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Rechtsprechung
   BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1686
BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86 (https://dejure.org/1987,1686)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1987 - 5 AZR 610/86 (https://dejure.org/1987,1686)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 610/86 (https://dejure.org/1987,1686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 191
  • NJW 1988, 1108
  • BB 1988, 567
  • DB 1988, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks …

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86
    So ist schon zu den vor 1968 geltenden Regelungen des Mutterschutzgesetzes entschieden worden, daß für die Dauer der Schutzfristen vor und nach der Niederkunft kein Anspruch der Angestellten gegen den Arbeitgeber auf Fortzahlung der Bezüge bei Arbeitsunfähigkeit besteht (BAGE 10, 7 = AP Nr. 20 zu § 63 HGB).
  • BAG, 03.06.1987 - 5 AZR 592/86

    Nebentätigkeit - Versicherungsfreiheit - Zuschußpflicht - Mutterschaftsgeld - …

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86
    Soweit das Nettoarbeitsentgelt 25,- DM täglich übersteigt, ist der Arbeitgeber gehalten, zu der wirtschaftlichen Absicherung durch den Zuschuß beizutragen (vgl. zuletzt die Entscheidung vom 3. Juni 1987 BAGE 54, 361, m. w. N.).
  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 17/83

    Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist des § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG); …

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86
    Mit dieser Rechtsauffassung folgte die Krankenkasse der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27. Februar 1984 - 3 RK 17/83 - DOK 1984, 344).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Auch der erkennende Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß § 14 MuSchG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BAGE 46, 174; 52, 177; 53, 217; 54, 361; 56, 191; 58, 326 = AP Nr. 2, 3, 5 - 8 zu § 14 MuSchG 1968; Urteile vom 7. März 1990 - 5 AZR 130/89 -, vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - und vom 6. Juni 1994 - 5 AZR 501/93 - AP Nr. 9, 10, 11 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 226/96

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Maßgebend für die Berechnung der vorgeburtlichen Schutzfrist ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entbindung (BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 610/86 - BAGE 56, 191 = AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968; BSG Urteil vom 27. Februar 1984 - 3 RK 17/83 - DOK 1984, 344).

    An dieser im Urteil vom 7. Oktober 1987 (aaO) ausführlich begründeten Auffassung hält der Senat fest.

    An dieser bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (aaO) vertretenen Auffassung ist auch unter Geltung des Entgeltfortzahlungsgesetzes festzuhalten.

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22

    Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung

    Das Bundesarbeitsgericht verstand unter Lohnersatzleistungen aber auch Krankengeldleistungen (vgl. BAG 17. Oktober 1990 - 5 AZR 10/90 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 66, 126; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 610/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 56, 191;… enger wohl BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - aaO), das vormalige Konkursausfallgeld (BAG 11. Februar 1998 - 5 AZR 159/97 -zu 3 der Gründe) sowie das Arbeitslosengeld (…BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 56, BAGE 117, 231).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

    Das Ergebnis ändert sich auch nicht dadurch, daß die Klägerin vom Zeitpunkt der beabsichtigten Aufnahme der Arbeit Anfang April 1990 an wegen Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten hätte, wenn dieser Anspruch nicht durch eine Zahlung von Mutterschaftsgeld ausgeschlossen worden wäre (vgl BAGE 10, 7; BAG AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968).
  • LAG Hessen, 17.01.1996 - 15 Sa 1075/95

    Mutterschaftsgeld: Zuschuss - Beginn des Zahlungszeitraums

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  • LAG Berlin, 28.10.1994 - 6 Sa 93/94

    Mutterschaftsgeld: Berechnung

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