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Rechtsprechung
   BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1467
BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85 (https://dejure.org/1986,1467)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1986 - 6 AZR 622/85 (https://dejure.org/1986,1467)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 (https://dejure.org/1986,1467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für einen freigestellten Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Vergleich der Aufwandsentschädigung eines freigestellten Vertrauensmanns der Schwerbehinderten mit der eines freigestellten Personalratsmitglieds in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehinderte: Rechtsstellung des Vertrauensmannes, Anspruch auf Aufwandsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 335
  • NZA 1987, 277
  • BB 1987, 542
  • DB 1986, 2682
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.08.1977 - 1 ABR 49/76

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Ersatz von Schulungskosten - …

    Auszug aus BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85
    Da die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten im Schwerbehindertengesetz nicht geregelt ist und es sich auch nicht um eine betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtliche Angelegenheit handelt, ergibt sich die Zuständigkeit jeweils aus der Natur des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses (…vgl. Wilrodt/Neumann, SchwbG, 6. Aufl., § 23 Rz 25;… Jung/Cramer, SchwbG, 2. Aufl., § 23 Rz 23; vgl. auch BAG Beschluß vom 16. August 1977 - 1 ABR 49/76 - AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung - …

    Danach richtet sich die persönliche Rechtsstellung der Vertrauenspersonen nach dem für die Beschäftigtenvertretung des jeweiligen Beschäftigungsbereichs geltenden Recht, hier dem Bundespersonalvertretungsgesetz (…vgl. dazu BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 16 ff.; BAG 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - unter II 1. der Gründe, NZA 1987, 277; LAG Berlin 15. Februar 2002 - 6 Sa 2099/01 - unter 2.1.1 der Gründe, NZA-RR 2003, 110; OVG Lüneburg 13. Mai 2016 - 5 LA 150/15 - unter II 1 b der Gründe, PersV 2016, 336).
  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 70/85

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Sitzung des Wirtschaftsausschuss

    Im übrigen kann nicht unbeachtet bleiben, daß der Gesetzgeber dem Vertrauensmann der Schwerbehinderten die gleiche persönliche Rechtsstellung wie einem Personal- bzw. Betriebsratsmitglied eingeräumt hat (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - EzA § 23 SchwbG Nr. 4 = DB 1986, 2682) und auch seine Rechtsstellung in sachlicher Hinsicht stärken und erweitern wollte.
  • BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - pauschale Aufwandsdeckung

    Es handelt sich vielmehr um eine Generalklausel, durch die die Vertrauenspersonen den Mitgliedern anderer Beschäftigtenvertretungen in jeglicher Hinsicht gleichgestellt sind (unter Verweis auf die Entstehungsgeschichte der nahezu wortgleichen Vorgängerregelungen in § 23 Abs. 3 SchwbG bzw. sodann § 26 Abs. 3 Satz 1 SchwbG: BAG 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - BAGE 52, 335). Zur "persönlichen Rechtsstellung" können daher Geldleistungsansprüche zählen, wenn sie Personalratsmitgliedern zustehen (hierzu: BAG 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - aaO [für die den freigestellten Personalratsmitgliedern zustehende monatliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 5 BPersVG]).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der …

    In gleicher Weise hat der Sechste Senat im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entschieden, wenn der Vertrauensmann der Schwerbehinderten seine Aufwandsentschädigung, die Erstattung von Reisekosten oder die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit seiner Tätigkeit als Vertrauensmann der Schwerbehinderten geltend macht (BAGE 52, 335 = AP Nr. 2 zu § 23 SchwbG; BAGE 55, 255 = AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG; Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 421/86 - AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • OVG Berlin, 11.02.1988 - PV Bund 1.87

    Duldung des Einsatzes eines privaten Kleincomputers durch eine Dienstkraft für …

    Er führt jedoch dazu, daß der Globalantrag insgesamt als unbegründet abgewiesen werden muß, wenn nur in dem konkret geschilderten Fall kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt worden ist (vgl. auch BAG, Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - BB 1987, 542).

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Fällen der freiwilligen Ableistung von Mehrarbeit (vgl. u.a. BAG, Beschlüsse vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - BB 1987, 542 , vom 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972 und vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit).

  • LAG Köln, 17.11.2008 - 2 TaBV 63/08

    Schwerbehindertenvertretung; Aufwandspauschale; Gleichbehandlung; Personalrat

    Die vorliegende Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.1986 - 6 AZR 622/85 -.
  • ArbG Stuttgart, 05.10.1999 - 14 BV 65/99

    Aufwendungsersatz für Schwerbehindertenvertreter und Betriebsrat

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  • ArbG Köln, 17.06.2008 - 14 BV 268/07

    Zahlung einer pauschalen Aufwandsdeckung an eine Vertrauensperson der …

    Der Anspruch unterscheidet sich insoweit von dem in § 46 Abs. 5 BPersVG geregelten Anspruch auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung an ein freigestelltes Personalratsmitglied (…vgl. auch Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein Personalvertretungsrecht NW § 40 Rdn. 50), der zuweilen als ein die persönliche Rechtsstellung betreffender Anspruch angesehen wird (so BAG 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - BAGE 52, 335).
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