Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 634/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,955
BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 634/86 (https://dejure.org/1988,955)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1988 - 6 AZR 634/86 (https://dejure.org/1988,955)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 (https://dejure.org/1988,955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 31
  • NZA 1988, 851
  • BB 1988, 1895
  • BB 1989, 494
  • DB 1988, 1957
  • JR 1989, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 10 Sa 176/15

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahmen i.S. von § 2 Abs. 1 UAbs. 1 RSO zum BAT …

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28 f. m.w.N.; vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 -, BAGE 58, 31-37, Rn. 14).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 -, a.a.O.).

    Hinzukommen muss vielmehr stets eine vom Arbeitgeber veranlasste, erhebliche oder wesentliche Änderung der Arbeitstechnik oder -organisation und eine damit bezweckte rationellere Arbeitsweise, um dem tarifvertraglichen Verständnis der Rationalisierungsmaßnahme gerecht zu werden (vgl. so BAG, Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 -, BAGE 58, 31-37 zu der ähnlich lautenden Regelung in § 2 des Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 29. Oktober 1971 in der Fassung vom 18. Oktober 1973 (TV-Rat)).

    Zwar stellt die ersatzlose und dauerhafte Stilllegung des Ausbildungssalons eine wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation dar, denn eine Änderung setzt begrifflich nicht den Erhalt eines Teils der Arbeitsorganisation voraus und gerade die völlige Beendigung der betrieblichen Organisationsstruktur stellt die weitgehendste Erscheinungsform der Änderung der Arbeitsorganisation dar (vgl. BAG, Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 -, BAGE 58, 31-37).

    Rn. 89 Zwar kann auch die Stilllegung eines Betriebs oder einer Verwaltung eine rationellere Arbeitsweise bezwecken, wenn durch sie die Leistung des Betriebes oder der Dienststelle infolge einer zweckmäßigeren Gestaltung von Arbeitsabläufen, von Kapazitätserweiterungen oder besserer Auslastung verbessert werden soll, indem der menschliche Aufwand an Arbeit oder auch an Zeit und Energie, Material und Kapital herabgesetzt wird (vergleiche auch BAG, Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31-37; LAG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2007 - 17 Sa 1857/06 - juris; BVerwG, Beschluss vom 17.06.1992 - 6 P 17.91 - AP Nr. 40 zu § 75 BPersVG).

    Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass sich die quantitative oder qualitative Steigerung gerade in dem Betrieb oder der Verwaltung oder der betroffenen Abteilung bemerkbar macht, sondern die rationellere Arbeitsweise kann auch in einem anderen Betrieb oder einer anderen Verwaltung zum Tragen komm (BAG, Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31-37).

    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass z.B. die Streichung eines Personalpostens zur Anpassung der Personalbestandes an den vorhandenen Arbeitsanfall (vgl. dazu BAG, Urteil vom 24.03.1994 - 6 AZR 712/93 - AP Nr. 3 zu § 29 TV Ang. Bundespost) oder die Schließung eines Kinderheimes mit dem Ziel einer Kostenersparnis (vgl. dazu BAG, Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31-37) keine Rationalisierungsmaßnahmen darstellen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - PB 15 S 1026/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse ist keine zur Aufstellung eines Sozialplans …

    Rn. 22 Selbst wenn man danach genügen lässt, aber auch verlangt, dass es bei Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG um eine effizientere Nutzung der Ressourcen der Dienststelle, ihrer sächlichen Betriebsmittel oder der Beschäftigten hinsichtlich ihres zeitlichen und zahlenmäßigen Umfangs geht, bzw. danach fragt, ob die rationellere Arbeitsweise auf eine Verbesserung bestehender Zustände oder Abläufe, die Steigerung der qualitativen oder quantitativen Ergiebigkeit (auch an anderer Stelle) und/oder der Erzeugnisqualität abzielt bzw. durch Verringerung des Arbeitsaufwands zu weniger Sach- oder Personalmitteln oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch eine Umgestaltung der Arbeitsabläufe und -verfahren führen soll (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 6 AZR 634/86 -, NZA 1988, 851), stellt die (Komplett-)Schließung einer Betriebskrankenkasse nach § 153 SGB V und die damit verbundene Auflösung eines körperschaftlich verfassten Rechtsträgers selbst keine Rationalisierungsmaßnahme im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG dar.

    In dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.03.1988 (a.a.O.) entschiedenen Fall war der beklagte Bezirksverband, dem mehrere Gebietskörperschaften angehörten, Träger mehrerer Pflegeheime und eines Kurkinderheims, in dem die Klägerin als Erzieherin beschäftigt war; im Juni 1985 beschloss der Beklagte, den Betrieb des Kinderheims mangels Auslastung aufzugeben, und kündigte im Oktober 1985 das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31.03.1986; Anfang November 1985 stellte der Beklagte den Kurbetrieb ein und verkaufte das Kinderheim.

    Aber auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.1988 (a.a.O.) belegt gerade, dass auch bei Schließung einer von mehreren Einrichtungen/Dienststellen von einer Rationalisierungsmaßnahme nur gesprochen werden kann, falls eine rationellere Arbeitsweise in einer der anderen Einrichtungen/Dienststellen zum Tragen kommt - was dort verneint wurde -, wenn (nur) der die Maßnahme anordnende, eine rationellere Arbeitsweise bezweckende Arbeitgeber auf die weiteren Einrichtungen/Dienststellen, in deren Geschäftskreis sich die positiven Erscheinungen rationellerer Arbeitsweise auswirken, Einfluss hat.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 Sa 105/93

    Tarifvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche …

    Die Tarifauslegung hat nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 12.09.84 - 4 AZR 336/82 - in AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 17.03.88 - 6 AZR 634/86 - in AP Nr. 1 zu § 2 TV Rat Ang = DB 88, 1957 f) entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen.

    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann ohne Bindung an eine Reihenfolge auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden (…BAG vom 12.09.84, a.a.O.; BAG vom 17.03.88, a.a.O.).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 17.03.88, a.a.O.).

    Allein diese Auslegung führt auch zu einer "vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren" Lösung (vgl. BAG vom 17.03.88, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 Sa 95/93

    Anrechnung freiwilliger Sonderzahlungen des Arbeitgebers auf tarifvertraglich …

    Die Tarifauslegung hat nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 12.09.84 - 4 AZR 336/82 - in AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 17.03.88 - 6 AZR 634/86 - in AP Nr. 1 zu § 2 TV Rat Ang = DB 88, 1957 f) entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen.

    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann ohne Bindung an eine Reihenfolge auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden (…BAG vom 12.09.84, a.a.O.; BAG vom 17.03.88, a.a.O.).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 17.03.88, a.a.O.).

    Allein diese Auslegung führt auch zu einer "vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren" Lösung (vgl. BAG vom 17.03.88, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei …

    Diese dienten nicht dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, sondern vielmehr der Aufgabe jeglicher betrieblicher Tätigkeit (LAG Baden-Württemberg 13. Januar 2014 - 1 Sa 14/13 - LAG München 28. Juli 2005 - 2 Sa 86/05 - bereits zur Vorgängerregelung: BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 -).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Dies ist bei der Stilllegung eines Betriebs bzw. der Auflösung einer Verwaltung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31) nur der Fall, wenn durch die Stilllegung in einem anderen Betrieb eine rationellere Arbeitsweise bezweckt wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 8 Sa 145/94

    Abfindung: Auslegung des Haustarifvertrags einer Bank - Rationalisierungsschutz

    Beim Verständnis des Begriffs der "organisatorischen Rationalisierungsmaßnahme" folgt die Kammer der zur Tarifauslegung entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach welcher entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung ausgehend vom Tarifwortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien sowie des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zu ermitteln ist und nach der lediglich bei verbleibenden Zweifeln im Einzelfall auf weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden kann (vgl. etwa BAG Urteil vom 17.03.88 - 6 AZR 634/86 - in AP Nr. 1 zu § 2 TV RatAng unter II. 2. a. der Gründe m.w.N.).

    Eine Rationalisierungsmaßnahme liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn durch eine Änderung der Arbeitstechnik oder -organisation eine rationellere Arbeitsweise bezweckt wird (vgl. hierzu - wenn auch zu einem anderen Tarifvertrag - BAG Urteil vom 17.03.88, a.a.O., unter II. 2. b. der Gründe).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die in der Betriebsabteilung bisher erledigten Aufgaben nunmehr zumindest teilweise in einer anderen Betriebsabteilung oder in einem anderen Betrieb, auf den der Inhaber der stillgelegten Einheit Einfluß hat, durch dortige Kapazitätserweiterungen oder bessere Auslastung miterledigt werden können (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 17.03.88, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.1996 - 8 Sa 24/96

    Anspruch auf eine pauschalierte Tariflohnerhöhung für die Zeit der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2024 - 5 Sa 162c/24

    Abfindung nach § 7 TV RatSch Ang im Falle der Auftragsneuvergabe durch die …

    Eine Betriebsstilllegung kann eine Rationalisierungsmaßnahme iSd. § 1 TV RatSch Ang sein, setzt aber voraus, dass die in diesem Betrieb oder der Verwaltung erledigten Aufgaben nunmehr zumindest teilweise in einem anderen Betrieb oder einer anderen Verwaltung, auf die der Inhaber der stillgelegten Einheit Einfluss hat, etwa durch Kapazitätserweiterungen oder bessere Auslastung dort miterledigt werden können (vgl. BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - unter II.2.c) der Gründe, juris).

    Es genügt vielmehr, dass eine rationellere Arbeitsweise in einem anderen Betrieb oder einer anderen Verwaltung zum Tragen kommt, wenn nur der die Maßnahme anordnende, eine rationellere Arbeitsweise bezweckende Arbeitgeber auf diese Einheiten, in dessen Geschäftskreis sich die positiven Erscheinungen rationellerer Arbeitsweise auswirken, Einfluss hat (BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - unter II.2.c) der Gründe, juris).

    Rn. 77 dd) Aus der Rechtsprechung des BAG ergibt sich nichts anderes (BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 -, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 5 Sa 14/94

    Tarifvertraglicher Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung; Wirksamkeit des …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 2/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum …

  • LAG München, 28.07.2005 - 2 Sa 86/05

    Rationalisierungsmaßnahme

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16

    Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage - …

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.1995 - 15 Sa 182/94

    Abfindung: Auslegung des Haustarifvertrags einer Bank - Rationalisierungsschutz

  • LAG Hamburg, 31.01.2003 - 6 Sa 64/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Rahmentarifvertrag für …

  • BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 255/88

    Zuwendung: Begriff der Übernahme im unmittelbaren Anschluss

  • BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 198/86

    Arbeitsentgelt: Weihnachtsgratifikation - Anspruch bei Ausscheiden

  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 460/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungsklage stellt keine gerichtliche …

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum …

  • LAG Köln, 25.01.2008 - 4 Sa 1329/07

    Rationalisierungsmaßnahme

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 539/87

    Beschäftigungszeit: Errechnung - Gleichbehandlung - Beratungsanwärter

  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 458/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88

    Tarifverträge: Anwendungsbereich des MTV Ausbildung

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 385/88

    Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der Kündigung einer …

  • LAG Niedersachsen, 16.09.1994 - 6 Sa 31/94

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis …

  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 Sa 12/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht