Rechtsprechung
| BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 487/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gerichtlicher Vergleich - Rücknahme der Klage - Verzicht auf Klageanspruch - Richtlinien des Unternehmensverbandes Ruhrbergbau - Abgabe von Hausbrandkohlen - Inkrafttreten des Manteltarifvertrages - Berginvaliden
Papierfundstellen
- BAGE 6, 251
- NJW 1958, 2085
- MDR 1958, 953
- DB 1958, 1276
- DB 1958, 1304
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BAG, 20.06.1958 - 1 AZR 245/57
Tarifvertrag - Vereinbarung der Rückwirkung - Verbände - Abschluß in eigenem …
Auszug aus BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 487/55
Zwar kann ein Tarifvertrag sich im Rahmen rechtsstaatlicher Grundsätze solche rück wirkende Kraft beilegen, doch muß ein solcher Wille des Tarifpartners mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck kommen, wie der Erste Senat in mehreren Entscheidungen zutreffend ausgesprochen hat (vgl. Urteile vom 5. März 1957 AP Ur. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung und vom 2o. Juni 1958 - 1 AZR 245/57, zur Veröffentlichung in der Arbeitsrechtlichen Praxis vorge sehen). - RG, 12.02.1927 - V 435/26
Aufwertungsgesetz. Vergleich
Auszug aus BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 487/55
Kein Vergleich in diesem Sinne ist es hin gegen, wenn nur eine Partei nachgibt (RGZ 116, 143 /I467; RGZ 146, 355 /3587). - RG, 22.01.1935 - VII 254/34
Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber eines durch Auflassungsvormerkung …
Auszug aus BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 487/55
Kein Vergleich in diesem Sinne ist es hin gegen, wenn nur eine Partei nachgibt (RGZ 116, 143 /I467; RGZ 146, 355 /3587).
- BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72
Berechnung entgangenen Bankgewinns
Ein gegenseitiges Nachgeben liegt schon dann vor, wenn die Parteien, um zur Einigung zu gelangen, überhaupt Zugeständnisse machen, nachdem sie zuvor jeweils den für sie günstigeren Standpunkt vertreten haben (BGHZ 39, 60, 63, 65; BAG NJW 1958, 2085). - BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …
Im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist für diese Art der Rückwirkung eine klare und unmißverständliche Vereinbarung erforderlich (BAGE 6, 251 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Deputat; 7, 81 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung und vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 429/77 - DB 1978, 701;… Wiedemann/Stumpf, aaO;… Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, aaO, § 4 Rz 29;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 622 BGB Rz 133). - BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93
Unterbrechung der Bewährungszeit
Für die Frage, ob ein Tarifvertrag sich auch auf Tatbestände erstreckt, die in der Vergangenheit liegen, somit rückwirkende Bedeutung hat, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine klare und unmißverständliche Vereinbarung verlangt (BAG Urteile vom 19. September 1958 - 2 AZR 487/55 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Deputat; vom 27. November 1958 - 2 AZR 9/58 - AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung; vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 -, vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 527/87 - AP Nr. 1, 7, 10 zu § 1 TVG Rückwirkung). - BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65
Steinkohlenbergbau - Anspruch invalidisierter Arbeiter - Belieferung mit …
Zwar kann sich ein Tarifvertrag unter Umständen rück wirkende Kraft boilegon, doch muß ein solcher V/ille der Tarifvertragsparteien mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck kommen (s. BAG 6, 251 = AP Ur. 1 zu § 611 BGB Deputat; ferner BAG AP Kr. 1 und 2 zu § 1 TVG Rückwirkung).Es kann dahin gestellt bleiben, welche Rcchtsnatur die von den Organisationen der Bcrgbauuntornohmon im Laufe der Zeit erlassenen Richtlinien.haben (vgl. hierzu das Urteil des Zweiten Senats des Bundcsarboitsgerichts vom 19« September 1958 - 2 AZR 487/55 veröffentlicht in BAG 6, 251 = AP Ur. 1 zu § 611 BGB Deputat) und ob der Klage? unter Zugrundelegung der Richtlinien von 194-8 einen Rechtsanspruch gegen die Beklagte erworben hat.
- BAG, 01.12.1977 - 2 AZR 429/76 Im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit muß deswegen in einem Tarifvertrag klar und unmißverständlich vereinbart werden, daß die Tarifnormen auf einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt rückwirkend angewendet werden sollen (vgl. BAG 6, 251 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Deputat; BAG AP Kr. 1 und 2 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG 7? 81 = AP Nr. 69 und AP Nr. 4 zu § 1 TVG Auslegung;… Wiedemann-Stumpf, aaO, § 4 Anm. 134).
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