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Rechtsprechung
   BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,103
BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71 (https://dejure.org/1972,103)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1972 - 1 AZR 189/71 (https://dejure.org/1972,103)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 (https://dejure.org/1972,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 112
  • NJW 1972, 1214
  • MDR 1972, 638
  • VersR 1972, 672
  • DB 1972, 931
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten - …

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71
    Bei der Wertung der Tragweite eines Zeugnisses gilt zu nächst, daß dieses wahr sein muß, auch wenn es von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren soll (BAG 9, 289 [292, 2933 = AP Nr. 1 zu § 73 H G B ; BGH AP Nr. 10 zu 13 § 826 BGB).
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Das Zeugnis dient dem Arbeitnehmer vor allem als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 108, 86; vgl. auch bereits BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115).

    Ein Zeugnis soll zwar von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (vgl. BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 114 f. mwN).

    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit verständig wohlwollend sein (st. Rspr., vgl. BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - zu III der Gründe, AP BGB § 630 Nr. 19 = EzA BGB § 630 Nr. 15; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - aaO).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt (BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Er kann vom Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (…vgl. BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 - Rn. 20, AP BAT § 61 Nr. 2 = EzA BGB § 630 Nr. 21; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112;… zu der regelmäßigen Bindung des neuen Arbeitgebers an das Zwischenzeugnis des Veräußerers auch zulasten des Arbeitnehmers im Fall eines Betriebsübergangs LAG Bremen 9. November 2000 - 4 Sa 101/00 - Rn. 77 f., NZA-RR 2001, 287).
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