Rechtsprechung
| BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79 |
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Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schwerbehinderung - Zusatzurlaub
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.1979 - 11 Sa 2/79
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79
Papierfundstellen
- BAGE 37, 379
- DB 1982, 1329
- JR 1983, 176
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68
Urlaubsanspruch
Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79
Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahres (BAG 22, 85, 87 ff.> Wilrodt/Neumann, SchwbG, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 9; Rewolle, SchwbG, Stand 1980, § 44 An m . IV; Gröninger, SchwbG, Stand 1980, § 44 Anm. 4).Jedenfalls u/enn ein Arbeitnehmer erstmals Zusatzurlaub verlangt, muß er ihn gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend machen, d.h. er muß sich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft berufen und außerdem verlangen, daß der Arbeitgeber ihm Zusatzurlaub gewährt, und zwar für ein bestimmtes Urlaubsjahr (BAG 22, 85, 88).
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall
Anders verteilt ist nunmehr aber die Initiativlast bei der Gewährung und Inanspruchnahme des Zusatzurlaubs, die nicht mehr beim Arbeitnehmer (…so noch BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - zu I 2 a der Gründe, aaO; 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - zu 3 a der Gründe, BAGE 37, 379), sondern beim Arbeitgeber liegt. - BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v. H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG).Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahrs (BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
c) Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG).
Jedenfalls wenn ein Arbeitnehmer erstmals Zusatzurlaub verlangt, muß er ihn gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend machen, d. h. er muß sich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft berufen und außerdem verlangen, daß der Arbeitgeber ihm Zusatzurlaub gewährt, und zwar für ein bestimmtes Urlaubsjahr (BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 22, 85, 88 = AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr, zu 1 der Gründe).
- BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (BAG Urteile vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und vom 26. Juni 1986, aaO).
- BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256;… 52, 258, 260 = AP, aaO).Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255;… 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).
- BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84
Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG , zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v.H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG ).Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahrs (BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG , zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
c) Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2019 - 7 Sa 414/18
Urlaubsabgeltungsanspruch schwerbehinderter Menschen - Zusatzurlaub - tarifliche …
Hierfür genügt es, dass der Beschäftigte tatsächlich schwerbehindert ist, eine förmliche Feststellung nach § 152 SGB IX ist nicht notwendig (BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - unter I.2.c; 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - unter I.1; 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - unter 2.;… BeckOK SozR/Brose, 53. Ed. 1.6.2019, SGB IX § 208 Rn. 4). - BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses …
Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986). - BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 550/84
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Geltendmachung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v.H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG).Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahrs (BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
Ein Arbeitnehmer, der erstmals Zusatzurlaub verlangt, muß ihn gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend machen, d. h. er muß sich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft berufen und außerdem verlangen, daß der Arbeitgeber ihm Zusatzurlaub gewährt, und zwar für ein bestimmtes Urlaubsjahr (BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAG 22, 85, 88 = AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr, zu 1 der Gründe).
Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG).
- BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Geltendmachung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v.H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG).Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahres (BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG).
- BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 371/84
Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v.H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG).Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahrs (BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG).
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 113/20
Urlaubsabgeltung - langandauernde Krankheit - Erwerbsminderungsrente
- BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- SG Aachen, 23.02.2016 - S 18 SB 1135/15
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfügung betreffend das Entfallen der …
- BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90
Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall
- LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 8 Sa 756/12
Urlaub - Übertragung - Anforderungen an die Geltendmachung
- BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 216/81
Sonderurlaub bei langer Betriebszugehörigkeit
- BAG, 27.01.1983 - 6 AZR 103/81
Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz
- BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 866/93
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach Ablauf des Kalenderjahres
- BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 360/83
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Zusätzliches Urlaubsgeld
- BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 112/84
Urlaubsabgeltung bei Krankheit
- BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 563/83
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Zusätzliches Urlaubsgeld
- BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 562/83
Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und Zahlung des tariflichen …
- BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 217/81
Streitigkeit über die Verringerung bislang gewährten Sonderurlaubs bei langer …
- LAG Hessen, 29.01.1991 - 5 Sa 1334/90
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 25.11.1982 - 6 AZR 302/81
Zur Geltendmachung von Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz
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