Rechtsprechung
| BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslandszuschlag - Zulage nach § 24 Abs 1 Bundesangestelltentarif (BAT)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 04.06.1980 - 3 Ca 1810/79
- LAG Düsseldorf, 04.11.1980 - 8 Sa 477/80
- BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Papierfundstellen
- BAGE 43, 65
- BB 1984, 1551
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67
Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe - …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Es ist auch, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig hervorhebt, unschädlich, daß die Tätigkeit des Klägers in Nairobi nachträglich bis zum 30. Juni 1979 verlängert wurde, da der BAT in § 24 Abs. 1 zeitliche Grenzen nicht vorsieht und sich zudem die Verlängerung auch nur über einen verhältnismäßig geringen Zeitraum erstreckte (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT). - BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen - …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1037/78
Vorübergehende Tätigkeit
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 517/77
Lohnsicherung - Sicherung der Vorarbeiterzulage - Vorarbeitertätigkeit - …
Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80
Wenn unter diesen Umständen das Landesarbeitsgericht annimmt, es liege eine "vorübergehende" höherwertige Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT vor und jedenfalls habe die Beklagte bei dieser Fallgestaltung nicht rechtsmißbräuchlich gehandelt, wenn sie sich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit des § 24 Abs. 1 BAT bedient habe, so ist das revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht zudem auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT, 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT sowie BAG 36, 245, 252 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06
Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu der § 12 ERTV ähnlichen Tarifbestimmung in § 24 BAT festgehalten, dass diese Vorschrift zeitliche Grenzen nicht vorsieht (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 -BAGE 101, 92, 101; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65, 69; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1). - BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 433/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).
- BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 946/06
Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu der § 12 ERTV ähnlichen Tarifbestimmung in § 24 BAT festgehalten, dass diese Vorschrift zeitliche Grenzen nicht vorsieht (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 92, 101; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65, 69; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 20/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 142/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/92 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 133/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 159/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 150/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 134/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".