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Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,233
BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54 (https://dejure.org/1955,233)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1955 - 2 AZR 282/54 (https://dejure.org/1955,233)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1955 - 2 AZR 282/54 (https://dejure.org/1955,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlich-rechtliche Körperschaften - Haftung - Verschulden der Vertreter - Vertragsverhandlungen - Abschlußvollmacht - Ersatz des Vertrauensschadens - Ersatz des Erfüllungsinteresses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 217
  • NJW 1956, 398
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54
    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, Denn auch öffentlich_rechtliche Körperschaften haften trotz der für sie bestehenden Vertretungsvorschriften für Verschulden ihrer Vertreter bei Vertragsverhandlungen" selbst wenn diese keine Abschlussvollmacht haben (BGHZ 6, 330).
  • RG, 13.11.1934 - III 112/34

    1. Kann die Berufung des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn auf den Ablauf der …

    Auszug aus BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54
    Gerade der öffentliche Dienstherr hat nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. RGZ 146, 35; BGHZ 7, 70) die Pflicht, seine Untergebenen zu beraten und aufzuklären, weil diese vielfach die bestehenden Vorschriften nicht übersehen und sich der Folgen ihrer Entschließung nicht bewusst werden.
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Im übrigen haften öffentlich-rechtliche Körperschaften trotz der für sie bestehenden Vertretungsvorschriften für Verschulden ihrer Vertreter bei Vertragsverhandlungen, selbst wenn diese Vertreter keine Abschlußvollmacht haben (vgl. AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß = NJW 56, 398).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 257/96

    Schadensersatz bei vorzeitig beendetem Berufsausbildungsverhältnis - …

    Die Anspruchsvoraussetzungen der gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (vgl. BAG Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 282/54 - BAGE 2, 217, 218 f. = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; BGH Urteil vom 11. Mai 1979 - V ZR 75/78 - NJW 1979, 1983;… Staudinger/Löwisch, BGB, 13. Aufl., Vorbem. 52 zu §§ 275 ff.) liegen nicht vor.

    Nach den Grundsätzen der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß wird durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das die Parteien einander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet (BAG Urteil vom 10. November 1955, aaO.; BGH Urteil vom 20. Juni 1952 - V ZR 34/51 - BGHZ 6, 330, 333).

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94

    Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.) durch Täuschung - Kündigung in der …

    Insbesondere liegen die Anspruchsvoraussetzungen der gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (c.i.c. - vgl. BAG Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 282/54 - BAGE 2, 217, 218 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; BGH Urteil vom 11. Mai 1979 - V ZR 75/78 - NJW 1979, 1983;… Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., Vorbem. 38 zu §§ 275 - 283;… Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 276 Rz 65) nicht vor.

    Nach diesen Grundsätzen wird durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das die Parteien einander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet (BAG Urteil vom 10. November 1955, a.a.O.; BGH Urteil vom 20. Juni 1952 - V ZR 34/51 - BGHZ 6, 330, 333) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51].

    Er muß gegenüber seinem Arbeitnehmer "schon bei den Einstellungsverhandlungen auf dessen besondere Interessen Rücksicht nehmen und ihn insbesondere über künftige Verhältnisse aufklären ..., wenn er erkennt, daß der Arbeitnehmer besondere Wünsche oder Erwartungen hat" (BAG Urteil vom 10. November 1955, a.a.O.).

  • BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73

    Arbeitsverhältnis: Verschulden bei Vertragsschluss - Verhandlungsgehilfe - …

    In entsprechender Anwendung des § 278 BGB muss das Land für etwaiges Verschulden seines Verhandlungsgehilfen haften (BAGE 2, 217, 219 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss (Bl. 1 R); BGHZ 6, 330, 334;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, I. Band, l0. Aufl. , § 9 I 4, S. 95 f.).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung - …

    Auch ein Arbeitgeber ist daher gehalten, bei Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem künftigen Arbeitnehmer auf dessen Belange in zumutbarem und durch Fürsorgegesichtspunkte bestimmtem Umfang Rücksicht zu nehmen (BAG 2, 217 ff" Z2ÜL97 un( 5, 182 ff. ZT857)o Solche Rücksichtnahme setzt aber voraus, daß der künftige Arbeitnehmer besondere Wünsche erkennen läßt oder daß allgemein bei ihm erkennbar eine besondere Situation vorliegt, die eine entsprechende Rücksichtnahme gebietet.
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 379/71

    Lehrauftrag an Hochschule - Erteilen durch zuständiges Organ - Dozent - …

    Diese erforderliche natürliche Willensübereinstimmung liegt hier gerade nicht vor, wie sich aus den Ausführungen unter Ziff. 1 ergibt" 3" Jedenfalls im Ergebnis ist dem angefochtenen Urteil auch darin beizutreten, daß der Klageanspruch auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens des beklagten Landes bei Vertragsschluß begründet ist" Zwar kommt eine Haftung aus diesem Grunde auch in Betracht, wenn Vertreter öffentlich-rechtlicher Körperschaften VertragsVerhandlungen geführt haben, ohne zum Vertragsabschluß berechtigt zu sein (BAG 2, 217 = AP. Nr" 1 und BAG 14, 206 = AP Nr" .4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; vgl" auch BAG AP Nr" 34- zu §§ 22, 23 BAT)" Derartige Verhandlungen zwischen dem Kläger und Organen der Akademie (Rektor, Senat) haben aber, wie unter Ziff" 1 ausgeführt ist, in der Fachbereichssitzung vom 23" Oktober 1970 gerade nicht stattgefunden und die PachbereichsverSammlung selbst war kein verfassungsmäßiges Organ" Wenn der Kläger vorträgt, dieses Gremium habe in der Vergangenheit in einzelnen Fällen bereits Lehraufträge erteilt, so durfte er sich doch im vorliegenden Fall auf eine derartige faktische Entscheidungsbefugnis nicht verlassen" Der Kläger hat selbst an der Sitzung vom 23= Oktober 197° teilgenommen" Aus beiden von den Parteien überreichten Aufzeichnungen der Tonbandaufnahmen ergibt sich mit aller Deutlichkeit, daß in der Fachbereichsversammlung erhebliche Unklarheiten darüber bestanden, ob und inwieweit der Senat, der Rektor und auch der Kultusminister bei der Vergabe des Lehrauftrags mitzuwirken hätten" Darüber ist lang und breit gesprochen und es sind die verschiedensten Ansichten geäußert worden" Man hat nach einem Weg gesucht, um insbesondere die Beteiligung des Kultusministers zu umgehen" Angesichts dieser Sachlage besteht kein Vertrauenstatbestand zugunsten des Klägers, selbst wenn man in Betracht zieht, daß Professor L zum Schluß der Sitzung dem Kläger ein Vertrags- 44 angebot gemacht hat" Die Berufung des Klägers durch, die zuständigen Stellen stand noch offen" Der Kläger konnte nur davon ausgehen, es handele sich um noch nicht bindende Vorverhandlungen" Die für die Berufung des Klägers zuständigen Stellen, insbesondere der Rektor, der Senat und der Kultusminister haben ihrerseits keinen Vertrauenstatbestand gesetzt" Sie haben im Kläger nicht die Auffassung hervorgerufen oder ihn darin bestärkt, der Fachbereich sei etwa zum Vertragsabschluß befugt.
  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68

    Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person

    Besteht schon dem Grunde nach kein Anspruch des Klägers, so braucht auf die Frage, welcher Schaden ihm durch die behauptete nicht rechtzeitige und nicht ein deutige Erklärung der Ablehnung einer weiteren'Vertragsverlängerung entstanden sein soll, nicht mehr eingegangen zu werden" Der Kläger verlangt insoweit, so gestellt zu werden, als ob der Vertrag nochmals verlängert worden wäre" Er hätte aber allenfalls Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als ob die Nichtverlängerungsmitteilung früher erfolgt wäre (BAG 2, 217 = AP Nr" 1 und AP Nr" 5 zu § 2?6 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß) o.
  • BAG, 12.12.1957 - 2 AZR 574/55

    Einstellungsgespräch: Umfang der Unterrichtung durch den neuen Arbeitgeber - …

    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. November 1955 (BAGE 2, 217 ff.), auf die insoweit Bezug genommen wird, obliegt dem Arbeitgeber auch schon bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Fürsorgepflicht gegenüber dem zukünftigen Arbeitnehmer; er muss schon zu diesem Zeitpunkt auf die besonderen Interessen des späteren Arbeitnehmers Rücksicht nehmen und ihn insbesondere über die künftigen Verhältnisse aufklären, wenn er erkennt, dass der Arbeitnehmer besondere Wünsche und Erwartungen hat.
  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 33/82
    Wer Vertragsverhand1ungen durch einen Beauftragten führen läßt, hat zu vertreten, wenn dieser einen Vertrag sch 1ießt obwoh1 ihm eine entsprechende Vollmacht fehlt (…vgl. Pa 1andt/Heinrichs, aaO, § 276 Anm. 6 B b; BAG 2, 217 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß) .
  • LAG Berlin, 15.12.1981 - 3 Sa 49/81

    Fürsorgepflicht hinsichtlich der Ruhegeldansprüche von Arbeitnehmern; …

    Der Kläger war zwar Arbeitnehmer der Kämmerei D. AG und dieser oblag deshalb auch die Fürsorgepflicht, dem Kläger seine Ruhegeldansprüche nach Möglichkeit zu erhalten bzw. deren Erfüllung zu sichern (vgl. etwa LAG Düsseldorf, BB 1979, 215 m.w.N.; BAG 2, 217).
  • BAG, 07.11.1968 - 2 AZR 397/67

    Vertragsdauer - Vertragsabschluß

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