Rechtsprechung
| BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abschluß befristeter Arbeitsverträge - Schulbehörde - Aushilfskräften ohne Lehrbefähigung - Fachspezifische Ausbildung - Lehrermangel - Sachliche Berechtigung der Befristung - Laufbahnrechtliche Befähigung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 11.01.1977 - 1 Ca 6766/76
- LAG Düsseldorf, 07.11.1977 - 19 Sa 192/77
- BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
Papierfundstellen
- BAGE 32, 274
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (7)
- BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 502/75
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer - Unzulässiger Kettenarbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
Die Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung gleichsam in sich tragen, so d£ es billigenswert erscheint, wenn sie von den Kündigungsschutzbestimmungen nicht berührt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C der Gründe]; vgl. aus neuerer Zeit BAG AP Nr. 42 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 der Gründe m.w.N/J und BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).In der Entscheidung AP Nr. 42 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu 4 b der Gründe; zustimmend Wiedemann/Palenberg, RdA 1977" 85 [88 ff.] [zu II 1 d und 4] hat es dann im Grundsatz auch ein berechtigtes Interesse des öffentlich-rechtlichen Schulträgers anerkannt, auf Dauer Lehrkräfte mit der vollen gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung zu beschäftigen und deshalb bei vorübergehendem Lehrermangel in bestimmten Fächern in zeitlich begrenztem Umfang auf Aushilfskräfte ohne die entsprechende Qualifikation zurückzugreifen.
c) Das angefochtene Urteil verweist für seine Ansicht zu Unrecht mehrfach auf die Entscheidung des Dritten Senats in AP Nr. 42 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag.
- BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77
Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen …
Auszug aus BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
Die Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung gleichsam in sich tragen, so d£ es billigenswert erscheint, wenn sie von den Kündigungsschutzbestimmungen nicht berührt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C der Gründe]; vgl. aus neuerer Zeit BAG AP Nr. 42 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 der Gründe m.w.N/J und BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Die sachliche Berechtigung einer Befristung muß aber darüber hinaus auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II A der Gründe m. w. N.]; BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [Bl. 2 R] ; Urteil des Vierten Senats vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - [demnächst] AP Nr. 30 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; die beiden letztgenannten Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77
Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund
Auszug aus BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
Die sachliche Berechtigung einer Befristung muß aber darüber hinaus auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II A der Gründe m. w. N.]; BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [Bl. 2 R] ; Urteil des Vierten Senats vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - [demnächst] AP Nr. 30 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; die beiden letztgenannten Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74
Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit - …
Auszug aus BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
Die sachliche Berechtigung einer Befristung muß aber darüber hinaus auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II A der Gründe m. w. N.]; BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [Bl. 2 R] ; Urteil des Vierten Senats vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - [demnächst] AP Nr. 30 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; die beiden letztgenannten Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
Die Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung gleichsam in sich tragen, so d£ es billigenswert erscheint, wenn sie von den Kündigungsschutzbestimmungen nicht berührt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C der Gründe]; vgl. aus neuerer Zeit BAG AP Nr. 42 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 der Gründe m.w.N/J und BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 03.05.1962 - 2 AZR 451/61
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
2 .a) Das Landesarbeitsgericht hat nicht näher geprüft, wie bei Vertragsabschluß (September 1975)" dem für die Wirksamkeit der vereinbarten Befristung allein maßgebenden Zeitpunkt (BAG 13, 96 [1003 - AP Nr. 23 zu § 620 BGB Befriste ter Arbeitsvertrag [zu III b der Gründe]), die Aussichten für eine Behebung des Mangels an qualifizierten Realschul lehrern an der Schule, bei der der Kläger eingestellt war, oder an sämtlichen Realschulen des beklagten Landes standen. - BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe - …
Auszug aus BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78
2. Das Bundesarbeitsgericht hat es bereits in der Entscheidung AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu 2 c der Gründe) als vernünftigen Grundsätzen des öffentlichen Dienstes entsprechend angesehen, wenn ein öffentlich-rechtlicher Schulträger sich nach Möglichkeit an die gesetzliche Grundsatzregelung halten will, die Tätigkeit eines Lehrers an öffentlichen Schulen nur Beamten zu übertragen.
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83
Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig
Das Bundesarbeitsgericht ist in seiner Befristungsrechtsprechung davon ausgegangen, auch die fehlende Qualifikation eines Lehrers sei dem Grunde nach geeignet, eine Befristung sachlich zu rechtfertigen (vgl. zuletzt BAG 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Dies ist jedoch für die Interessenabwägung ein wesentlicher Umstand, weil zu dem Personenkreis, der nach § 24 SchVG in erster Linie angesprochen ist, fachlich ausgebildete oder aufgrund ihrer Erfahrung im Beruf für die Unterrichtserteilung trotz fehlender pädagogischer Ausbildung geeignete Lehrkräfte zählen (BAG 32, 274, 282, zu IV 2 c der Gründe).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
Aufgrund greifbarer Tatsachen muß der Arbeitgeber mit einiger Sicherheit annehmen können, daß der in der Zukunft liegende Ungewißheitstatbestand eintritt (BAG 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Der Tatrichter hat seinerseits die ihm vorgetragenenen Erkenntnisquellen so zuverlässig wie möglich abzuschätzen (BAG vom 29.08.1979 - 4 AZR 863/77 -, BAG vom 25.01.1980 - 7 AZR 69/78 -, BAG vom 19.06.1980 - 2 AZR 660/78 -, BAG vom 10.01.1980 - 2 AZR 25/78 - AP Nr. 50, 52, 55 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG vom 30.09.1981 - 7 AZR 789/78 - a.a.O.).
Voraussetzung für die Anerkennung eines sachlichen Grundes für die Befristung wegen eines vorübergehenden Bedarfs ist, daß im Zeitpunkt der Befristung auf Grund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit der Wegfall des Mehrbedarfs nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist (BAG 32, 274 [282-284] = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Aus diesem Grunde konnte der Hinweis des beklagten Landes auf einen vorübergehenden Bedarf die Befristung nicht rechtfertigen (BAG 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92
Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende
Sie enthalten ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen ausgewiesen werden müssen (BAGE 32, 274, 283 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 d der Gründe).Sowohl im Urteil vom 10. Januar 1980 (BAGE 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) als auch im nicht veröffentlichten Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 435/83 - setzte sich das Bundesarbeitsgericht mit der befristeten Einstellung von Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung zur Überbrückung eines Lehrermangels auseinander.
In diesen Urteilen ist die Wirksamkeit der Befristung davon abhängig gemacht worden, daß der Arbeitgeber aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit annehmen konnte, daß in nicht allzu ferner Zukunft der Lehrermangel behoben sein werde, der mit den befristet beschäftigten, nicht voll ausgebildeten Lehrkräften überbrückt werden sollte (BAGE 32, 274, 282 f. = AP Nr. 56, aaO, zu IV 2 d der Gründe, und Urteil vom 16. Januar 1985, n. v., zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Aufgrund greifbarer Tatsachen muß der Arbeitgeber mit einiger Sicherheit annehmen können, daß der in der Zukunft liegende Ungewißheitstatbestand eintritt (BAG 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Der Tatrichter hat seinerseits die ihm vorgetragenen Erkenntnisquellen auszuschöpfen und die voraussichtlichen Auswirkungen so zuverlässig wie möglich abzuschätzen (BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - BAG vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - BAG vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAG vom 10. Januar 1980 - 2 AZR 25/78 - AP Nr. 50, 52, 55 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - aaO).
Voraussetzung für die Anerkennung eines sachlichen Grundes für die Befristung wegen eines vorübergehenden Bedarfs ist, daß im Zeitpunkt der Befristung aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit der Wegfall des Mehrbedarfs nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist (BAG 32, 274 (282 - 284) = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, ist bei der Prüfung, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, neben den Gründen für die Befristung auch deren Dauer in Betracht zu ziehen; die gewählte Dauer des Vertrages muß sich am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm im Einklang stehen (seit dem Urteil vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. u.a. BAGE 31, 40, 44; 32, 274, 280; 36, 235, 237 f. = AP Nr. 46, 56 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 119, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92
Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit …
Sie enthalten ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen ausgewiesen werden müssen (BAGE 32, 274, 283 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 d der Gründe).Sowohl im Urteil vom 10. Januar 1980 (BAGE 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) als auch im nicht veröffentlichten Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 435/83 - setzte sich das Bundesarbeitsgericht mit der befristeten Einstellung von Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung zur Überbrückung eines Lehrermangels auseinander.
In diesen Urteilen ist die Wirksamkeit der Befristung davon abhängig gemacht worden, daß der Arbeitgeber aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit annehmen konnte, daß in nicht allzu ferner Zukunft der Lehrermangel behoben sein werde, der mit den befristet beschäftigten, nicht voll ausgebildeten Lehrkräften überbrückt werden sollte (BAGE 32, 274, 282 f, = AP Nr. 56, a.a.O., zu IV 2 d der Gründe, und Urteil vom 16. Januar 1985, n. v., zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 20.01.1983 - 2 AZR 439/80 Auf grund greifbarer Tatsachen muß der Arbeitgeber mit einiger Sicherheit annehmen können, daß der in der Zukunft liegende Ungewißheitstatbestand eintritt (BAG 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Der Tatrichter hat seinerseits die ihm vorgetragenen Erkenntnisquellen auszuschöpfen und die voraussichtlichen Auswirkungen so zuverlässig wie möglich abzuschätzen (BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52; BAG 33, 367 = AP Nr. 55; BAG 32, 274 = AP Nr. 56;… BAG 36, 227 = AP Nr. 61, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, sowie BAG Urteile vom 14. Januar 1982, aaO).
Die Voraussetzung für die Anerkennung eines sachlichen Grundes für die Befristung wegen eines vorübergehenden Bedarfs ist, daß im Zeitpunkt der Befristung aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit der Wegfall des Mehrbedarfs nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses zu er warten ist (BAG 32, 274, 282 bis 284 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
a) In ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 12. August 1976 - 3 AZR 502/75 - AP Nr. 42 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 11. Juli 1979 - 4 AZR 857/77 -, nicht veröffentlicht, sowie zuletzt BAG 32, 274 - aaO) ist anerkannt, daß die fehlende Qualifikation eines Arbeitnehmers geeignet ist, einen sachlichen Grund für eine Befristung abzugeben.
- BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92
Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines …
Sie enthalten ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen ausgewiesen werden müssen (BAGE 32, 274, 283 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 d der Gründe).Sowohl im Urteil vom 10. Januar 1980 (BAGE 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) als auch im nicht veröffentlichten Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 435/83 - setzte sich das Bundesarbeitsgericht mit der befristeten Einstellung von Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung zur Überbrückung eines Lehrermangels auseinander.
In diesen Urteilen ist die Wirksamkeit der Befristung davon abhängig gemacht worden, daß der Arbeitgeber aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit annehmen konnte, daß in nicht allzu ferner Zukunft der Lehrermangel behoben sein werde, der mit den befristet beschäftigten, nicht voll ausgebildeten Lehrkräften überbrückt werden sollte (BAGE 32, 274, 282 f. = AP Nr. 56, a.a.O., zu IV 2 d der Gründe, und Urteil vom 16. Januar 1985, n. v., zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93
Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter
Es ist auch nicht zu beanstanden, sondern entspricht sachgerechten Grundsätzen des öffentlichen Dienstes, wenn das beklagte Land die Tätigkeit eines Lehrers an öffentlichen Schulen grundsätzlich nur Beamten überträgt (BAGE 32, 274, 279 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 der Gründe). - BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 192/92
Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit …
Sie enthalten ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen ausgewiesen werden müssen (BAGE 32, 274, 283 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 d der Gründe).Sowohl im Urteil vom 10. Januar 1980 (BAGE 32, 274 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) als auch im nicht veröffentlichten Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 435/83 - setzte sich das Bundesarbeitsgericht mit der befristeten Einstellung von Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung zur Überbrückung eines Lehrermangels auseinander.
In diesen Urteilen ist die Wirksamkeit der Befristung davon abhängig gemacht worden, daß der Arbeitgeber aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit annehmen konnte, daß in nicht allzu ferner Zukunft der Lehrermangel behoben sein werde, der mit den befristet beschäftigten, nicht voll ausgebildeten Lehrkräften überbrückt werden sollte (BAGE 32, 274, 282 f. = AP Nr. 56, a.a.O. zu IV 2 d der Gründe, und Urteil vom 16. Januar 1985, n. v., zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81
Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 435/83
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Fehlen eines sachlichen …
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 223/81
- BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 117/82
- BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 569/81
Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Schwerbehinderten
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
- BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80
Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern
- BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83
Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen
- BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines noch einzustellenden Mitarbeiters …
- BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
- LAG Köln, 15.12.2006 - 11 Sa 507/06
Haushaltsbefristung
- BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 511/80
- ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
Begründeter Anspruch einer Kirchenmusikerin auf eine wöchentliche Erhöhung der …
- BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 135/84
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen zeitlich begrenzten Personalbedarfs - …
- LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 8 Sa 24/97
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für die Befristung ; …
- BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung des …
- LAG Hamm, 30.05.1996 - 4 Sa 1975/95
Rechtswirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages; Fehlen sachlichen …
- BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 592/84
- BAG, 25.05.1984 - 2 AZN 254/84
- BAG, 13.08.1983 - 2 AZR 98/82
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 326/81
- BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 162/83
- LAG Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 5 (2) Sa 669/82
Befristung eines Arbeitsvertrages eines Lehrers
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 526/79
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