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Rechtsprechung
   BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2395
BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 (https://dejure.org/1981,2395)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 (https://dejure.org/1981,2395)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1981 - 1 ABR 54/78 (https://dejure.org/1981,2395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 148
  • DB 1982, 383
  • afp 1982, 58
  • JR 1982, 308
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

    Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung im Sinne des Eingangssatzes von § 87 Abs. 1 BetrVG schließt nur dann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus, wenn diese Vorschriften eine abgeschlossene, aus sich heraus handhabbare, materielle Regelung derjenigen Angelegenheiten beinhalten, die an sich der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (BAGE 25, 93 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAGE 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAGE 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 36, 161 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der …

    Obergerichtlich entschiedene Konstellationen, in denen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Im Hinblick auf getroffene Regelungen zum Arbeitsverhalten fehlte, sind z.B. die Folgenden: Erfassung der Arbeitszeit von Redakteuren zum Zwecke des Nachweises von Überstunden (BAG, Beschluss vom 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 -Juris Rn. 63); Ausfüllen von Tätigkeitsberichten (LAG München, Beschluss vom 26.02.1982 - 8 TaBV 37/81 - Amtsblatt BY 1982, C29-C30 und Juris); Erfassung der Arbeitszeit für bestimmte Projekte zwecks Abrechnung und Kalkulation (BAG…, Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - Juris, Rn. 13 ff) unter Hinweis darauf, dass allein die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch die manuelle Erfassung nicht maßgeblich sei; Registrierung von Arbeitsabläufen (BAG…, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 - Juris Rn. 21); Führen von An- und Abwesenheitslisten zur Ermittlung von Fehltagen (LAG München…, Beschluss vom 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 - Juris Rn. 43 ff).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Ein Mitbestimmungsrecht ist nach § 79 Abs. 3 Einleitungssatz LPersVG nur gegeben, wenn keine abschließende, aus sich heraus anwendbare, tarifliche Regelung besteht (vgl. BAG Beschlüsse vom 4. August 1981 - 1 ABR 54/78 - BAGE 36, 148 und vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 1 und 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

    Ein das Mitbestimmungsrecht ausschließender Tarifvorrang setzt eine abschließende, vollständige, das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließende, aus sich heraus anwendbare Regelung voraus (BAGE 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Beschluß vom 18. April 1980 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 72, 229 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84

    Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem insoweit gleichlautenden § 87 Abs. 1 BetrVG ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für die dort geregelten Mitbestimmungstatbestände insoweit ausgeschlossen, als die Tarifvertragsparteien eine abschließende Regelung getroffen haben, nicht aber dann, wenn der Tarifvertrag insgesamt oder in einzelnen Punkten nur ergänzungsbedürftige Rahmenvorschriften gibt oder die Mitbestimmung des Betriebsrats zur weiteren Durchführung einer von den Tarifvertragsparteien geregelten Angelegenheit vorsieht (vgl. BAGE 36, 148, 156 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG Altersversorgung).

    Es genügt, wenn sie aus sich heraus praktisch handhabbar ist (BAG Urteil vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 543/61 - AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG Akkord; BAGE 16, 31, 35, 36 = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord; BAGE 36, 148, 156 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, jeweils m. w. N.).

  • LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21

    Erschwerniszuschlag - Metallindustrie NRW - Tarifvorrang - Einigungsstelle

    Denn mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages entfaltet jede tarifliche Regelung, die nicht ohne Weiteres als unvollständig erkennbar ist, eine Sperrwirkung, die eine betriebliche Regelung ausschließt (BAG, Beschluss vom 04. August 1981- 1 ABR 54/78 -, Rn. 56, juris).

    Das Bestehen rechtlicher Zweifelsfragen über die Bedeutung und Auslegung einer Tarifvorschrift rechtfertigt aber nicht die Annahme einer gewollten, von den Betriebspartnern zu schließenden Regelungslücke (BAG, Beschluss vom 04. August 1981 - 1 ABR 54/78 -, Rn. 61, juris).

  • ArbG Halle, 25.01.2013 - 9 BV 50/12

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds - Ausschlussverfahren - Anhörung - …

    Dies ist ein Ausschlussgrund (vgl. BAG, Beschl.vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/78 - in Der Betrieb, 1978, S. 1547).
  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der …

    Die dort genannte "tarifliche Regelung" umfaßt nur solche Bestimmungen, durch die für die in § 87 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Tatbestände abschließende Regelungen getroffen sind, die für betriebliche Regelungen keinen Raum mehr lassen (…vgl. den Senatsbeschluß vom 3. April 1979, aaO (zu III 2 der Gründe) mit Nachweisen; BAG, Beschluß vom 4. August 1981 -- 1 ABR 54/78 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Nach der Rechtsprechung des Senats entfaltet mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages jede tarifliche Regelung, die nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar ist, für die Betriebspartner eine Sperrwirkung; jede auch nur einigermaßen vollständige, aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt eine entsprechende betriebliche Regelung aus (BAGE 36, 148, 156 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B III 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.10.1986 - 6 AZR 253/82

    Wirksamkeit eines Dienststrafbescheides über die Versetzung eines Arbeitnehmers …

    Jede aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt damit eine entsprechende betriebliche Regelung aus (vgl. BAG 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und BAG 39, 351 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

  • BAG, 25.08.1983 - 6 ABN 6/83
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