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| BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 09.05.1980 - 14 Ca 1955/80
- LAG Köln, 24.09.1980 - 2 Sa 357/80
- BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80
Papierfundstellen
- BAGE 41, 414
- NJW 1984, 996
- ZIP 1983, 1487
- VersR 1983, 1189
- JR 1984, 440
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00
Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer …
Eine andere Altersgrenze iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. BetrAVG ist nur dann anzunehmen, wenn die Versorgungszusage vorsieht, daß der begünstigte Arbeitnehmer grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres mit einer ungekürzten Betriebsrente in den Ruhestand treten soll (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418;… Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 2 Rn. 53 f.). - BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze
Zwar heißt es in den Senatsurteilen vom 22. Februar 1983 (- 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, zu 4 b der Gründe) und vom 12. November 1985 (- 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130), eine feste Altersgrenze iSd. § 2 Abs. 1 BetrAVG sei nur dann gegeben, wenn die Versorgungszusage vorsieht, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres "mit einer ungekürzten Betriebsrente" in den Ruhestand treten soll. - LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
Höhe der Betriebsrente bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz
Bei lediglich unwesentlichen Ungenauigkeiten kann der Einfachheit halber auf eine monatliche Berechnung zurückgegriffen werden (vgl. BAG v. 20.11.2001 - 3 AZR 28/01 -, unter II. 2. f) der Gründe, AP Nr. 12 zu § 3 BetrAVG; BAG v. 22.02.1983 - 3 AZR 546/80 - unter 4.c) der Gründe; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 2 Rn. 79).
- BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung
Der Senat hat nur eine monatsweise mit unwesentlichen Ungenauigkeiten verbundene Berechnung des Zeitwertfaktors gebilligt (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 419). - BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98
Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter
Eine vorgezogene Altersgrenze liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten soll und dann seine ungekürzte Betriebsrente in Anspruch nehmen kann (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418; 12. November 1985 - 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130, 133).Nach Sprachgebrauch und Herkommen handelt es sich um die Grenze, bis zu der die Arbeitnehmer längstens einer Erwerbstätigkeit nachgehen sollen (BAG 22. Februar 1983 aaO).
- BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Invaliditätsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 419). - BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94
Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft
Er kann sich auch nicht auf das Urteil des Senats vom 22. Februar 1983 (- 3 AZR 546/80 = BAGE 41, 414, 419 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG , zu 4 c der Gründe) berufen. - BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83
Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60. …
Der Senat hat in einem Urteil vom 22. Februar 1983 (BAGE 41, 414, 418 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, zu 4 b der Gründe) den Begriff der festen Altersgrenze näher bestimmt. - BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84
Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis …
Demgemäß hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 22. Februar 1983 (BAG 41, 414, 418 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, zu 4 b) der Gründe) und vom 12. November 1985 (- 3 AZR 606/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen) näher zu dem Begriff der festen Altersgrenze Stellung genommen. - BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99
Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen
Eine andere feste Altersgrenze iSv. § 2 Abs. 1 2. Halbs. BetrAVG ist nur dann vereinbart, wenn die Versorgungsordnung vorsieht, daß der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung seines 65. Lebensjahres mit einer ungekürzten Betriebsrente in den Ruhestand treten soll (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418;… Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 2 Nr. 53 ff.). - LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 Sa 7/10
Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Begrenzung der anrechenbaren …
- BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht
- BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86
Berechnung einer Versorgungsanwartschaft - Kürzung einer Versorgungsanwartschaft …
- LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07
Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene …
- LAG Düsseldorf, 27.01.2009 - 17 Sa 1244/08
Auslegung einer Versorgungsordnung
- LAG Köln, 06.03.2009 - 11 Sa 1152/08
Betriebliche Altersversorgung, Altersgrenze
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