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Rechtsprechung
   BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 20/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,903
BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 20/70 (https://dejure.org/1970,903)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1970 - 1 ABR 20/70 (https://dejure.org/1970,903)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 (https://dejure.org/1970,903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliche Geltung einer Betriebsvereinbarung - Betriebsrat - Verstoßes gegen gesetzliches Verbot - Tendenzschutz - Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge - Branche - Betätigungsfeld - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Offizialmaxime - Verfahrensbedingungen - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 122
  • NJW 1971, 1056 (Ls.)
  • DB 1971, 582
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Das entsprechende Feststellungsbegehren kann auf Teile der Betriebsvereinbarung beschränkt werden (BAG 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 - BAGE 23, 122).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Dieser ist gegenüber dem Antrag auf Normenkontrolle kein geeigneter Einwand (vgl. BAG 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 - BAGE 23, 122, 127).
  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Dies ergibt sich schon aus der Tragweite der Betriebsvereinbarungen als normativer Regelungen, die auf die Arbeitsverhältnisse aller von ihr erfaßten Arbeitnehmer der Belegschaft einwirken (BAG 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 - AP BetrVG 1972 § 59 Nr. 28; BAG GS 15. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 76, zu IV 3 der Gründe;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 77 Rn. 194).
  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Zwar waren nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BetrVG 1952 auch die Tarifvertragsparteien in einem Beschlußverfahren antragsberechtigt, in dem die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung im Hinblick auf den Tarifvorrang geklärt werden sollte und zwar auch, soweit das Verfahren nicht von ihnen eingeleitet worden war, da es insoweit um die Grenze der Kompetenzen von Tarif- und Betriebspartnern gehe (vgl. BAG Beschlüsse vom 16. September 1960 - 1 ABR 5/59 -, AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung m.zust.Anm. v. Auffarth; vom 21. Februar 1967 - 1 ABR 2/66 - und - 1 ABR 9/66 - und vom 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 -, AP Nr. 25, 26 und 28 zu § 59 BetrVG;… Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 77 Rz 74).
  • BVerwG, 16.12.1977 - 7 C 13.75

    Übernahme in Vorbereitungsdienst - Wechsel des Ausbildungslandes

    Von ihrer Gültigkeit unter bundesverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ging das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 07.05.1971 (BVerwGE 38, 105) aus (vgl. ferner BVerfGE 34, 52).

    Der sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften der Juristischen Ausbildungsordnung und auch des Deutschen Richtergesetzes ergebende Zweck der Ermessensermächtigung, nämlich die Gewährleistung einer sorgfältigen und ausreichenden Ausbildung des juristischen Nachwuchses, läßt den Rahmen der Ermessensausübung hinreichend erkennen (vgl. hierzu auch BVerwGE 38, 105 [108 ff.] für die Einräumung eines Beurteilungsspielraums).

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

    Dies folgt schon aus der Tragweite der Betriebsvereinbarung als normativ auf die Arbeitsverhältnisse aller von ihr erfaßten Arbeitnehmer der Belegschaft einwirkende Regelung (BAG 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 - BAGE 23, 122, zu 2 der Gründe; Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, zu C IV 3 der Gründe; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 79 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2010 - 5 BV 215/08

    Tendenzunternehmen, karitative Bestimmung, Blutspendedienst

    Rn. 61 Gegen die Auffassung der Kammer spricht auch nicht die Entscheidung des BAG vom 08.12.1970 (1 ABR 20/70).
  • VGH Bayern, 25.07.1977 - 153 VII 77
    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Prüfer von zutreffenden Tatsachen ausgegangen sind, ob sie sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen oder allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet haben (vgl. BVerwGE 8, 272; 12, 359; 15, 39; 19, 128; 21, 127; 23, 194; 38, 105).
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