Rechtsprechung
| BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Erstreckung des Haftungsprivilegs auf betriebsfremde Schädiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsfremder Schädiger - Unfallversicherung - Unfallbetrieb - Haftung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 19.01.1979 - 3 Ca 3/78
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79
Papierfundstellen
- BAGE 42, 194
- NJW 1984, 885
- MDR 1983, 1053
- VersR 1984, 475
- JR 1984, 264
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13
Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …
Dies ergab sich bereits aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 636 Abs. 2 RVO, durch die klargestellt werden sollte, dass der grundsätzliche Ausschluss der Haftung des Unternehmers gemäß § 636 Abs. 1 RVO auch für den Entleiher im Verhältnis zu dem für ihn tätigen Leiharbeitnehmer gilt (BT-Drucks. 3/758 S. 60; vgl. BAGE 42, 194, 200). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13
Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die …
Dies ergab sich bereits aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 636 Abs. 2 RVO, durch die klargestellt werden sollte, dass der grundsätzliche Ausschluss der Haftung des Unternehmers gemäß § 636 Abs. 1 RVO auch für den Entleiher im Verhältnis zu dem für ihn tätigen Leiharbeitnehmer gilt (BT-Drucks. 3/758 S. 60; vgl. BAGE 42, 194, 200). - OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 116/01
Kraft Gesetz vermutetes Überwachungsverschulden; Entlastungsbeweis nach § 831 …
Voraussetzung dafür ist, dass der Geschädigte, der nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Unternehmen stehen muss, gem. § 2 Abs. 2 SGB VII, der § 539 Abs. 2 RVO entspricht, wie ein Beschäftigter in dem Unfallbetrieb tätig geworden ist (BAG, MDR 1983, 1053).
- BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97
Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel
Für den im Unfallbetrieb fremden Schädiger setzt letzteres voraus, daß er der Weisungs- und Direktionsbefugnis des Unternehmers unterworfen ist und dessen Fürsorge beanspruchen kann (st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002 und vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166, 1167; BAGE 42, 194, 198, jeweils m.w.N.). - BAG, 15.01.1985 - 3 AZR 59/82
Arbeitsunfall - Sorgfaltspflichtverletzung - Unfallversicherung - …
Das hätte vorausgesetzt, daß der Kläger der Weisungsbefugnis der CWH unterlegen und deren Fürsorge zu beanspruchen gehabt hätte (BAG Urteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 650/79 - AP Nr. 13 zu 8.3. Die im Schrifttum gelegentlich vertretene Auffassung, der Haftungsausschluß nach § 637 Abs. 1 i. Verb, mit § 636 RVO greife schon dann ein, wenn der schädigende und der geschädigte Arbeitnehmer in einer Gefahrengemeinschaft zusammengearbeitet haben, hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 13. April 1983 (- 7 AZR 650/79 - AP Nr. 13 zu § 637 RVO) abgelehnt.
- BGH, 24.03.1998 - VI ZR 337/96
Haftung unter Subunternehmern
Eine solche Arbeitsgemeinschaft ist aber dann nicht gegeben, wenn und soweit zwischen den an der Baustelle tätigen Unternehmen werkvertragliche Subunternehmerverhältnisse bezüglich zu erbringender Bauleistungen begründet wurden (vgl. hierzu BAG, NJW 1984, 885, 886). - BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95
Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher …
Geht es dagegen um die Frage, ob der Geschädigte in den Betrieb des in Anspruch genommenen Unternehmers eingegliedert war und für diesen die Haftungsfreistellung nach § 636 RVO bestand, kommt der Weisungs- und Direktionsbefugnis keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002, vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934, vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687 - vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166; BAG NJW 1984, 885). - BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89
Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger
Es spricht viel dafür, daß der Kläger, solange er dem Beklagten nur Anweisungen für ein sicheres Aufsetzen der Ladung auf den Lkw gab, nur mit der Arbeit des Unfallbetriebs in Berührung gekommen ist, sich aber nicht in dessen Arbeitsvorgänge eingeschaltet hat, was für die unfallversicherungsrechtliche Zuordnung des Geschädigten zum Unfallbetrieb erforderlich wäre (vgl. BAGE 42, 194 [BAG 13.04.1983 - 7 AZR 650/79] = AP Nr. 13 zu § 637 RVO, mit weiteren Nachweisen). - BGH, 20.01.1998 - VI ZR 311/96
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei einem Arbeitsunfall
(Senatsurteil vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687, 688 m.w.N.; BAG NJW 1984, 885). - BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92
Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil
Die entgegengesetzte Auffassung des LSG bindet das Revisionsgericht nicht, da es sich bei dem Antrag um eine Prozeßhandlung (Kummer, DAngVers 1984, 308 f und 1984, 346, 362) und damit um eine seiner uneingeschränkten Nachprüfung durch das Bundessozialgericht unterliegende Auslegung einer prozessualen Willenserklärung handelt (BGHZ 4, 328, 334 mwN; BGH MDR 1989, 539; BAG MDR 1983, 1053). - BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
Ersatz des gesamten Unfallschaden, soweit der Anspruch nicht auf öffentliche …
- LAG Baden-Württemberg, 01.06.1989 - 13 Sa 100/88
Arbeitsunfall: Haftungsausschluß, Frage der Betriebszugehörigkeit, Bedingter …
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 163/99
Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall
- LAG Hamm, 22.12.2000 - 5 Sa 1181/00
Übergang von Schadensersatzansprüchen; Vorsätzliches Herbeiführen eines …
- OLG Köln, 18.06.1986 - 13 U 300/85
Haftung mehrerer zu einem gemeinsamen Ergebnis beitragenden Unternehmer gem. § …
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