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Rechtsprechung
   BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1763
BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95 (https://dejure.org/1996,1763)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1996 - 6 AZR 422/95 (https://dejure.org/1996,1763)
BAG, Entscheidung vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 (https://dejure.org/1996,1763)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 360
  • NZA 1998, 548 (Ls.)
  • BB 1997, 532
  • BB 1997, 532 R 2l
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95
    Aus der tariflichen Verweisung in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O und Nr. 3 a Unterabs. 1 SR 2 l I BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften der 2. BesÜV folgt keine Verpflichtung des Dienstherrn, im Haushalt Planstellen für eine Beförderung von Lehrern von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 einzurichten (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, die auch dem zurückverweisenden Urteil vom 20. April 1994 zugrundeliegt und der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt - und - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dabei ist es ausreichend, wie der Vierte Senat im zurückverweisenden Urteil ausgeführt hat, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats im zurückverweisenden Urteil (vgl. auch BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O), soweit der erkennende Senat sich ihr angeschlossen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.

    dd) An die Auffassung des Vierten Senats ist der erkennende Senat nicht unter dem aus § 565 Abs. 2 ZPO abgeleiteten Gesichtspunkt der sog. Selbstbindung des Revisionsgerichts gebunden, da er als der zwischenzeitlich für die Eingruppierung von Lehrern nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. nach Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O allein zuständige Senat die Auffassung des Vierten Senats bereits im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) aufgegeben hat (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP Nr. 1 zu § 4 RsprEinhG).

  • BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 415/95

    Eingruppierung einer Lehrerin nach achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95
    IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht (Bestätigung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).«.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) kommt in den tariflichen Bestimmungen des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. der Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O aber nur zum Ausdruck, daß angestellte und beamtete Lehrer gleichbehandelt werden sollen.

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95
    Auf die Revision des beklagten Landes hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20. April 1994 (- 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95
    aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats im zurückverweisenden Urteil (vgl. auch BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O), soweit der erkennende Senat sich ihr angeschlossen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, die auch dem zurückverweisenden Urteil vom 20. April 1994 zugrundeliegt und der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt - und - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95
    dd) An die Auffassung des Vierten Senats ist der erkennende Senat nicht unter dem aus § 565 Abs. 2 ZPO abgeleiteten Gesichtspunkt der sog. Selbstbindung des Revisionsgerichts gebunden, da er als der zwischenzeitlich für die Eingruppierung von Lehrern nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. nach Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O allein zuständige Senat die Auffassung des Vierten Senats bereits im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) aufgegeben hat (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP Nr. 1 zu § 4 RsprEinhG).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 595/95

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

    IV a BAT-O (Bestätigung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; dem Urteil vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen); kein Beförderungsanspruch von Besoldungsgruppe A 10 (VergGr. IV b) nach Besoldungsgruppe A 11 (VergGr. IV a) ohne Planstelle im Haushalt (Bestätigung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 -, a.a.O. und den Urteilen vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 6 AZR 422/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach diesen Grundsätzen, die der Senat in den Urteilen vom 24. Oktober 1996 (- 6 AZR 415/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 21. November 1996 (- 6 AZR 451/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 6 AZR 422/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) bestätigt hat, lagen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung von Lehrern von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11, die einer Höhergruppierung von VergGr.

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. auch Urteile vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) kommt in den tariflichen Bestimmungen des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. der Nr. 3 a der SR 2 l I BAT-O nur zum Ausdruck, daß angestellte und beamtete Lehrer gleichbehandelt werden sollen.
  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 59/97
    Vielmehr ist die Entscheidung über die Beförderung des Beamten in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellt ( BAG Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Wie der Beamte so hat auch der Beamtendiensttuer keinen Anspruch auf Schaffung einer entsprechenden Planstelle ( BAG Urteile vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 -;…, a.a.O.; vom 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 60/97
    Vielmehr ist die Entscheidung über die Beförderung des Beamten in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellt ( BAG Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Wie der Beamte so hat auch der Beamtendiensttuer keinen Anspruch auf Schaffung einer entsprechenden Planstelle ( BAG Urteile vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 -;…, a.a.O.; vom 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96

    Eingruppierung einer "Diplomlehrerin für Englisch"

    Eine automatische Höhergruppierung nach achtjähriger Lehrtätigkeit würde zu einer in der Tarifnorm nicht vorgesehenen und deshalb nicht gerechtfertigten Besserstellung der Angestellten gegenüber den beamteten Lehrkräften führen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

    Die tarifvertragliche Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - BAGE 84, 360).
  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 103/97

    Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung

    Diese Regelung dient der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung der beim beklagten Land beschäftigten Lehrkräfte unabhängig davon, ob sie im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis tätig sind (BAG Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - BAGE 84, 360 = AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Brandenburg, 12.09.2000 - 2 Sa 691/99

    Eingruppierung: Assessor in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums

    Der Kläger ist Lehrkraft i. S. d. tariflichen Bestimmungen, die Vergütung ist deshalb sowohl nach § 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O wie auch nach der SR 2 III BAT-O nach den Vorschriften für beamtete Lehrer vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur Urt. v. 21.11.1996, 6 AZR 422/95 u. Urt. v. 12.08.1998, 10 AZR 329/97 m. w. N.).
  • LAG Brandenburg, 29.11.1996 - 5 Sa 497/96

    Eingruppierung eines Lehrers (Konrektors) an einer "Förderschule für geistig …

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  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 82/96
    Diese Auffassung hat der nunmehr allein für die Eingruppierung von Lehrern nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. nach Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O zuständige erkennende Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (6 AZR 858/94 -;…, a.a.O., zu II 3 der Gründe; vgl. auch Urteile vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und - 6 AZR 451/95 -;…, a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 54/96
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 56/96
  • LAG Sachsen, 03.02.1998 - 7 Sa 1158/96

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des …

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