Rechtsprechung
| BAG, 17.02.1981 - 4 AZN 505/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtzulssungsbeschwerde - Fehlerhafte Gesetzesauslegung - Materiellrechtliche Würdigung
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.1980 - 3 Sa 403/80
- BAG, 17.02.1981 - 4 AZN 505/80
Papierfundstellen
- BAGE 35, 94
- NJW 1981, 2717 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 25.04.1996 - 3 AZR 316/95
Anfrage des Dritten Senats nach § 45 Abs. 3 ArbGG : Bindungswirkung der …
Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts versteht unter "Auslegung eines Tarifvertrages" i.S. von § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 72a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG nur die Ermittlung des Inhaltes einer Tarifnorm, nicht die Kontrolle einer ihrem Inhalt nach feststehenden Norm anhand höherrangigen Rechts (BAGE 35, 94 = AP Nr. 14 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 2 AZN 466/91 - AP Nr. 27 zu § 72a ArbGG 1979; Beschluß vom 16. Dezember 1993 - 6 AZN 346/93 - AP Nr. 44 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).Hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs "Auslegung eines Tarifvertrages" entspricht es aber der bisherigen ständigen Rechtsprechung zu § 72a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, daß hierzu nur die Inhaltsermittlung, nicht die Inhaltskontrolle einer ihrem gewollten Inhalt nach feststehenden Normen anhand höherrangigen Rechts gehört (BAGE 35, 94 = AP Nr. 14 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 2 AZN 466/91 - AP Nr. 27 zu § 72a ArbGG 1979; Beschluß vom 16. Dezember 1993 - 6 AZN 346/93 - AP Nr. 44 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; ebenso: GK-ArbGG-Ascheid, § 72a Rz 17;… wohl auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 72a Rz 8, 12).
- BAG, 18.06.1997 - 4 AZN 78/97
Grundsatzbeschwerde: Auslegung eines Tarifvertrages
In der Beschwerdebegründung darf sich der Beschwerdeführer nicht auf die unsubstantiierte Rüge beschränken, die Tarifauslegung durch das Berufungsgericht sei fehlerhaft, sondern muß im einzelnen ausführen, aus welchen Gründen dies - nach seiner Auffassung - der Fall ist (Beschluß des Senats vom 17. Februar 1981 - 4 AZN 505/80 - BAGE 35, 94 = AP Nr. 14 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).Va kein Tatbestandsmerkmal "ingenieurmäßiger Zuschnitt" enthält, hat es der Kläger versäumt, im einzelnen auszuführen, aus welchen Gründen die Auslegung dieses Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht fehlerhaft ist, was ebenfalls zu seiner Darlegungslast gehört (Beschluß des Senats vom 17. Februar 1981 - 4 AZN 505/80 - aaO).
- BAG, 19.12.1991 - 2 AZN 466/91
Kündigungsfristen für Arbeiter
Dementsprechend kann die Nichtzulassungsbeschwerde auch nicht allein damit begründet werden, daß das Landesarbeitsgericht das Gesetz falsch ausgelegt hat oder der Tarifvertrag wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht, insbesondere auch gegen Verfassungsrecht, als unwirksam angesehen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 72; 35, 94 = AP Nr. 7 und 14 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 AZN 84/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 23. Januar 1980 - 4 AZN 95/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 36, 241 = AP Nr. 21 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 17. Oktober 1986 - 4 AZN 537/86 - n. v.: Senatsbeschluß vom 23. Januar 1991 - 2 AZN 491/90 - n. v.). - BAG, 16.12.1993 - 6 AZN 346/93
Zulassung der Revision und Art. 119 EWG -Vertrag
Es genügt nämlich für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht, wenn der in einem Rechtsstreit geltend gemachte Anspruch aus einer tariflichen Vorschrift hergeleitet wird, die Auslegung der Tarifnorm selbst zwischen den Parteien unstreitig ist (BAGE 32, 203, 208 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz), und nur gerügt wird, daß die Tarifnorm gegen zwingendes, höherrangiges Recht, insbesondere auch Verfassungsrecht, verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 72; 35, 94 = AP Nr. 7 und 14 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 2 AZN 466/91 - AP Nr. 27 zu § 72a ArbGG 1979). - BAG, 23.12.1986 - 4 AZN 517/86 Zwar kann der Kläger, da das Landesarbeitsgericht ohne weitere eigene Würdigung insoweit die diesbezüglichen Ausführungen des Arbeitsgerichts gemäß § 543 ZPO übernommen hat, auch die entsprechenden Ausführungen des Arbeitsgerichts zur Überprüfung stellen (vgl. den Beschluß des Senats BAG 35, 94, 95 = AP Nr. 14 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".