Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1761
BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89 (https://dejure.org/1989,1761)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 4 AZR 378/89 (https://dejure.org/1989,1761)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 (https://dejure.org/1989,1761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung im Rahmen der Datenerfassung - Abgrenzung von Datenerfassung zu Angestellten nach allgemeinen Fallgruppen, die als Sachbearbeiter zur Erledigung ihrer fachlichen Aufgaben auch Daten erfassen - Tarifliche Bewertung nach dem Grundsatz der Spezialität - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, Anlage 1a
    Eingruppierung: Datenerfassung - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 292
  • NJW 1990, 1315
  • BB 1990, 712
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89
    VIb Fallgruppe 4 des Unterabschnitts V bedeutet nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der bei der Tarifauslegung maßgebend mit zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), daß die Tarifvertragsparteien damit zum Ausdruck bringen, welche Tätigkeiten trotz inhaltlicher Veränderung der Daten noch als Datenerfassung im Tarifsinne gelten sollen.
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende …

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89
    Da nach den tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts diese jedoch nach dem Arbeitsablauf gleichartig verlaufen und keine Anhaltspunkte für eine unterschiedliche tarifliche Wertigkeit vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975), konnten sie vom Landesarbeitsgericht mit Recht als ein Arbeitsvorgang im Tarifsinne behandelt werden.
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen …

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89
    Diese Beurteilung hält einer revisionsrechtlichen Überprüfung, die bei der Bildung von Arbeitsvorgängen stets geboten ist (vgl. BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975), stand.
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung - …

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89
    Diese Beurteilung hält einer revisionsrechtlichen Überprüfung, die bei der Bildung von Arbeitsvorgängen stets geboten ist (vgl. BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975), stand.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

    Geht der Angestellte darüber hinaus selbständig vor, ist seine Tätigkeit Sachbearbeitung, die in die allgemeinen Fallgruppen des Teils I der Anl. 1a zum BAT eingruppiert ist (Fortführung und Ergänzung der BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung und - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    Es ist auch nach der Verwaltungsübung keine tarifwidrige Aufspaltung, die Recherche im Datenverarbeitungssystem von der Datenerfassung zu trennen, weil dieses Arbeitsergebnis erst die Voraussetzung zur Datenerfassung schafft und damit tarifrechtlich als Sachbearbeitung anzusehen ist (vgl. zu dieser Differenzierung auch BAG Urteil vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung).

    V, sondern nach den Tätigkeitsmerkmalen des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT zu bewerten (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245; Beck/Klang/Thiel/Wenneis, Die Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung (BAT), 1985, Rz 316;… Leib, Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung, 1984, S. 95).

    Offensichtliche Datenfehler sind z. B. Zahlendreher, Schreibfehler, unmögliche Altersangaben oder Geburtsdaten, falsche Schlüssel- oder Katalogwerte (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluß an die tatsächlichen Feststellungen der Senatsentscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - (BAGE 63, 292 = AP, aaO) davon ausgegangen, es stehe der Zuordnung der Tätigkeit des Klägers zur Datenerfassung im Sinne der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 4 des Unterabschn.

    Diese Einschränkung entspricht der vom Landesarbeitsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - (BAGE 63, 292 = AP, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese (BAT, Stand Februar 1994, Teil II BL, Anm. 186d) allerdings darauf hingewiesen, daß die Urteile vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - und - 4 AZR 391/89 - "in der Rechtsanwendung doch um einiges voneinander abweichen" und aus diesem Grund die Revision zugelassen.

    Diese Einschränkung steht mit den Feststellungen in der Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - (BAGE 63, 292 = AP, aaO) nicht im Einklang.

    In dieser Abgrenzung liegt kein Widerspruch zu der Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 391/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall zeichnete sich die Tätigkeit der Klägerin durch eine "allumfassende Änderungsberechtigung (Masterfunktion)" aus.

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90

    Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt

    Nach dem Grundsatz der Spezialität (vgl. Senatsentscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung) sind deshalb vor den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Teils I der Vergütungsordnung die besonderen Merkmale des Teils II J heranzuziehen.
  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 184/91

    Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers …

    Denn für das Verhältnis zwischen den allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmalen ist der Grundsatz der Spezialität in der Vorbemerkung Nr. 1 zu allen Vergütungsgruppen von den Tarifvertragsparteien ausdrücklich normiert (vgl. BAG Urteil vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung; BAG Urteil vom 4. April 1984 - 4 AZR 81/82 - AP Nr. 88 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 185/91

    Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers …

    Denn für das Verhältnis zwischen den allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmalen ist der Grundsatz der Spezialität in der Vorbemerkung Nr. 1 zu allen Vergütungsgruppen von den Tarifvertragsparteien ausdrücklich normiert (vgl. BAG Urteil vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung; BAG Urteil vom 4. April 1984 - 4 AZR 81/82 - AP Nr. 88 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 25.05.1990 - 18 (4) Sa 798/89

    Schlüssigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Begriff des …

    Dabei ist von dem von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG AP Nrn. 115, 116, 120, 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 29.11.1989 - 4 AZR 378/89 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht