Rechtsprechung
| BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 29.04.1986 - 2 Ca 427/86
- LAG Düsseldorf, 14.08.1986 - 17 Sa 909/86
- BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Papierfundstellen
- BAGE 56, 375
- BB 1987, 2456
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch seinen Beschluß vom 18. August 1987 (BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 1987, 779 = DB 1987, 2257) erkannt, daß im Bereich der niedersächsischen Metallindustrie die Dauer der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Betriebe, Gruppen von Arbeitnehmern oder einzelne Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung geregelt werden kann, weil die Tarifvertragsparteien in § 2 Nr. 1 Abs. 2 des dort anzuwendenden Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 ergänzende Betriebsvereinbarungen mit diesem Gegenstand ausdrücklich zugelassen haben.Dabei gilt beim sogenannten Freischichtenmodell nicht die in § 3 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 MTV vorgesehene Einschränkung, daß die individuelle wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von zwei Monaten erreicht werden muß (vgl. dazu BAG Beschluß vom 18. August 1987, aaO, zu B IV 2 der Gründe).
- BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 465/86
Höhe der Feiertagsvergütung im Freischichtenmodell - Wirksamkeit von …
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Parallelverfahren: BAG - 02.12.1987 - AZ: 5 AZR 465/86. - BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86
Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Deshalb muß der Senat auch davon ausgehen, daß im Rahmen der durch den Tarifvertrag eröffneten Regelungsmöglichkeiten mit der Einführung des Freischichtenmodells die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind, selbst wenn wegen der an Feiertagen ausfallenden, aber zu vergütenden Arbeitszeit die beabsichtigte Auslastung der betrieblichen Anlagen und Einrichtungen die Beklagte verpflichtet, eine um 0, 3 Stunden je Feiertag höhere Vergütung zu leisten als wenn die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38, 5 Stunden als betriebliche Arbeitszeit eingehalten worden wäre (vgl. zum Ausgleich gegenläufiger Interessen durch Einschaltung einer Einigungsstelle BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 BAGE 56, 197 = AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = BB 1988, 270, 274, zu B II 3 c der Gründe).
- BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81
Feiertagsvergütung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Es kann dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig wäre, Dienst- oder Schichtpläne so zu gestalten, daß nach dem Freischichtenmodell erforderliche freie Tage auf einen Feiertag gelegt werden (vgl. dazu BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG). - BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79
Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr - …
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Andererseits ist erforderlich, daß der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 38, 255, 257 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 der Gründe). - BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 239/83
Feiertagslohn bei Werkschließung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Jedoch kann der Arbeitgeber sich der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 FeiertagslohnzahlungsG nicht dadurch entziehen, daß er für den Feiertag von vornherein keine Arbeit einplant (BAG Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 239/83 - AP Nr. 47 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe). - BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81
Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m. w. N.). - BAG, 26.03.1966 - 3 AZR 453/65
Regelmäßige Fünf-Tage-Woche - Wochenfeiertag - Nachholung der ausfallenden …
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Das bedeutet, daß der Arbeitnehmer in einer Woche mit einem Feiertag bei gleichbleibender Entlohnung einen Tag weniger arbeitet als in einer Woche ohne Feiertag (BAGE 18, 213, 215 = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe). - BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 103/83
Lohnzahlung - Feiertagslohnzahlung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Zweifel, wie sie in dem Fall der soeben genannten Entscheidung sowie in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) abzuwägen waren, ergeben sich hier nicht. - BAG, 07.10.1966 - 3 AZR 118/66
Stundenlohn - Lohnfortzahlung
Auszug aus BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86
Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m. w. N.).
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 345/95
Feiertagslohnzahlung bei dienstplanmäßiger Freistellung des Arbeitnehmers
Der Anspruch besteht nur, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall ist (BAG in ständiger Rechtsprechung; vgl. statt vieler: Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 379 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
- LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 481/04
Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers …
Der Anspruch besteht nur, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall ist (vgl. BAG in st. Rspr., z.B. BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 471/86 - AP Nr. 52 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz).a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 303/02 - NZA 2002, 1163; BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 - NZA 2002, 505; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 02.12.1987, a.a.O.).
- BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 113/95
Feiertagslohn für den langen Samstag
Der Anspruch besteht nur, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall ist (BAG in ständiger Rechtsprechung; vgl. statt vieler: Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 379 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).b) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § l FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe, m.w.N.).
- LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 1263/04
Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers …
Der Anspruch besteht nur, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall ist (vgl. BAG in st. Rspr., z.B. BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 471/86 - AP Nr. 52 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz).a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 303/02 - NZA 2002, 1163; BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 - NZA 2002, 505; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 02.12.1987, a.a.O.).
- LAG Hamm, 01.12.2004 - 18 Sa 1403/04
Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers …
Der Anspruch besteht nur, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall ist (vgl. BAG in st. Rspr., z.B. BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 471/86 - AP Nr. 52 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz).a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 303/02 - NZA 2002, 1163; BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 - NZA 2002, 505; BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 02.12.1987, a.a.O.).
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 344/95 Der Anspruch besteht nur, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall ist (BAG in ständiger Rechtsprechung; vgl. statt vieler: Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 379 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
a) Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsanfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 471/86 - BAGE 56, 375, 378 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP Nr. 64 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 5 AZR 113/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
- LAG Köln, 10.05.2001 - 5 Sa 69/01
Feiertagslohn; Freischichtmodell
Dort ist bereits der vergleichbare Fall eines tariflichen Freischichtmodells entschieden worden, in dem eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich - bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden - festgelegt wurde, wobei innerhalb einer durch die tarifvertraglichen Regelungen vorgegebenen Schichtperiode ein Zeitausgleich in Form von freien Tagen erfolgt; in diesem Fall ist nach Auffassung des BAG die wegen eines Feiertags ausfallende Arbeitszeit von 8 Stunden in vollem Umfang zu vergüten (BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 600/86 -, n. v.; BAG, Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 692/87 - = AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 471/86 = AP Nr. 52 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz). - BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 387/91
Berechnung des Feiertagslohns im Druckgewerbe
Für die Feststellung eines feiertagsbedingten Arbeitsausfalles ist entscheidend allein die für den in Rede stehenden Arbeitnehmer maßgebende Arbeitszeitregelung, die für den Feiertag gegolten hätte, wenn dieser ein Arbeitstag gewesen wäre (BAGE 56, 375 = AP Nr. 52 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 4 AZR 626/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.1995 - 1 Sa 972/94
Anspruch auf Feiertagslohn sowie Mehrarbeitszuschlag für Nachholarbeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 06.06.1988 - 11 Sa 199/88
Anspruch auf Freizeitausgleich für Urlaubstage und Feiertage; Voraussetzungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Halle, 10.07.2024 - 3 Ca 1900/23
Entgeltfortzahlungsanspruch - Einführung Vorgriffstunde
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