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Rechtsprechung
   BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1324
BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87 (https://dejure.org/1990,1324)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1990 - 1 AZR 171/87 (https://dejure.org/1990,1324)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - 1 AZR 171/87 (https://dejure.org/1990,1324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariflohnerhöhung - Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts bei freiwilligen Leistung des Arbeitgebers - Kürzung der Aufwendungen für Zulagen und Verringerung des Zulagenvolumens - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 138
  • NJW 1990, 1624 (Ls.)
  • NZA 1990, 654
  • BB 1990, 491
  • BB 1992, 1859
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Er hat in seiner Entscheidung vom 24. November 1987 (BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) zu der daran geäußerten Kritik im Schrifttum Stellung genommen und an der Entscheidung vom 17. Dezember 1985 festgehalten.

    Für den Fall, daß der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung in unterschiedlicher Weise auf die im Betrieb gezahlten übertariflichen Zulagen anrechnet, "um die Zulagen zu harmonisieren", hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 1987 (BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer solchen Anrechnung der tariflichen Erhöhung auf übertarifliche Zulagen bejaht.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. November 1987 (BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) diese Sicht des Fünften Senats zu interpretieren versucht.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Diese Zulagenordnung ist zwar nicht wegen der fehlenden Beteiligung des Betriebsrats den Arbeitnehmern gegenüber unwirksam mit der Folge, daß der Arbeitgeber die Gewährung der Zulage mit der Begründung verweigern könne, es fehle an der Beteiligung des Betriebsrats (vgl. Beschluß des Großen Senats des BAG vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

    Es entspricht der herrschenden Meinung im Schrifttum und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder Rechtsgeschäften führt, die den Arbeitnehmer belasten (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der …

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Gleiches besagt die Entscheidung des Senats vom 10. Februar 1988 (BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung), in der der Senat ausgesprochen hat, daß der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht habe bei der Kürzung einer übertariflichen Zulage, wohl aber bei der Verteilung der Kürzung auf die einzelnen Arbeitnehmer.

    Auf der Grundlage dieser Ansicht hat der Senat auch entschieden, daß der Arbeitgeber die Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariflohnerhöhung den Arbeitnehmern gegenüber wirksam vornehmen könne, wenn der Betriebsrat zwar der Anrechnung als solcher widersprochen, im übrigen aber erklärt hat, daß er gegen die vorgesehene Verteilung der Kürzung keine Bedenken habe (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1988, BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht dadurch ausgeschlossen werden, daß der Arbeitgeber dem jeweiligen Regelungsbedürfnis entsprechende einzelvertragliche Vereinbarungen trifft (Beschluß vom 21. Dezember 1982, BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Dieser hat zuletzt in seiner Entscheidung vom 26. April 1988 (BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) ausgesprochen, daß der Widerruf von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den Arbeitnehmern gegenüber unwirksam ist, wenn der Betriebsrat nicht zuvor hinsichtlich des neuen Verteilungsplanes für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beteiligt worden ist.
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht dadurch ausgeschlossen werden, daß der Arbeitgeber dem jeweiligen Regelungsbedürfnis entsprechende einzelvertragliche Vereinbarungen trifft (Beschluß vom 21. Dezember 1982, BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht dadurch ausgeschlossen werden, daß der Arbeitgeber dem jeweiligen Regelungsbedürfnis entsprechende einzelvertragliche Vereinbarungen trifft (Beschluß vom 21. Dezember 1982, BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Seit der Entscheidung vom 17. Dezember 1985 (BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) ist es ständige Rechtsprechung des Senats, daß der Betriebsrat auch im Bereich der übertariflichen Zulagen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat.
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Der Senat hat daher in seiner Entscheidung vom 13. Januar 1987 (BAGE 54, 79 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) ausgesprochen, daß der Betriebsrat insoweit nicht mitzubestimmen habe, wie der Arbeitgeber die finanzielle Belastung durch freiwillige übertarifliche Zulagen, d.h. das Zulagenvolumen, kürzen will.
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht dadurch ausgeschlossen werden, daß der Arbeitgeber dem jeweiligen Regelungsbedürfnis entsprechende einzelvertragliche Vereinbarungen trifft (Beschluß vom 21. Dezember 1982, BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78

    Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen …

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 310/81

    Fliesenleger - Zuschlag für Materialtransport - Akkordarbeit - Zwangsmischer - …

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 299/84
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    a) Das Mitbestimmungsrecht entfällt, wenn die Anrechnung bzw. der Widerruf zum vollständigen Wegfall aller Zulagen führt, weil dann kein Zulagenvolumen mehr vorhanden ist, das verteilt werden könnte (BAGE 64, 138 und BAGE 64, 151 = AP Nr. 43 und 44 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Er hat deshalb am 13. Februar 1990 (BAGE 64, 138 = AP Nr. 44 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) beschlossen:.

    a) Das Mitbestimmungsrecht entfällt, wenn die Anrechnung bzw. der Widerruf zum vollständigen Wegfall aller Zulagen führt, weil dann kein Zulagenvolumen mehr vorhanden ist, das verteilt werden könnte (BAGE 64, 138 und BAGE 64, 151 = AP Nr. 43 und 44 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Über diese Frage hat der Senat in dem Verfahren 1 AZR 171/87 zusätzlich zu entscheiden.
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen …

    dd) Mit Beschlüssen vom 13.02.1990 - 1 ABR 35/87 - und - 1 AZR 171/87 - hat nun der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Entscheidung angerufen, da er im Gegensatz zum Vierten und Fünften des Bundesarbeitsgerichts, aaO., jetzt sogar der Auffassung ist, dass dem Betriebsrat auch dann ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 2 Nr. 10 BetrVG zustehe, wenn der Arbeitgeber bei allen Arbeitnehmern die freiwilligen übertariflichen Zulagen anrechnen wolle (BAG, Vorlagebeschluss vom 13.02.1990 - 1 ABR 33/87 -, AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    c) Ob dieser Auffassung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinen Vorlagebeschlüssen vom 13.02.1990 - 1 ABR 35/87 - und - 1 AZR 171/87 -, aaO., zu folgen ist, kann im hier zu beurteilenden Streitfall dahingestellt bleiben.

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

    Mit Beschlüssen vom 13.02.1990 - 1 ABR 35/87 - und - 1 AZR 171/87 - hat nun der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Entscheidung angerufen, da er im Gegensatz zum Vierten und Fünften des Bundesarbeitsgerichts aaO. jetzt sogar der Auffassung ist, dass dem Betriebsrat auch dann ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 2 Nr. 10 BetrVG zustehe, wenn der Arbeitgeber bei allen Arbeitnehmern die freiwilligen übertariflichen Zulagen anrechnen wolle (BAG, Vorlagebeschluss vom 13.02.1990 - 1 ABR 33/87 -, AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972, Lohngestaltung).
  • LAG Hessen, 25.04.1990 - 10 Sa 393/89

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariferhöhung ; Beachtung des …

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  • LAG Hamburg, 30.05.1991 - 7 TaBV 12/90

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Übertarifliche Zulage; Zulage; Anrechnung; …

    Diese Rechtsansichten, denen sich die Kammer voll inhaltlich anschließt, hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts auch in seinen Vorlagebeschlüssen vom 13. Februar 1990 (1 ABR 35/87 in DB 1990, S. 1238 ff. und 1 AZR 171/87 in NZA 1990, S. 654 ff. [BAG 13.02.1990 - 1 AZR 171/87] ) aufrechterhalten.
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