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Rechtsprechung
   BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,989
BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80 (https://dejure.org/1984,989)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1984 - 1 ABR 59/80 (https://dejure.org/1984,989)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1984 - 1 ABR 59/80 (https://dejure.org/1984,989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 214
  • NJW 1985, 1484
  • ZIP 1985, 429
  • MDR 1985, 523
  • NZA 1985, 227
  • BB 1985, 658
  • DB 1985, 926
  • JR 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.03.1997 - IX ZR 74/95

    Freigabeanspruch des Sicherungsgebers bei formularmäßiger Sicherungsübereignung …

    Inwiefern der Auffassung des Berufungsgerichts gefolgt werden könnte, jedenfalls im Zusammenwirken mit dem späteren Gemeinschuldner dürfe ein Sequester massegünstige Geschäfte vornehmen (vgl. auch BAG NJW 1985, 1484 ), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 74/95

    Wirksamkeit einer Sicherungsübereignung oder Globalabtretung ohne Freigabeklausel

    Inwiefern der Auffassung des Berufungsgerichts gefolgt werden könnte, jedenfalls im Zusammenwirken mit dem späteren Gemeinschuldner dürfe ein Sequester massegünstige Geschäfte vornehmen (vgl. auch BAG NJW 1985, 1484 [BAG 20.11.1984 - 1 ABR 59/80]), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 92/94

    Kein Anspruch aus § 816 BGB wegen einer Verfügung, der der Rechtsinhaber …

    Weitergehend hat das BAG die Auffassung vertreten, daß der Sequester und der spätere Gemeinschuldner zusammen grundsätzlich wirksame Rechtsgeschäfte tätigen können (BAG ZIP 1985, 429 = NJW 1985, 1484).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 53/86

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung, …

    Der Sequester wird mit seiner Bestellung nicht Arbeitgeber (vgl BAGE 47, 214; Uhlenbruck KTS 1982, 201, 207).
  • VGH Bayern, 30.10.1997 - 7 ZE 97.2894
    Denn die Antragstellerin und ihr Vater irrten nicht über die sich aus dem Austritt selbst ergebende Rechtsfolge (Beendigung des Schulverhältnisses), sondern über die sich kraft Gesetzes an den Austritt anschließenden Rechtsfolgen (einseitiger Rechtsfolgeirrtum, vgl. BGH NJW 1985, 1484/1485;… Heinrichs, a.a.O., RdNr. 15 zu § 119), nämlich darüber, daß der Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 1997/98 gemäß § 13 Abs. 1 GSO die erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung voraussetzt.
  • OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 AR 88/94
    In Rechtsprechung und Literatur zum Insolvenzrecht wird die Frage, ob der Sequester durch seine gerichtliche Bestellung in die Rolle des Arbeitgebers tritt, grundsätzlich verneint (vgl. BSG ZIP 1988, 1342, 1343; BAGE 47, 214; Uhlenbruck KTS 1982, 201, 207).
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