen Anspruchs nicht bestehen bleiben kann, solange nicht über den weitergehenden Anspruch auf die VergGr, IV b entschieden ist" Sofern das Landesarbeitsgericht zu der Feststellung kommt, daß der Kläger die Vermittlertätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen bekommen hat, ist darauf hinzu weisen, daß schon die Maßnahme der Zuweisung einer Tätigkeit, die tariflich nach einer höheren als der dem Angestellten bisher zustehenden Vergütungsgruppe bewertet ist, gemäß § 71 Abs, 1 Buchst, a PersVG der Mitbestimmung des zuständigen Personalrats unterliegt; die Mitbestimmung des Personalräts und die Einhaltung der Vorschriften über das Mitbestimmungsverfahren sind WirksamkeitsvorausSetzung aller der Mitbestimmung unterliegenden Rechtsgeschäfte (§ 62 PersVG); vgl, hierzu BAG 14, 248 £ "251J AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge; BAVAV, BAG AP Nr. 6 aaO sowie das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1967, 4 AZR 107/66.

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange dem Arbeitnehmer die Tätigkeit tatsächlich übertragen wird, sondern ausschließlich auf den bei der Übertragung erkennbar werdenden Willen des Arbeitgebers (so schon BAG 22. März 1967 - 4 AZR 107/66 - BAGE 19, 295; s. auch 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 - BAGE 31, 26).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82

    Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit - …

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …

  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe - …

  • LAG Niedersachsen, 09.07.2007 - 6 Sa 1677/05

    Übertragung von Teilbereichen einer zuvor 100-prozentigen Arbeitszeit auf eine …

  • BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72

    Abordnung eines Angestellten - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Abordnung eines …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 8 Sa 654/08

    Eingruppierung einer Verwaltungsangestellten nach BAT - vorübergehende …

  • BAG, 13.01.1987 - 4 AZN 370/86

    Rechtsnatur von Eingruppierungsrichtlinien - Fehlerhafte Auslegung der …

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 2772/86

    Mitbestimmung - Zuweisung freier Planstellen - Rechtsschutzbedürfnis

  • VG Koblenz, 22.10.1974 - 4 PV 7/74

    Streitigkeiten über die Rechtsstellung der Personalvertretung; Beteiligung des …

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