Rechtsprechung
| BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung - Beamtenverhältnis - Lehrer - Gleichbehandlung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 18.05.1989 - 11 Ca 6733/88
- LAG Düsseldorf, 12.09.1989 - 16 Sa 734/89
- BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89
Papierfundstellen
- BAGE 66, 17
- MDR 1991, 279
- NZA 1991, 107
- BB 1991, 141
- BB 1991, 71
- DB 1991, 285
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …
Auszug aus BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89
Auf dieses von ihm angenommene Arbeitsverhältnis hat das Landesarbeitsgericht unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43 Arbeitsrechtliche Praxis (Ab 1954: Nachschlagewerk d. Bundesarbeitsgerichts) (1950 ff.) (AP) Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) die Vorschriften des § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 sowie des § 612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) angewandt.Daß der unterschiedliche Umfang der Arbeitsleistung allein kein ausreichender sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. nur das oben angeführte Urteil vom 25. Januar 1989, aaO; ferner Urteil vom 6. April 1982, BAGE 38, 232, 241 = Arbeitsrechtliche Praxis (Ab 1954: Nachschlagewerk d. Bundesarbeitsgerichts) (1950 ff.) (AP) Nr. 1 zu § 1 Ges.
Der Senat hält es für zulässig, die soziale Lage eines teilzeitbeschäftigten Lehrers dann als sachlichen Grund im Sinne des § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 zu werten, wenn er neben der Teilzeitbeschäftigung einer Haupttätigkeit nachgeht, aus der er für sich und seine Familie eine auskömmliche und gesicherte Existenzgrundlage gewinnt (vgl. insoweit auch das Senatsurteil vom 25. Januar 1989, aaO, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß - …
Auszug aus BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89
Daß der unterschiedliche Umfang der Arbeitsleistung allein kein ausreichender sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (…vgl. nur das oben angeführte Urteil vom 25. Januar 1989, aaO; ferner Urteil vom 6. April 1982, BAGE 38, 232, 241 = Arbeitsrechtliche Praxis (Ab 1954: Nachschlagewerk d. Bundesarbeitsgerichts) (1950 ff.) (AP) Nr. 1 zu § 1 Ges.Soweit Lipke grundsätzlich nur eine der verringerten Arbeitsleistung entsprechende Kürzung des Entgelts anerkennen will (GK-TzA, Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rz 87), gibt er hierfür keine eigene Begründung, sondern verweist auf die Entscheidung des Dritten Senats vom 6. April 1982 (BAGE 38, 232 = Arbeitsrechtliche Praxis (Ab 1954: Nachschlagewerk d. Bundesarbeitsgerichts) (1950 ff.) (AP) Nr. 1 zu § 1 Ges.
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
ff) Auf die Urteile des Fünften Senats vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985), vom 11. März 1992 (BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), vom 19. August 1992 (- 5 AZR 95/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23) und vom 9. Dezember 1992 (- 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich die Beklagte nicht berufen. - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Dabei kann offenbleiben, ob § 2 BeschFG dann eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitarbeitnehmern rechtfertigt, wenn die Teilzeitarbeit neben einem Hauptberuf ausgeübt wird, so Urteile des Fünften Senats vom 11. März 1992, BAGE 70, 48, und vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985 - in bezug auf Lohnforderungen). - BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94
Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
Die bisherige Rechtsprechung wird aufgegeben (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985).«.a) Der Senat hat bisher angenommen, der nebenberuflich tätige Teilzeitarbeitnehmer dürfe für seine Arbeit gegenüber den mit gleichen Arbeiten beschäftigten Vollzeitarbeitnehmern schlechter bezahlt werden, wenn er aus seiner hauptberuflichen Betätigung für sich und seine Familie eine auskömmliche und gesicherte Existenzgrundlage gewinnt (grundlegend: BAG Urteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - BAGE 66, 17, 21 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 der Gründe = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 4 = SAE 1991, 114 mit Anmerkung Schüren/Kirsten = NZA 1991, 107).
Unter Hinweis auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) hat der Senat angenommen, eine geringere Bezahlung von Teilzeitarbeitnehmern könne unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen Lage gerechtfertigt sein, soweit aus der Tätigkeit typischerweise nur ein Nebenverdienst erzielt werde, von dem nicht die ganze Existenz abhänge (im einzelnen BAG Urteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - BAGE 66, 17, 21 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 4 = SAE 1991, 114 mit Anmerkung Schüren/Kirsten = NZA 1991, 107).
- BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld
Was bezüglich des Urlaubsgelds gilt, wenn ein vollzeitbeschäftigter Angestellter oder Beamter nebenberuflich als teilzeitbeschäftigter Lehrer Unterricht erteilt, bleibt unentschieden (für den Anspruch auf Vergütung: vgl. LAG Urteil vom 22. August 1990 5 AZR 543/89).Wie zu entscheiden wäre, wenn ein vollzeitbeschäftigter Angestellter oder Beamter nebenberuflich als teilzeitbeschäftigter Lehrer Unterricht erteilt, bedarf keiner Entscheidung (insoweit für die Vergütung anspruchsverneinend: Fünfter Senat, Urteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95
Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist …
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 1. November 1995 (- 5 AZR 84/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) seine bisherige Rechtsprechung, nach der Teilzeitarbeit schlechter bezahlt werden dürfe als Vollzeitarbeit, wenn der Teilzeitarbeitnehmer einen Hauptberuf ausübe und dadurch eine gesicherte Existenzgrundlage habe (vgl. BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), aufgegeben hat. - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
Auf die Urteile des Fünften Senats vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985), vom 11. März 1992 (BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), vom 19. August 1992 (-5 AZR 95/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23) und vom 9. Dezember 1992 (- 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich die Beklagte nicht berufen. - BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88
Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das unterschiedliche Arbeitspensum des Teilzeitbeschäftigten und des Vollzeitbeschäftigten kein ausreichender sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung (vgl. z.B. BAG Urteile vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - und vom 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - AP Nr. 8 und 12 zu § 2 BeschFG 1985, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu II 1 bzw. II 1 b (1) der Gründe).Zwar hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 22. August 1990 (- 5 AZR 543/89 -, aaO.) den Anspruch eines nebenberuflich als Religionslehrer an einem Gymnasium beschäftigten Pfarrers auf anteilige Vergütung eines Vollzeitbeschäftigten abgelehnt.
Tatsächliche Umstände, die zu Erwägungen veranlassen, wie sie der Fünfte Senat in dem Urteil vom 22. August 1990 (aaO.) angestellt hat, sind weder festgestellt noch vorgetragen.
- LAG Bremen, 09.01.1992 - 3 Sa 330/89
Mentorenvergütung am Studienzentrum Bremen der Fern-Uni Hagen
Das gelte insbesondere im Hinblick auf die soziale Lage, die nur dann als sachlicher Grund zu werten sei, wenn der Teilzeitbeschäftigte neben der Teilzeitbeschäftigung einer Haupttätigkeit nachgeht, aus der er für sich und seine Familie eine auskömmliche und gesicherte Existenzgrundlage gewinnt (BAG, Urteil vom 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 - Pastorenfall).Der unterschiedliche Umfang der Arbeitsleistung allein ist kein ausreichender sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung (BAG, Urteil vom 06.04.1982 - AP Nr. 1 § 1 BetrAVG Gleichbehandlung unter III.1. b); Urteil vom 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 - unter II.1.
Das ist ein sachlicher Grund, der auch für Teilzeitbeschäftigte eine unterschiedliche Vergütung rechtfertigt (BAG, Urteil vom 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 - unter II.2. und 3. der Gründe).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
Auf die Urteile des Fünften Senats vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985), vom 11. März 1992 (BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), vom 19. August 1992 (-5 AZR 95/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23) und vom 9. Dezember 1992 (- 5 AZR 15/92 - ZTR 1993, 210) kann sich die Beklagte nicht berufen. - BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92
Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte
Der unterschiedliche Umfang der Arbeitsleistung ist aber gerade kein Sachgesichtspunkt, der eine Benachteiligung der Betroffenen rechtfertigen könnte (BAG Urteil vom 6. April 1982, BAGE 38, 232, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu III 1 b der Gründe;… BAGE 61, 43, 46 = AP, aaO;… BAGE 63, 181, 186 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 66, 17, 20 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; BAGE 66, 314, 317 [BAG 06.12.1990 - 6 AZR 159/89] = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 b (1) der Gründe). - BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit
- BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 95/92
Hauptberuflicher Notar als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Rechtfertigung einer …
- BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89
Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst
- BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 634/90
Rechtmäßigkeit einer geringeren anteiligen Vergütung für eine …
- LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
Anteilige Gewährung tariflicher Ansprüche von Teilzeitkräften im Verhältnis zu …
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
- BAG, 11.02.1993 - 6 AZR 547/91
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Angestellten auf Übergangsgeld - Sachliche …
- BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91
Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94
Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage …
- BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft mit Hauptberuf auf anteilige …
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte
- LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
Zusatzversorgung: nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und …
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im …
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 420/91
Teilzeitbeschäftigte Postarbeiterin - Tariflohnerhöhung
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92
Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - …
- BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92
Zusatzversorgung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer durch Versorgungsanstalt des …
- BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 674/94
Übergangsgeld: tariflicher Ausschluss für Teilzeitbeschäftigte
- LAG Berlin, 25.11.1991 - 9 Sa 57/91
Arbeitsentgelt: Wechselschicht- bzw Schichtzulagen für teilzeitbeschäftigte …
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 421/91
Ausschluss teilzeitbeschäftigter Postarbeiterin aus Lohnerhöhung - Anspruch auf …
- BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90
Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach …
- BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 88/91
Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; Übliche Vergütung
- BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 502/95
Anwendung des BAT auf Werkstudenten
- BAG, 22.04.1992 - 5 AZR 397/91
Arbeitsentgelt: Höhe der Vergütung nach BeschFG wegen nebenberuflicher (Lehr-) …
- BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 90/91
Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft im …
- BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 164/92
Anspruch einer Teilzeitbeschäftigten auf eine Wechselschichtzulage in voller Höhe …
- BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 305/92
Unterschiedliche vergütungsmäßige Behandlung eines Teilzeitbeschäftigten mit …
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 550/91
Ausschluss teilzeitbeschäftigter Arbeiter vom Anspruch auf erhöhten Monatslohn - …
- BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91
Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer - Anspruch auf Zahlung anteiliger …
- BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 97/92
Anspruch auf restliche Vergütung, Urlaubsgeld und eine Sonderzuwendung - Anspruch …
- BAG, 25.11.1992 - 5 AZR 536/91
Vergütungsrechtliche Behandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkraft mit Hauptberuf - …
- BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Änderungsvertrag bei …
- BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 546/89
Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte - Vergütung teilzeitbeschäftigter …
- LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 727/93
- LAG Hamburg, 04.02.1994 - 3 Sa 37/92
Anspruch auf Gewährung von tariflicher Altersfreizeit an Teilzeitbeschäftigte; …
- LAG Hessen, 01.11.1991 - 13 Sa 529/91
Arbeitsrecht; Vergütungsanspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin
- LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
- LAG Köln, 30.09.1991 - 2 Sa 107/91
Teilzeitbeschäftigung; Existenzgrundlage; Vollzeit
- LAG Schleswig-Holstein, 27.06.1991 - 4 Sa 195/91
Unterschiedliche Vergütung von Vollzeitkräften und Teilzeitkräften im öffentliche …
- LAG Köln, 09.01.1991 - 2 Sa 747/90
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Vergütung; Einkommen
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 2 Sa 246/90
Unzulässige Benachteiligung einer Teilzeitkraft; Vereinbarkeit von …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 5 Sa 475/90
Sachliche Gründen der unterschiedlichen Behandlung einer teilzeitbeschäftigten …
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