Rechtsprechung
| BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe - Rechtsmißbräuchlichkeit einer nur vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bei Nichtvorliegen eines sachlichen Grundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 24
Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 12.04.1983 - 7 Ca 365/83
- LAG Düsseldorf, 09.09.1983 - 2 Sa 888/83
- BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83
Papierfundstellen
- BAGE 49, 95
- BB 1985, 1985
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77
Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung …
Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83
Damit wird verkannt, daß die Eingruppierung des Klägers nicht auf einem Eingruppierungsakt der Beklagten beruht, sondern unmittelbar aus der auszuübenden Tätigkeit folgt (vgl. §§ 22, 23 MTA); nach dem gesamten Klagevorbringen kann der Klageantrag aber unbedenklich als senatsüblicher Eingruppierungsfeststellungsantrag ausgelegt werden (vgl. BAG 31, 26, 30 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82
Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit
Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83
Hierbei ist jedoch zu beachten, daß § 24 MTA, der mit § 24 BAT inhaltlich übereinstimmt, für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 -, AP Nr. 8 zu § 24 BAT). - BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1037/78
Vorübergehende Tätigkeit
Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83
Ein sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber eine freigewordene Stelle zunächst nur vorübergehend besetzt, um Zeit für Überlegungen zu gewinnen, mit welchem Arbeitnehmer die Stelle endgültig besetzt werden soll (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 -, AP Nr. 5 zu § 24 BAT). - BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der …
Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83
Einen allgemeinen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Nach der Senatsrechtsprechung ist Rechtsmißbrauch dann anzunehmen, wenn für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit kein sachlicher Grund besteht (BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, mit weiteren Nachweisen). - LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 11 Sa 644/00
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 …
Demgemäß kann er eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe V c BAT nur dann erreichen, wenn die bloß vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten der Vergütungsgruppe V c BAT auf ihn durch das beklagte Land rechtsmissbräuchlich war (BAG v. 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).Hierbei ist jedoch zu beachten, dass § 24 BAT für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG v. 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT; BAG v. 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
Sowohl bei der Vertretungstätigkeit i. S. des § 24 Abs. 2 BAT als auch bei der vorübergehenden Tätigkeit i. S. des § 24 Abs. 1 BAT handelt es sich nämlich um zeitlich begrenzte, zulässigerweise übertragene Tätigkeiten, die für die Eingruppierung unmaßgeblich sind, weil diese sich nur nach der auf Dauer übertragenen Tätigkeit richtet (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
aa) Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 681/15
Eingruppierung einer Arbeitnehmerin bei vorübergehender Übertragung einer …
In diesem Fall ist ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers anzuerkennen, ausreichend Zeit zur Prüfung zu gewinnen, um den aus seiner Sicht qualifiziertesten Bewerber für die freigewordene Stelle zu finden (BAG 19. Juni 1985 - 4 AZR 540/83 - BAGE 49, 95).
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 42/01
Befristete Beschäftigung einer Sachbearbeiterin des mittleren Dienstes auf …
Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).Demgemäß kann sie eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe V c BAT nur dann erreichen, wenn die bloß vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten der Vergütungsgruppe V c BAT auf sie durch das beklagte Land rechtsmissbräuchlich war (BAG v. 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass § 24 BAT für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG v. 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT; BAG v. 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
aa) Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
Rn. 127 aa) Nach § 24 Abs. 2 BAT ist die vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten stets ein sachlicher Grund (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).Rn. 133 aa) Zwar ist nach § 24 Abs. 2 BAT als sachlicher Grund für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters zu sehen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
Rn. 146 Zwar kann der zeitlich befristete Einsatz auf einer befristet freien Stelle im Einzelfall ein sachlichen Grund für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit sein (vgl. BAG, Urteil vom 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT), etwa wenn zur Besetzung der Stelle besser geeignete Arbeitnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
Rn. 132 aa) Nach § 24 Abs. 2 BAT ist die vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten stets ein sachlicher Grund (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).Rn. 137 aa) Zwar ist nach § 24 Abs. 2 BAT als sachlicher Grund für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters zu sehen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
Rn. 149 Zwar kann der zeitlich befristete Einsatz auf einer befristet freien Stelle im Einzelfall ein sachlichen Grund für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit sein (vgl. BAG, Urteil vom 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT), etwa wenn zur Besetzung der Stelle besser geeignete Arbeitnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
- LAG Düsseldorf, 21.12.2000 - 11 (8) Sa 1338/00
Eingruppierung: Übertragung höherwertiger Dienste - Motivation des Arbeitgebers
Demgemäß kann sie eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe V c BAT nur dann erreichen, wenn die bloße vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten der Vergütungsgruppe V c BAT auf sie durch das beklagte Land rechtsmissbräuchlich war (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).Hierbei ist jedoch zu beachten, dass § 24 BAT für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT; BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT; BAG 10.02.1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).
Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
- BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages
Danach ist die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit dann rechtsmißbräuchlich, wenn für die vorübergehende Übertragung und ihre Dauer kein sachlicher Grund vorliegt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 540/83 - BAGE 49, 95, m. w. N.).Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985, aaO).
- LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 (6) Sa 831/00
Eingruppierung: vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - …
Demgemäß kann sie eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe V c BAT nur dann erreichen, wenn die bloß vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten der Vergütungsgruppe V c BAT auf sie durch das beklagte Land rechtsmissbräuchlich war (BAG v. 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).Hierbei ist jedoch zu beachten, dass § 24 BAT für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG v. 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT; BAG v. 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
aa) Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
- LAG Düsseldorf, 15.02.2001 - 11 (8) Sa 1410/00
Allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
Demgemäß kann sie eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe V c BAT nur dann erreichen, wenn die bloße vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten der Vergütungsgruppe V c BAT auf sie durch das beklagte Land rechtsmissbräuchlich war (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).Hierbei ist jedoch zu beachten, dass § 24 BAT für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG 15.02.1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT; BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT; BAG 10.02.1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).
Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT).
- LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 994/00
Eingruppierung: vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - …
- LAG Düsseldorf, 16.11.2000 - 11 (13) Sa 1080/00
Eingruppierung: vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Grund …
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87
Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT
- LAG Hamm, 12.12.2001 - 18 (5) Sa 1081/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 13/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 12/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87
Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) - …
- BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 219/01
Anspruch auf höherer Eingruppierung nach dauerhafter Vertretungstätigkeit und …
- LAG Hamm, 27.07.2004 - 12 Sa 369/02
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 01.03.1989 - 4 AZR 591/88
Voraussetzungen der Rechtsmißbräuchlichkeit der Zuweisung einer höherwertigen …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 (5) Sa 1920/00
Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1081/00
Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 479/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 1461/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1920/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1651/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1080/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Bremen, 17.11.1989 - 4 Sa 69/89
Betriebsübergang; Feststellungsklage ; Betriebsteil; Nebenintervenient; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.1996 - 7 Sa 819/94
Anspruch auf Beschäftigung als Schulleiter; Voraussetzung und Auslegung von …
- LAG Hessen, 11.06.1999 - 7 Sa 2186/98
- LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1437/97
Höhergruppierungsanspruch bei rechtsmißbräuchlich nur vorübergehend übertragenen …
- BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 290/89
Eingruppierung in eine Leiterfunktion als Werkstattleiter ohne schriftliche …
- OVG Berlin, 31.05.1990 - PV Bln 26.88
Beteiligung des Personalrats bei der Beauftragung einer Lehrerin mit der …
- BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
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