Rechtsprechung
| BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zusatzversorgungskasse - Beitragsanspruch
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 24.04.1970 - 3 Sa 586/69
- BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70
Papierfundstellen
- BAGE 23, 356
- MDR 1971, 874
- DB 1971, 1726
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Begriff der wiederkehrenden Leistung
Auszug aus BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 28, 144) ist davon auszugehen, daß regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB solche Verbindlichkeiten sind, die in nach Gesetz oder Parteivereinbarung an von vornherein bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu erbringenden Leistungen bestehen.Es ist auch nicht notwendig, daß die regelmäßig wiederkehrende Leistung ständig gleichbleibend oder in ihrer Höhe bestimmt ist; vielmehr können auch solche Leistungen regelmäßig wiederkehrend sein, die in der Höhe wechseln, zeitwöise auf ein Minimum absinken und gelegentlich sogar ganz ausfallen (BGHZ 28, 144 4 8 bis 150?; RGZ 153, 575 zj787; HG RK (Johannsen) BGB, II.Aufl., 1. Band, Teil 1, 1959" § 197 Anm. 11;… Soergel-Siebert- Augustin, BGB, 10. Aufl., 1967, Band 1, § 197 Anm. 4;… Staudinger-Coing, BGB, 11. Aufl., 1957, Band 1, § 197 Anm. 1).
- BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66
Gerichte für Arbeitssachen - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - …
Auszug aus BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70
Die Forderungen der Klägerin auf Beiträge bestehen ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfange die einzelnen Arbeitnehmer aus ihren konkreten Arbeitsverhältnissen Ansprüche gegen den jeweiligen Arbeitgeber haben (BAG 20, 1 ß x T = AP Nr. 5 zu § 61 KO).
- BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87
Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren; …
Es bestand für sie kein Anlaß, hieran zu zweifeln und etwa noch weitere Maßnahmen - Rückfragen oder Anträge - zu ergreifen, um ihre als regelmäßig wiederkehrende Leistungen nach § 197 BGB in vier Jahren verjährenden Beitragsansprüche (vgl. BAGE 23, 356) rechtlich zu sichern. - BAG, 25.01.2006 - 10 AZR 238/05
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Sie haben mit den Lohnansprüchen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber nichts zu tun; sie bestehen ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang die einzelnen Arbeitnehmer aus ihren konkreten Arbeitsverhältnissen Ansprüche gegen den Arbeitgeber haben (BAG 26. Mai 1971 - 4 AZR 249/70 -BAGE 23, 356). - BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung
Beitragsansprüche der ZVK verjähren nach § 197 BGB in vier Jahren (BAG Urteile vom 26. Mai 1971 - 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB; vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79
Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von …
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …
So beträgt die Verjährungsfrist der Beitragsansprüche nach § 197 BGB ebenfalls vier Jahre (BAG Urteile vom 18. Mai 1994 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - BAGE 40, 262 = AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau? vom 26. Mai 1971- 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB). - BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter …
Die eingeklagten Beitragsansprüche verjähren gemäß § 197 BGB in vier Jahren (vgl. BAG 23, 356, 359 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB). - LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89
Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89
Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 408/81 Die mit der Klage geltend gemachten Beitragsforderungen der Klägerin verjähren gemäß § 197 BGB nach vier Jahren (BAG 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".