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Rechtsprechung
   BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,779
BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57 (https://dejure.org/1958,779)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1958 - 1 AZR 477/57 (https://dejure.org/1958,779)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1958 - 1 AZR 477/57 (https://dejure.org/1958,779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter - Kurzfristiges Verlasssen des Sitzungssaals - Zeitweilige Abwesenheit - Beisitzender Richter - Mitwirkung bei Urteilsfindung - Absoluter Revisionsgrund

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 170
  • NJW 1958, 924
  • DB 1958, 312
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen …

    Auszug aus BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57
    Es mag dahingestellt bleiben, ob dann, wenn ein in der Verhandlung anwesender Richter infolge physischer Gebrechen verhindert war, die ihm obliegenden Punktionen ordnungsgemäß wahrzunehmen, das ergehende Urteil in jedem Palle nur unter den Voraussetzungen des § 549 ZPO mit der Revision anfechtbar ist (…vgl. dazu Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 551 II 1 Abs. 4; Baumbach-Lauterbach, ZPO 1956, § 551 Anm. 2; RGZ 124, 153; BGHSt 4, 191; 5, 354).
  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57
    Es mag dahingestellt bleiben, ob dann, wenn ein in der Verhandlung anwesender Richter infolge physischer Gebrechen verhindert war, die ihm obliegenden Punktionen ordnungsgemäß wahrzunehmen, das ergehende Urteil in jedem Palle nur unter den Voraussetzungen des § 549 ZPO mit der Revision anfechtbar ist (…vgl. dazu Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 551 II 1 Abs. 4; Baumbach-Lauterbach, ZPO 1956, § 551 Anm. 2; RGZ 124, 153; BGHSt 4, 191; 5, 354).
  • LAG Hessen, 23.08.1956 - III LA 578/55
    Auszug aus BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Prankfurt/Main, Kammer III, vom 23. August 1956 - III LA 578/55 - aufgehoben.
  • RG, 18.03.1929 - VIII 36/29

    Ist § 551 Nr. 1 ZPO. anzuwenden, wenn bei der mündlichen Verhandlung ein blinder …

    Auszug aus BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57
    Es mag dahingestellt bleiben, ob dann, wenn ein in der Verhandlung anwesender Richter infolge physischer Gebrechen verhindert war, die ihm obliegenden Punktionen ordnungsgemäß wahrzunehmen, das ergehende Urteil in jedem Palle nur unter den Voraussetzungen des § 549 ZPO mit der Revision anfechtbar ist (…vgl. dazu Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 551 II 1 Abs. 4; Baumbach-Lauterbach, ZPO 1956, § 551 Anm. 2; RGZ 124, 153; BGHSt 4, 191; 5, 354).
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - …

    Wirkt er gleichwohl mit, so ist das Urteil von einem nicht vorschriftsmäßig besetzten Gericht erlassen (BAG 31. Januar 1958 - 1 AZR 477/57 - BAGE 5, 170).

    Auch bei ihnen muss deshalb, wenn nicht ausnahmsweise durch besonderen Beschluss ein Mitglied der Kammer mit der Führung der Vergleichsverhandlungen beauftragt ist, das Landesarbeitsgericht in seiner vollen Besetzung tätig sein (BAG 31. Januar 1958 - 1 AZR 477/57 - BAGE 5, 170).

  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    Kann das Revisionsgericht aufgrund des angefochtenen Urteils annehmen, daß weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen, kann es die Auslegung der unvollständig gewürdigten Willenserklärungen selbst vornehmen (BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB; 16, 215, 225 = AP Nr. 9 zu § 1 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73].
  • BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung

    Verlässt ein Mitglied des Spruchkörpers zeitweilig während der fortdauernden mündlichen Verhandlung den Sitzungssaal --wie die Kläger behaupten--, so ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 31. Januar 1958 1 AZR 477/57, BAGE 5, 170; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. April 1961 II CB 81/60, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1961, 558;… BFH-Beschluss vom 14. Juli 1993 I B 108/92, BFH/NV 1994, 381, m.w.N.;… Stein/ Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 551 Rdnr. 8).

    Die Anordnung einer kurzfristigen Sitzungspause ist jedoch kein wesentlicher Vorgang der Verhandlung (BAG in BAGE 5, 170, 173).

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