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| BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 535/55 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angestellte einer Berliner Altbank - Pensionsanspruch - Zuständigkeit der ArbG - Versorgungsanwartschaft - Versorgungszusage - Einräumung des Rechtsanspruchs - Ruhende Arbeitsverhältnisse - Kündigung - Einverständliche Aufhebung - Revisionsinstanz - Berücksichtigung von ...
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 12.10.1955 - 1 Sa 541/55
- BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 535/55
Papierfundstellen
- BAGE 7, 197
- MDR 1959, 340
- BB 1959, 413
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55
Gerichte für Arbeitssachen - Zahlung von Ruhegehalt - Entscheidung der Vorfrage - …
Auszug aus BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 535/55
Die Zuständigkeit dieses Gerichtes ist jedoch, wie der Senat in dem 6 zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 22. Januar 1959 ( 1 AZR 478/55 ) ausgeführt hat, keine ausschließliche in dem Sinne, daß dadurch die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 ArbGG eingeschränkt würde.
- BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …
Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z. B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub. - BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93
Asbestbelastung am Arbeitsplatz
Dieses während des Revisionsverfahrens in Kraft getretene Verordnungsrecht ist als materielles Recht auf den Streitfall anzuwenden (vgl. zur Berücksichtigung von Gesetzesänderungen in der Revisionsinstanz BAGE 7, 197, 206 f. = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin, zu 3 der Gründe). - BAG, 24.03.1959 - 1 AZR 58/56 Wie der Senat bereits in dem zur Veröffent lichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil vom 22o Januar 1959 - 1 AZR 535/55 - ausgeführt hat, ist diese Versorgungsanwartschaft nicht dadurch untergegangen, daß die Beklagte als Berliner Altbank den Kläger mit seinen anderen Arbeitskollegen, die sie wegen der Schließung der Altbanken in Berlin nicht mehr beschäftigen konnte, ohne Gehalt beurlaubt hat.
Wie in der Sache 1 AZR 535/55 weist der Senat jedoch darauf hin, daß dann, wenn der Kläger auch Ansprüche für die Zeit nach dem 1" Januar 1957, dem Inkrafttreten der Rentenreform, in diesem Rechtsstreit durch Klageerweiterung geltend machen sollte, das landesarbeitsgericht zu prüfen haben wird, ob bei der Berechnung der Pension, die die Beklagte zu zahlen hat, von den Renten des Jahres 1945 oder von den Renten nach der Rentenreform auszugehen sein wird" Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen in dem Urteil vom 22" Januar 1959o Es liegt nahe, daß in einem solchen P: 11 die Pension entweder nach dem Gehalt von 1945 und den Renten von 1945 zu berechnen ist oder aber nach dem Gehalt eines vergleichbaren Angestellten im Jahre 1957 und den Renten nach der Rentenreform.
- BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 662/87
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …
Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub. - BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 670/87
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …
Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub. - BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 380/88
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …
Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub. - BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 281/88
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …
Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub. - BAG, 03.09.1963 - 3 AZR 115/62
Entlassungsanordnung der Militärregierung - Kündigung - Suspendierung - …
Da beim suspendierten Arbeitsverhältnis die Haupt pflichten (Arbeitsleistung und Gehaltszahlung) ruhen (vgl" BAG 7, 197 ff.; 210, 211), kann der Kläger vom Beklagten kein Gehalt mehr fordern. - BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 671/87
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …
Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub. - BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 661/87
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …
Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub. - LAG Baden-Württemberg, 22.12.1987 - 14 Sa 64/87
Minderung tariflicher Sonderzahlung wegen in Anspruch genommnem Erziehungsurlaub; …
- BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 125.81
Erstattungsfähigkeit von Beiträgen in eine Zusatzversorgungskasse bei Einberufung …
- BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 79/83
- BAG, 11.07.1961 - 3 AZR 479/60
Beurlaubungszeiten - Ruhegehalt - Bemessung nach Dienstjahren - Private …
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82
Pflicht eines ständig im Wechseldienst Beschäftigten zur Ableistung von …
- BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 451/79
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