Rechtsprechung
| BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht des Betriebsratsmitglieds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mitgliederausschluß - Schweigepflicht
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 19.12.1966 - 10 BV Ta 7/66
- BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67
Papierfundstellen
- BAGE 20, 56
- NJW 1968, 73 (Ls.)
- MDR 1968, 84
- BB 1967, 1335
- DB 1967, 1947
- DB 1967, 1990
Wird zitiert von ... (31)
- LAG Hessen, 20.03.2017 - 16 TaBV 12/17
Der Geheimhaltungspflicht des § 79 BetrVG unterliegen nur Betriebs- und …
Auch die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. September 1967 (- 1 ABR 1/67 - juris;… Rn. 59-67) nimmt eine solche nicht an. - LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19
Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst
aa) Gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG sind die Pflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrats in Rede (BAG vom 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, juris, Rn. 33, 45;… LAG Düsseldorf vom 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12, juris, Rn. 40;… LAG Düsseldorf vom 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, juris, Rn. 50).Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten (BAG vom 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, juris, Rn. 42;… LAG Düsseldorf vom 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, juris, Rn. 72;… Fitting/ Engels/ T./Trebinger/ Linsenmaier/Schelz, BetrVG , 30. Aufl. 2020, § 23 , Rn. 18).
- LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12
Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat
Gemeint sind damit die Amtspflichten (…ErfK/Koch, 13. Aufl. 2013 § 23 BetrVG Rn. 3) des Betriebsratsmitglieds, d.h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG Rn. 33, 45).Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (…BAG 22.06.1993 a.a.O. Rn. 53; s.a. BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 48;… BAG 21.02.1978 a.a.O. Rn. 85).
Bedeutsam wird das Verhalten i.S.v. § 23 Abs. 1 BetrVG, wenn es erheblich störend in das betriebliche Geschehen eingreift, indem es sich nachhaltig gegen den Betriebsfrieden richtet oder die dem Gesetz entsprechende Tätigkeit des Betriebsrats lahmlegt oder ernsthaft zu gefährden droht (BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 39, 44).
Maßgeblich ist auch insoweit der Einzelfall (BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 65).
Die Form einer Darstellung oder Verlautbarung ist bei der Bewertung, ob eine grobe Pflichtverletzung vorliegt, zu würdigen (vgl. BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 65).
Dieses Vertrauen ist für die Arbeit des Betriebsrat unerlässlich (BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 42, 65).
In gleichem Maße ist das Vertrauen der Arbeitgeberin zum Betriebsrat in Person des Beteiligten zu 2) nachhaltig gestört (vgl. insoweit BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 42).
- LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer …
Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG Rn. 33, 45;… LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12 - Rn. 40, juris).Rn. 54 Ob die Pflichtverletzung stets schuldhaft, gegebenenfalls sogar vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen sein muss, ist streitig (verneinend BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 - Oetker in Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz [GK-BetrVG], 10. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 47;… bejahend Hess/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose/Huke [HWGNRH] - Huke, BetrVG Kommentar, 9. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 17;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 27. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 16;… für das Erfordernis einfaches Verschuldens: Thüsing in Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 14. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 28 ).
Jedenfalls muss das Verhalten des Betriebsratsmitglieds aber das Vertrauen des Betriebsrats zur Belegschaft oder aber zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (vgl. BAG v. 05.09.1967 a.a.O.) oder aber innerhalb des Gremiums in hohem Maße erschüttern.
Auf dieses Vertrauen ist der Betriebsrat angewiesen, um seine gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Gemeinschaft erfüllen zu können (vgl. wiederum BAG v. 05.09.1967 a.a.O.).
- ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12
Auflösung eines Betriebsrats bei Nichteinberufung von Betriebsratsversammlungen …
Die ausdrückliche Erwähnung im BetrVG 1952 diene offenbar einer Verdeutlichung der Tatbestandsmöglichkeiten (BAG v. 05.09.1967, 1 ABR 1/67, juris, Rn. 32;… ebenso Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II/2, 1970, S. 1183 f.). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16
Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat …
Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten (BAG, Beschluss vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 42, juris = MDR 1968, 84; LAG Düsseldorf…, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 72, juris = NZA-RR 2015, 299;… Fitting/ Engels/ Schmidt/ Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 23, Rn. 18).Auch ein querulatorisches oder krankhaft boshaftes Verhalten kann unter Umständen zum Ausschluss führen, wenn das Vertrauen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder zwischen Betriebsrat und Belegschaft in einem solchen Maß erschüttert ist, dass der Betriebsrat nicht mehr in der Lage ist, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen (BAG, Beschluss vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 42, juris = MDR 1968, 84).
- ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?
Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 5. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 33, 45, AP BetrVG § 23 Nr. 8;… LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50). - LAG Düsseldorf, 23.02.2024 - 7 TaBV 67/23
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Grund einer außerordentlichen Kündigung; …
Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, BAGE 20, 56; LAG Düsseldorf 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12, ZBVR online 2013, Nr. 11, 24-26).Das Verhalten des Betriebsratsmitglieds muss das Vertrauen des Betriebsrats zur Belegschaft, zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (vgl. BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, a.a.O.) oder aber innerhalb des Gremiums in hohem Maße erschüttern.
Auf dieses Vertrauen ist der Betriebsrat angewiesen, um seine gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Gemeinschaft erfüllen zu können (vgl. wiederum BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, a.a.O.; LAG Düsseldorf 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20, BeckRS 2021, 47783).
Rn. 83 (1)Gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG sind die Pflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrats in Rede (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, a.a.O.; LAG Düsseldorf 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19 - 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, NZA-RR 2015, 299;… 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12, a.a.O.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16 -).
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses
Dabei ist umstritten, ob die Pflichtverletzung schuldhaft begangen sein muss oder ob es genügt, dass sie dem Betriebsratsmitglied zurechenbar ist (im letzteren Sinn BAG, Beschluss vom 5. September 1967 - 1 ABR 1/67 - AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG;… a.A. Richardi, BetrVG, 13. Aufl. 2012, § 23 Rn. 28 m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung
Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG Rn. 33, 45;… LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12 - Rn. 40, juris).Das Verhalten des Betriebsratsmitglieds muss das Vertrauen des Betriebsrats zur Belegschaft oder aber zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (vgl. BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 - a.a.O.) oder aber innerhalb des Gremiums in hohem Maße erschüttern.
Auf dieses Vertrauen ist der Betriebsrat angewiesen, um seine gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Gemeinschaft erfüllen zu können (vgl. wiederum BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 - a.a.O.).
- ArbG Düsseldorf, 29.04.2020 - 15 BV 235/19
- LAG Hessen, 16.12.2010 - 9 TaBV 55/10
Geheimhaltungspflicht eines Betriebsratsmitglied über den Verlauf von …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens
- ArbG Essen, 09.12.2015 - 6 BV 100/15
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober …
- BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats; …
- LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08
Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin; …
- ArbG Halle, 17.09.2013 - 3 BV 41/12
Ausschlussverfahren gegen Betriebsratsmitglied - gerichtliche Überprüfung der …
- LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21
Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung; Bewusst unwahrer …
- ArbG Essen, 03.08.2023 - 1 BV 16/23
- BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74
Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …
- ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15
- ArbG Ulm, 18.08.2015 - 5 BV 2/15
Betriebsrat - Ausschlussverfahren - grobe Amtspflichtverletzung - Rücktritt des …
- ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines …
- VG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 23 K 541/11
Ausschlusses aus dem Personalrat
- ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15
Auflösung des Betriebsrats - Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern
- LAG Hamm, 19.03.2004 - 13 TaBV 146/03
Ausschluss, Betriebsrat, Betriebsratsmitgliedgrobe, Pflichtverletzung, Rückgabe, …
- ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Bremen, 27.06.2012 - 2 Sa 43/11
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs - nicht registrierte Raucherpausen
- ArbG Hagen, 06.10.2011 - 4 BV 39/10
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat
- LAG Baden-Württemberg, 20.11.1980 - 11 TaBV 7/80
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".