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| BAG, 20.03.1957 - 4 AZR 526/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gehaltsklage - Angestelltenversicherungspflicht - Sozialversicherungsrechtliche Vorfrage - Wohnungsgeldzuschuß - Familienstand - Berechnung der Jahresarbeitsverdienstgrenze
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 05.04.1954 - 2 A 4/54
- BAG, 20.03.1957 - 4 AZR 526/54
Papierfundstellen
- BAGE 5, 81
- NJW 1957, 1376
- DB 1957, 970
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1954 - VI ZR 120/53
Zulässigkeit des Rechtswegs
Auszug aus BAG, 20.03.1957 - 4 AZR 526/54
Das Arbeitsverhältnis selbst wie auch die aus ihm folgenden Rechtsbeziehungen und Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Fatur, weil sich die Parteien des Arbeitsverhältnisses als Gleichberechtigte gegenüberstehen und ihre Beziehungen zu einander auf dem Boden der Gleichordnung erwachsen sind (vgl. Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 6 . Aufl.jS. 38 j BGHZ 14, 222 /2257j BSG 1" 174 2, 23 ß-Gjl) Allerdings hängt die Entscheidung über den Anspruch des Klägers von einer dem öffentlichen Recht, näherhin dem Sozialversicherungsrecht zugehörigen Vorfrage ab., nämlich ob der Kläger nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) versicherungspflichtig ist oder nicht.
- BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen
d) Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die Auffassung vertreten hat, der Arbeitnehmer behalte auch hinsichtlich unberechtigt abgeführter Sozialversicherungsbeiträge seinen Erfüllungsanspruch (vgl. 20. März 1957 - 4 AZR 526/54 - BAGE 5, 81), hat es hieran nicht festgehalten. - BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 494/92
Beigebrachte Geldbeträge im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 …
Zum anderen ist allgemein anerkannt, daß die Gerichte eines Gerichtszweigs über Vorfragen, die zum Rechtsgebiet eines anderen Gerichtszweigs gehören, mitzuentscheiden haben, sofern nicht auch für die Entscheidung jener Vorfrage die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts oder einer anderen Behörde begründet ist (s. BAG Urteil vom 20. März 1957, BAGE 5, 81, 83 [BAG 20.03.1957 - 4 AZR 625/54] = AP Nr. 1 zu § 3 AVG; BAG Urteil vom 21. März 1984, BAGE 45, 228, 231 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 2 Rz 143). - BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 590/88
Berufssport: Ablöse
Soweit die Revision dem Landesarbeitsgericht vorwirft, es habe insoweit eine Rechtsfrage entschieden, für die es überhaupt nicht zuständig sei, übersieht sie, daß jedes Gericht über alle entscheidungserheblichen Vorfragen selbständig zu befinden hat, soweit nicht eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO (oder einer entsprechenden anderen Verfahrensvorschrift) in Betracht kommt (BAGE 5, 81, 83 [BAG 20.03.1957 - 4 AZR 625/54] = AP Nr. 1 zu § 3 AVG; BAG Urteil vom 5. März 1968 - 1 AZR 229/67 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Treupflicht, zu II 3 (vor a) der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu §§ 394, 395 RVO, zu I der Gründe, m. w. N.).
- LAG Hamm, 04.06.1980 - 12 Sa 217/80 Streiten die Parteien darüber, ob Gehalts-Abfindungsforderungen aus dem Arbeitsverhältnis erfüllt sind und ist in diesem Zusammenhang als entscheidungserheblich zu prüfen, ob diese Forderungen der Lohnsteuerpflicht unterliegen und bei der Berechnung der Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, so ist das Arbeitsgericht auch zur Entscheidung über diese öffentlich-rechtlichen Vorfragen berufen, weil sich hierdurch der Charakter der Auseinandersetzung als bürgerlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten nicht ändert (Fortführung BAG 1957-03-20 4 AZR 526/54 = AP Nr. 1 zu § 3 AVG).2.
- LAG Berlin, 18.04.1967 - 5 Sa 19/67 Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist auch dann gegeben, wenn im Rahmen einer Lohnklage eine sozialversicherungsrechtliche Vorfrage des AVG § 119 Abs. 3 = (RVO § 1397) zu entscheiden ist (vergleiche BAG 1957-03-20 4 AZR 526/54 = AP Nr. 1 zu § 3 AVG; BAG 1958-04-03 2 AZR 469/56 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO).Ein nachträglicher Abzug von Arbeitnehmeranteilen zur Angestelltenversicherung ist im Rahmen des AVG § 119 Abs. 3 Halbs 2 nur so lange möglich, wie das Arbeitsverhältnis andauert (BAG 1958-04-03 2 AZR 469/56 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO).
- BAG, 27.03.1961 - 4 AZR 94/59
Erkennendes Gericht - Revisionsfähige Entscheidung - Vorschriftsmäßige Besetzung …
Da es sich jedoch im vorliegenden Fall lediglich um eine für die Entscheidung des Rechtsstreits erhebliche Vor frage handelt, bestehen keine Bedenken gegen deren Beantwortung durch die Arbeitsgerichte (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 3 AVG) .
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