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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 27/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2081
BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 27/94 (https://dejure.org/1994,2081)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 6 AZR 27/94 (https://dejure.org/1994,2081)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 (https://dejure.org/1994,2081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 45
  • BAGE 77, 46
  • NZA 1995, 1040
  • BB 1994, 2212
  • DB 1995, 380
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 27/94
    Solche Bestimmungen gehören in der Regel zu den einseitig zwingenden Normen, die zwar Verschlechterungen, die gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt sind (vgl. insoweit § 55 Abs. 3 AGB-DDR), ausschließen, Verbesserungen zugunsten des Arbeitnehmers jedoch nicht verhindern wollen (vgl. BAGE 56, 155 = AP Nr. 1 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 107/93

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der …

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 27/94
    Ob durch das Verlängerungsgesetz die Kündigungsmöglichkeiten nach Abs. 4 EV bis zum 31. Dezember 1993 wirksam verlängert worden sind, bedarf somit keiner Entscheidung (zu den verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen diese Regelung geltend gemacht werden, vgl. BVerfG Beschluß vom 2. März 1993 - 1 BvR 107/93 und 152/93 - ZTR 1993, S. 299 f.).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Mangelnder Bedarf liegt vor, wenn im betreffenden Arbeitsbereich ein Überhang an Arbeitskräften besteht (Senatsurteile vom 18. März 1993, BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 3 der Gründe; vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 126/93 - n.v., zu BV der Gründe; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vom 26. Mai 1994, BAGE 77, 45 [BAG 18.05.1994 - 4 AZR 524/93], zu C 13 der Gründe; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Das Landesarbeitsgericht hat mit zutreffenden Erwägungen angenommen, die streitige Kündigung sei trotz der Berufung des Beklagten auf Abs. 5 Nr. 2 EV eine ordentliche Kündigung, für die die Frist des § 53 Abs. 2 BAT-O von sechs Monaten zum Schluß eines Kalendervierteljahres zu beachten sei (vgl. zur Kündigungsfrist auch BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • ArbG Cottbus, 05.03.1996 - 1 Ca 1443/95

    Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 (TV …

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  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

    Für ordentliche Kündigungen gemäß Abs. 4 EV, die nach dem 2. Oktober 1992 im Geltungsbereich des BAT-O ausgesprochen wurden, gelten nicht die Kündigungsfristen des § 55 AGB-DDR, sondern bei Tarifbindung der Parteien oder entsprechender Bezugnahme die des § 53 Abs. 2 BAT-O (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - BAGE 77, 45 [BAG 18.05.1994 - 4 AZR 524/93] = AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O).
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 117/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor

    Für ordentliche Kündigungen gemäß Abs. 4 EV, die nach dem 2. Oktober 1992 im Geltungsbereich des BAT-O ausgesprochen wurden, gelten nicht die Kündigungsfristen des § 55 AGB-DDR, sondern die des § 53 Abs. 2 BAT-O (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - BAGE 77, 45 [BAG 18.05.1994 - 4 AZR 524/93] = AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O).
  • LAG Sachsen, 09.11.1994 - 5 Sa 234/93
    Sie bezieht sich auf den Einigungsvertrag in seiner ursprünglichen Fassung, nicht aber auf den Einigungsvertrag in der Fassung des Verlängerungsgesetzes, da die Tarifvertragsparteien bei Abschluß des BAT-O mit einer Verlängerung der Sonderkündigungsregelungen des Abs. 4 EV über den ursprünglichen Geltungszeitraum bis 02.10.1992 hinaus nicht rechnen konnten (BAG v. 26.05.1994 - 6 AZR 27/94 -).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung - Mangelnde persönliche …

    Hinsichtlich der anzuwendenden Kündigungsfrist wird gegebenenfalls die Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zu beachten sein.
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Durch die Anwendung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfrist (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O) ist allein der Beklagte beschwert, der die Entscheidung nicht angefochten hat.
  • LAG Berlin, 08.05.1995 - 9 Sa 144/94

    Kündigung: Kündigung nach Einigungs-Vertrag wegen mangelnden Bedarfs im …

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 26. Mai 1994 (DB 1995, 380 ) nunmehr die Auffassung vertritt, dass für ordentliche Kündigungen nach der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 zum Einigungsvertrag , die gegenüber Angestellten des öffentlichen Dienstes im Geltungsbereich des BAT nach dem 2. Oktober 1992 ausgesprochen wurden, nicht die in § 53 Abs. 3 BAT-O in Verbindung mit Abs. 4 EV und § 55 AGB-DDR bestimmten Kündigungsfristen, sondern die günstigeren Kündigungsfristen nach § 53 Abs. 2 BAT-O gelten, kann es dahingestellt bleiben, ob dieser Rechtsprechung gefolgt werden kann.
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 393/94

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines …

    Sie bezieht sich auf den Einigungsvertrag in seiner ursprünglichen Fassung, nicht aber auf den Einigungsvertrag in der Fassung des Verlängerungsgesetzes (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Sachsen, 24.02.1995 - 3 Sa 914/94

    Beachtung einer Kündigungsfrist nach BAT-O bei der Kündigung eines Lehrers wegen …

  • LAG Berlin, 20.02.1995 - 9 Sa 129/94

    Betriebsübergang: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs durch den Arbeitnehmer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.03.1995 - 3 Sa 517/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Wirksamkeit einer hilfsweise …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.1995 - 1 Sa 330/94

    Strittige Länge der Kündigungsfrist; Einschlägigkeit des Rahmentarifvertrags für …

  • LAG Berlin, 22.11.1994 - 3 Sa 70/94

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

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