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Rechtsprechung
   BAG, 27.01.1960 - 4 AZR 476/57   

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https://dejure.org/1960,1626
BAG, 27.01.1960 - 4 AZR 476/57 (https://dejure.org/1960,1626)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1960 - 4 AZR 476/57 (https://dejure.org/1960,1626)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1960 - 4 AZR 476/57 (https://dejure.org/1960,1626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsgeld - Angestellte - Erreichen der Altersgrenze - Öffentlicher Dienst - Arbeitsentgelt - Anrechnung von Versorgungsbezügen

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 359
  • NJW 1960, 1029
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 18.05.1976 - 9 RV 168/75

    Derzeitiges Bruttoeinkommen - Werkspension - Einstellung der Zahlung - …

    Eine Werkspension ist in der Regel auch dann als derzeitiges Bruttoeinkommen (DV § 30 Abs. 3 und 4 BVG § 9) zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber ihre Zahlung entgegen dem Anrechnungsverbot des BVG § 83 (vergleiche BAG 27.01.1960 4 AZR 476/57 = BAGE 8, 359, BAG 09.05.1973 4 AZR 341/72 = AP Nr. 2 zu Art. 47 BayBesG, BAG 30.10.1974 4 AZR 41/74 = PersV 1975, 397) eingestellt hat.

    Hiernach ist es mit § 83 BVG unvereinbar, daß die dem Kläger zugesagte betriebliche Leistung aus den in § 18 Abs. 2 der Pensionsordnung angeführten Gründen eingestellt wird (BAG 8, 359; BAG, Urteil vom 30. Oktober 1974 - 4 AZR 41/74; ferner für einen Spezialfall: BAG, Urteil vom 9. Mai 1973, AP Nr. 2 zu Art. 47 BayBesG).

    Arbeitsentgelte sind mithin von Versorgungsbezügen getrennt zu halten; sie dürfen mit diesen nicht verquickt werden (vgl. BAG 8, 359, 360 f.).

    Ob das gleiche auch schon für die Zeit vorher galt (so BAG 8, 359; 362; Urteil vom 30. Oktober 1974 - 4 AZR 41, 74), kann dahingestellt bleiben.

    Eine § 83 BVG entgegenstehende Vereinbarung ist nichtig (BAG 8, 359, 362 f., zum Verbot der Auszehrung der betrieblichen Altersversorgung im übrigen; § 5 Abs. 2 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974, BGBl I 3610).

  • BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75

    Ausschlußfristen - Übergangsgeld

    Sinn und Zweck dieses Übergangsgeldes ist es, den Übergang aus dem aktiven Dienst mit entsprechenden Bezügen in die Lebensverhältnisse eines Rentenempfängers zu erleichtern und den Arbeitnehmer für die jeweils vorgesehene Übergangszeit finanziell möglichst so zu stellen, wie er im Zeitpunkt des Ausscheidens gestanden hat (vgl. BAG 8, 359 = AP Hr. 14- zu § 16 TOA; BAG AP Hr. 17 zu § 16 TOA).

    Wenn nämlich - wie hier für die Umstellung des Klägers auf die Lebensverhältnisse eines Rentners - die Feststellung des Rentenanspruches im allgemeinen erst einige Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst erfolgt, so soll bis dahin das Übergangsgeld die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen (vgl. BAG 8, 359 /"~36o = AP Nr. 14- zu § 16 TOA).

  • BAG, 04.10.1961 - 4 AZR 234/60

    Berechnung eines Übergangsgeldes - Rente - Zeitpunkt des Ausscheidens

    Daß die Sozialversicherungsrente des Klägers nicht an zurechnen sei, ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 27Januar i960 - A AZR 476/57 - (BAG 8, 359) wie die Revision meint.

    Sie soll ihm, der bisher das seinen Dienstleistungen entsprechende Gehalt empfing und nunmehr in der Regel mit einer weit geringeren Rente auskommen muß, als Überbrückungs hilfe die Umstellung erleichtern (vgl. BAG 8, 359; BAG AP Mr. I zu § 16 TO.ä).

  • BAG, 30.10.1974 - 4 AZR 41/74

    Zu den nach BAT zu zahlenden Übergangsgelder

    Nach der Zweckbestimmung des § 83 BVG ist der darin ebenfalls verwendete Begriff des "Arbeitsentgelts" weit auszulegen und darunter alles das zu verstehen, was in Geld oder Geldeswert für die Leistungen abhängiger Arbeit gewährt wird (vgl. BAG 8, 359 /'36o 7 - AP Nr. 14 zu § 16 TO.A sowie Urteil vom 9. Mai 1973 - 4 AZR 341/72 -, /demnächst 7 AP Nr. 2 zu Art. 47 BayBesG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;… Schieckel-Gurgel, BVG, 3. Aufl., § 83 Anm. 1), wozu grundsätzlich auch sogenannte freiwillige Sozialleistungen zählen (Urteil des Senats 6.

    Nach seinem Wortlaut, nach seinem Sinn und Zweck und nach der gesamten Zielrichtung des SchwBeschG muß aber auch § 33 SchwBeschG insoweit ebenso wie § 83 BVG, d.h. gleicher maßen weit ausgelegt werden, was in der Entscheidung BAG 8, 359 /"361 7 = AP Nr. 14 zu § 16 TOA vom erkennenden Senat bereits angedeutet und dementsprechend vom Landesarbeitsgericht mit Recht hervorgehoben worden ist.

  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    Er hat damit eine bereits zu § 83 BVersG eingeleitete Rechtsprechung fortgesetzt (BAG 8, 359, 361 = AP Nr. 1 zu § 16 TO A mit zust. Anm. von Neumann- Duesberg; vom 9. Mai 1973 - 4 AZR 341/72 - AP Nr. 2 zu Art. 47 BayBesG mit Anm. von Hoffmann).
  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 740/76

    Anrechnung von Renten - Schwerbehinderter - Behinderung - Arbeitsentgelt - …

    Wie dort bereits zu § 33 SchwBeschG 1961 ausgeführt ist, muß unter Heranziehung und Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift und der Rechtsprechung des Senats zu § 83 BVersG (BAG 8, 359 [360] = AP Nr. 14 zu § 16 TOA; BAG AP Nr. 2 zu Art. 47 BayBesG)der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 33 SchwBeschG 1961 weit ausgelegt werden.
  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 618/82

    Krankenbezüge nach dem BAT bei Schwerbehinderten

    Dem Schwerbehinderten soll das Arbeitsentgelt verbleiben, das er erhalten würde, wenn er keine Versorgungsbezüge zu beanspruchen hätte (vgl. bereits zum Schutzzweck des vergleich baren ? 83 BVG: BAG 8, 359, 360 = AP Nr. 14 zu § 16 TOA, zu I der Gründe: zu 5 42 SchwbG vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehene Urteil des BAG vom 16. November 1982 - 3 AZR 165/81 -, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 160/82

    Schwerbehinderung - Übergangsgeld

    Er | der Anrechnung geschützt ist (BAG 26, 338 dem Schwerbehinderten m § 33 SchwbG, Bl. 2; vom 10. Mai 1978 - 4 / ! gezahlte Rente angered zu § 42 SchwbG; vom 9. Dezember 1981 - 4 / anzunehmen wäre, könne i Veröffentlichung vorgesehen; vom 13. Juli daß auch die bereits mil zur Veröffentlichung in der Fachpresse voi inrechnungsfähig sei. Dat damit eine bereits zu § 83 BVersG eingelej chieden, ob und in weld sprechung fortgesetzt (BAG 8, 359, 361 = / n nach dem 63. Lebensjah TO A mit zustimmender Anmerkung von Neumar 1 anrechenbar ist. Insow 9. Mai 1973 - 4 AZR 341/72 - AP Nr. 2 zu / mit Anmerkung von Hoffmann).
  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH - …

    Das gilt besonders für den Angestellten, der in den Ruhestand tritt und nunmehr mit einer weit geringeren Rente auskommen muß (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 62 BAT [Bl. 3], AP Nr. 5 zu § 70 BAT [Bl. 1 R], besonders aber auch BAG 8, 359 [360 ff.] = AP Nr. 14 zu § 16 TOA [zu I der Gründe] und AP Nr. 17 zu § 16 TOA [Bl. 2 R ganz unten]).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 46.76

    Rechtscharakter der zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und Entlassung eines …

    Nach seinem Wortlaut, nach seinem Sinn und Zweck und nach der genannten Zielrichtung des SchwBeschG muß aber auch § 33 SchwBeschG insoweit ebenso wie § 83 BVG, d.h. gleichermaßen weit ausgelegt werden, was in der Entscheidung BAG 8, 359 [361] = AP Nr. 14 zu § 16 TOA vom erkennenden Senat bereits angedeutet ... ist.'.
  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82

    Übergangsgeld und Krankenbezüge bei Schwerbehinderten

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1980 - IX 1318/78

    Kriegsopferfürsorge - Berufsschadensausgleich - Anrechnung von …

  • BAG, 09.05.1973 - 4 AZR 341/72

    Schwerbeschädigte Antragsteller des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 589/80

    Der Anspruch auf Übergangsgeld bei Schwerbehinderten, die mehr als drei Monate …

  • LAG Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 8 Sa 28/88

    Anrechnung von Witwenbeihilfe auf betriebliche Witwenrente; Kostenträger der …

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