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Rechtsprechung
   BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 168/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2302
BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 168/80 (https://dejure.org/1982,2302)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1982 - 5 AZR 168/80 (https://dejure.org/1982,2302)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1982 - 5 AZR 168/80 (https://dejure.org/1982,2302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 155
  • NJW 1983, 1575
  • MDR 1983, 347
  • JR 1984, 44
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag

    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsvertragen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP 1978 § 611 BGB, Entwicklungshelfer, Nr. 2), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Daher hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen derartige einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAG 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; zuletzt BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 -, unveröffentlicht).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen derartige einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAG 15, 11, 14 ff. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155, 159 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; zuletzt BAG 46, 50, 54 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung im Studienförderungsvertrag

    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - ), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 324/91

    Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Antrag auf …

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen derartige einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Arbeitnehmer sichern will (vgl. u.a. BAGE 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAGE 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAGE 46, 50, 54 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; BAG Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu B II 1 der Gründe).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 1.85

    Vertragsstrafenvereinbarungen in Studienförderungsverträgen - Rechtliche …

    Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP 1978 § 611 BGB, Entwicklungshelfer, Nr. 2), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 29.85

    Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen in …

    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - ), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 36.84

    Vertrag über eine Gewährung von Ausbildungsdarlehen

    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP 1978 § 611 BGB, Entwicklungshelfer, Nr. 2), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84

    Anspruch auf Zahlung einer für den Fall des Nichtantritts der Arbeit vereinbarten …

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer sichern will (BAG 15, 11, 14 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 - unveröffentlicht; zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 129/82 - SAE 1985, 151 ff.).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85

    Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen in …

    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - ), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BAG, 08.07.1987 - 5 AZR 201/86

    Anspruch auf Rückzahlung der Erschwerniszulage - Verstoß gegen das Verbot der …

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