Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,859
BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92 (https://dejure.org/1992,859)
BAG, Entscheidung vom 01.12.1992 - 1 ABR 28/92 (https://dejure.org/1992,859)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 (https://dejure.org/1992,859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassung; Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen der ehemaligen DDR

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 29
  • NZA 1993, 508
  • BB 1993, 656
  • DB 1993, 942
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden im Beschlußverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen nach § 28 II DDR-AGB, die vor dem 1.7.1990 abgeschlossen worden sind (Bestätigung des Beschlusses des 10. Senats vom 26.5.1992, NZA 1992, 1135 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91]).

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Beschluß vom 26. Mai 1992, BAGE 70, 281 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91], eingehend dargelegt, daß die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen nach § 28 Abs. 2 AGB-DDR entscheiden, die vor dem 1. Juli 1990 abgeschlossen worden sind.

    Unschädlich ist daher auch, daß in der Zeit vom 1. Juli bis 2. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR es trotz der Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes an einer Regelung des gerichtlichen Verfahrens für betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten fehlte, nachdem auch das Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl. I S. 505) eine Zuständigkeit der Schiedsstellen und der Gerichte nur für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis begründet hatte (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B I 2 der Gründe).

    Eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz ist auch ein Streit der Betriebspartner über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B I 3 der Gründe, m. w. N.).

    Soweit - wie im vorliegenden Falle geschehen - die Arbeitnehmervertretung nach demokratischen Grundsätzen auf Grund geheimer und gleicher Wahl bestimmt worden ist, bestehen keine Bedenken, eine Ähnlichkeit des Betriebskollektivvertrages mit der Betriebsvereinbarung anzunehmen (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B 14 der Gründe).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Mitbestimmungsfrei ist hingegen die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt eine freiwillige Leistung erbringen und welche Mittel er hierfür einsetzen will (vgl. Senatsbeschluß vom 21. August 1990, BAGE 66, 8 = AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).

    In diesem Beschluß hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Dritten, Sechsten und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß vom 21. August 1990, aaO) entschieden, daß den Betriebsvereinbarungen, die eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers regeln, keine Nachwirkung zukommt.

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198;… die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198;… die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198;… die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Die in der Anlage 3 zum BKV vom 8. März 1990 geregelten Zuwendungen, insbesondere die Jubiläumszuwendungen, sind zwar "Lohn" im weiteren Sinne (vgl. für Jubiläumszuwendungen BAGE 56, 289 = AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972), aber nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198;… die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Betriebsvereinbarung so durchzuführen, wie sie abgeschlossen wurde (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Neues Verfahrensrecht erfaßt auch bereits anhängige Verfahren (BVerfGE 39, 156, 167).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Betriebsvereinbarung so durchzuführen, wie sie abgeschlossen wurde (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des …

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer …

  • BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00

    Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft

    Das gilt auch dann, wenn es um Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe geht, die sich nicht unmittelbar aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben, vielmehr ihre Grundlage in Tarifverträgen oder in anderen Rechtsvorschriften haben (BAG 26. Mai 1992 - 10 ABR 63/91 - BAGE 70, 281, zu B I 3 der Gründe; 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - BAGE 72, 29, zu I 3 der Gründe).
  • BFH, 01.12.1995 - VI R 59/95

    Keine Steuerbefreiung für die im 2. Halbjahr 1990 im Beitrittsgebiet ausgezahlten …

    Es sprechen beachtliche Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Rechtsauffassung des Sächsischen FG (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 1. Dezember 1992 1 ABR 28/92, BAGE 72, 29, Der Betrieb - DB - 1993, 942, 944).

    Das BAG ist in seinem Beschluß in BAGE 72, 29, DB 1993, 942, 944 zu dem Ergebnis gelangt, daß Ansprüche aus Betriebskollektivverträgen über Jubiläumsgelder im Verhältnis 2 Mark zu 1 DM umzustellen seien.

  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 655/98

    Vorruhestand und Zusatzrente nach der AO 54

    Damit sind diese Vereinbarungen sowohl als Betriebsvereinbarungen als auch als Betriebskollektivverträge mit dem 3. Oktober 1990 unwirksam geworden (vgl. BAG 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - BAGE 72, 29 = AP AGB-DDR § 28 Nr. 2).
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Daß von diesen Arbeitnehmervertretungen vor dem 1. Juli 1990 wirksam abgeschlossene Betriebskollektivverträge auch über den 30. Juni 1990 weitergalten, hat der Erste Senat zwischenzeitlich entschieden (Beschluß vom 1. Dezember 1992, BAGE 72, 29 = AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR).
  • LAG Berlin, 20.08.1993 - 10 Sa 19/93

    Prämienanspruch; Prämienordnung; Staatsapparat der DDR; Einigungsvertrag; …

    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß im Grundsatz davon auszugehen ist, daß für den Bestand einer vor einer Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (…vgl. BVerfGE 78, S. 178, 198; vgl. hierzu auch BAG v. 1.12.1992, 1 ABR 28/92 , DB 1983, S. 942).

    Es handelte sich nämlich nicht um laufende Bezüge wie Lohn und Gehalt (vgl. hierzu auch BAG vom 1.12.1992, 1 ABR 28/92 , a.a.O.).

  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 377/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches - Überbrückungsgeld als …

    Gehältern, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie "weiteren wiederkehrenden Zahlungen" in der grundlegenden Regelung des Art. 10 Abs. 5 2. Spiegelstrich des Staatsvertrages verdeutlichen (vgl. BAG Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 379/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches - Anspruch auf erhöhtes …

    Art. 7 § 1 Abs. 2 der Anlage I zum Staatsvertrag erfaßt nicht jeden "Lohn" im weitesten Sinne, sondern nur regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie bereits die Gesamtschau dieser Vorschrift - insbesondere Ziff. 3 -, und die aufzählende Nennung von Löhnen, Gehältern, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie "weiteren wiederkehrenden Zahlungen" in der grundlegenden Regelung des Art. 10 Abs. 5 2. Spiegelstrich des Staatsvertrages verdeutlichen (vgl. BAG Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 380/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches

    Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie "weiteren wiederkehrenden Zahlungen" in der grundlegenden Regelung des Art. 10 Abs. 5 2. Spiegelstrich des Staatsvertrages verdeutlichen (vgl. BAG Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR, zu B II 4 der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1994 - 1 Sa 549/93

    Jubiläumszuwendung; Sonderzuwendung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; …

    Da dem Kläger ein Anspruch schon dem Grunde nach nicht zusteht, kommt es nicht weiter darauf an, ob ihm die in den Bestimmungen von 1982 in Mark der DDR ausgewiesene finanzielle Zuwendung nach dem vom Arbeitsgericht zugrunde gelegten Umrechnungskurs von 1 : 1 zustehen konnte (zur Umrechnung von Jubiläumszuwendungen vgl. BAG, Beschluß vom 1.12.1992 - 1 ABR 28/92 - NZA 1993, Seite 508).
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 623/92

    Zahlung einer Sozialabfindung wegen eines Verlustes des Arbeitsplatzes

  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 381/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches - Einordnung eines Anspruchs …

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 315/93

    Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer in der ehemaligen Deutschen Demokratischen …

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 178/94

    Rechtmäßigkeit einer Abfindungszahlung - Vereinbarung eines …

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 622/92

    Rationalisierungsschutzvereinbarung mit VEB F

  • LAG Sachsen, 06.11.1996 - 10 Sa 290/95
  • LAG Thüringen, 19.12.1995 - 7 TaBV 11/94

    Beschlussverfahren: Auslegung einer Sprechervereinbarung

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 624/92
  • FG Sachsen, 19.07.1995 - 2 K 185/93

    Steuerfreiheit der an Arbeitnehmer gezahlten Jahresendprämien; Vorliegen des …

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 177/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht