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Rechtsprechung
   BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 443/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,300
BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 443/57 (https://dejure.org/1960,300)
BAG, Entscheidung vom 31.03.1960 - 5 AZR 443/57 (https://dejure.org/1960,300)
BAG, Entscheidung vom 31. März 1960 - 5 AZR 443/57 (https://dejure.org/1960,300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitszeit - Angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt - Anspruch auf Überstundenvergütung - Bereitschaftsdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 147
  • NJW 1960, 1413 (Ls.)
  • DB 1960, 879
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des …

    Soweit sich das Berufungsgericht und ihm folgend die Beklagte darauf beruft, die vom Bundesarbeitsgericht für die Dienstzeit von Ärzten entwickelte Rechtsprechung (u.a. BAGE 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT), wonach eine erhebliche längere Heranziehung zu Bereitschaftsdiensten zulässig ist, könne auf die Tätigkeit der Klägerinnen übertragen werden, wird einerseits nicht genügend beachtet, daß die KrAZO für Ärzte nicht gilt (vgl. BAGE 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu II 1 der Gründe sowie BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT) und daß andererseits in jenen Fällen der Umfang einer echten Bereitschaftsdienstleistung aufgrund einer tariflichen Sonderregelung (Nr. 8 Abs. 7 der SR 2 c zum BAT) in Rede stand.
  • BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58

    Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeitsstunden

    Es entspricht einer ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch in der Literatur fast einhellig gebilligt wird, daß auch nach der AZO an sich verbotene Mehrarbeit dann absprachegemäß zu vergüten ist, wenn sie tatsächlich geleistet worden iifc; denn es geht nicht an, einen Verstoß gegen das zugunsten des Arbeitnehmers gedachte Schutzgesetz der AZO mit rückwirkender Nichtigkeit zu ahnden und damit die zugunsten des Arbeitnehmers bestimmten Schutzvorschriften der AZO sich zu seinem Nachteil auswirken zu lassen (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15" März i960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO; Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2 .Dözember 1959 - A AZR 400/58 - BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TO.A; Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom J>1. März i960 - 5 AZR 443/57 - und vom 21. Juli i960 - 5 AZR 510/58 - AP Nr. 17 und Nr.lS zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.07.1960 - 5 AZR 510/58

    Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt - …

    31 o März I960 - 5 AZR 443/57 - dargelegten Rechtslage be ruht also die mit dem Tarifgehalt abgegoltene 60-stündige Wochenarbeitszeit der nichtleitenden angestellten Ärzte in öffentlichen Krankenanstalten nicht auf freier Schätzung oder gerichtlicherseits vorgenommener Bestimmung, sondern sie ergibt sich aus dem aus der Zeit vor 1945 stammenden und noch fortgeltenden Tarifordnungsrecht, dessen Abände rung gemäß § 9 TVG ausschließlich Aufgabe der zuständigen Tarifvertragsparteien ist, .

    2) Im übrigen hält der Senat vollinhaltlich an den bereits in dem Grund satzurteil vom 31- März I960 - 5 AZR 443/57 - aufgestellten Rechtssätzen fest.

    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Grundsatzurteil vom 31.März I960 - 5 AZR 443/57 - zum Ausdruck gebracht hat, vermag er sich dieser Auffassung nicht anzuschließen, Der in § 3 Abs. 3 KrT zugrunde gelegte Begriff der Arbeits k r a f t bedeutet schon dem Wort laut nach nicht dasselbe wie der in den vorhergehenden Absätzen angeführte Begriff der Arbeitsz e i t .

    Die erneute Nachprüfung dieses Ergebnisses hat auch nach dem Parteivortrag in diesem Rechtsstreit dem Senat keine Veranlassung gegeben, von den Grundsätzen des Ur teils vom 31"März I960 - 5 AZR 443/57 - abzuweichen.

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80

    Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des …

    In der in Vergangenheit und Gegenwart lebhaft umstrittenen Frage, ob die AZO für angestellte Krankenhausärzte anwendbar ist (…vgl. für den Meinungsstand Samland, Jürgen, Die Arbeitszeit der angestellten Krankenhausärzte, Düsseldorf 1981, S. 65 ff.), verbleibt der Senat bei der bisher in ständiger Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung, daß dies nicht der Fall ist (vgl. BAG 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche sowie BAG AP Nrn. 19, 20 und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 01.12.1960 - 5 AZR 174/58

    Arbeitszeit - Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - …

    Der erkennende Senat hält an dieser, bereits in dem Grundsatzurteil vom Jl. März i960 (BAG 9, 147 ff = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche) und dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 21. Juli i960 - 5 AZR 510/b8 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche - "3 vertretenen Auffassung nach erneuter Überprüfung aus den nachfolgenden Gründen fest:.

    Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 31. März i960 (BAG 9, 147 ff. [151, 132] = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte , Gehaltsansprüche) zum Ausdruck gebracht hat, vermag er sich dieser Auffassung nicht anzuschließen.

    Das angefochtene Urteil hält sich insoweit durchaus im Rahmen der von dem erkennenden Senat in den Urteilen vom 31"März I960 und 21.Juli I960 (BAG 9, 147 ff" = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche und AP Kr. 18 zu § 611 BGB Ärzte Gehaltsansprüche) aufgestellterjGrundsätze, auf die verwiesen wird.

  • BAG, 08.11.1962 - 5 AZR 402/61

    Tarifgeltung für nichtleitende angestellte Ärzte vor Inkrafttreten des BAT

    1) Der Senat hält an den in den Entscheidungen vom 31« März I960 - 5 AZR 443/57 - (BAG 9, 147 ff« = AP Nri 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansnrüche) und vom 21« Juli I960 - 5 AZR 510/58 - (BAG 9, 346 ff« = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzte, Gehaltsansprüche) aufgestellten Rechtssätzen fest, wonach für die nicht leitenden angestellten Ärzte in öffentlichen Kranken anstalten bis zum Inkrafttreten des BAT die Be stimmungen der KrT, ATO, TO.A zu dem Ergebnis führen, daß durch das Tarifgehalt Dienstleistungen bis zu 60 Stunden Vollarbeit wöchentlich abgegolten sind« .

    mit Freizeit ausgeglichen werden können, Soweit der Kläger den von ihm geleisteten Bereitschaftsdienst mit 5o $ in Vollarbeit umgerechnet und dementsprechend seine Klageforderung beziffert habe, entspreche dies nicht den i sächlichen Gegebenheiteno Bei Berücksichtigung des vorhandenen Arbeitsanfalles sei nur eine Umrechnung in Höhe von 25 $ gerechtfertigte Bei einer so vorgenommenen Umrechnung über schreite die wöchentliche Arbeitszeit des Klägers nicht die Zahl von wöchentlich 60 Arbeitsstunden, die durch das Tarifgehalt abgegolten sei« Soweit der Kläger in seinen Ausführungen gegenüber den in den Grundsatzurteilen des Bundesar beitsgerichts vom 31o März 1961 - 5 AZR 443/57 - (BAG 9, 147 ff- = AP Nr« 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche) und 21« Juli i960 - 5 4ZR 51o/58 - (BAG 9, 346 ff. = AP Nr, 18 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche) aufgestellten Rechtssätzen eine andere Auffassung vertrete, sei diese unbegründete Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen" Mit der Revision verfolgt der Kläger sein Klageziel weiter.

    2) Der Senat hat die für die Bezahlung der Arbeitszeit der angestellten Ärzte geltenden Rechtssätze in der Grundsatzentscheidung vom 31° März 196o (BAG 9j 147 ff" = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche) i® einzelnen dargelegt und begründet und an ihnen in den späteren, das selbe Rechtsgebiet betreffenden Urteilen vom 21. Juli 196o, 1. Dezember 196o und 26. Januar 1961 festgehalten (BAG 9, 346 f f 0 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG AP Nr. 19 und 2o zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78

    Krankenhausarzt - Bereitschaftsdienst - Menschenwürde - Recht auf freie …

    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht hierzu aus, daß die Tarifnori" jedenfalls nicht mit Bestimmungen der Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegean stalten wo 13. Februar 1924 (RGBl. I S. 66) konkurriert, da diese keine die Krankenhausärzte erfassenden Bestimmunc enthält (vgl. BAG 9, 147 [154] = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

    Weiter führt das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Sundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 9, 147 [156 ff.] = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche sowie AP Nrn. 19, 2o und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche) und die dieser Meinung folgende Literatur aus, daß auch die Arbeitszeitordnung (AZO) für angestellte Krankenhausärzte nicht gelte.

  • BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77

    Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim - …

    Wenn schon bei Arbeitsbereitschaft, die arbeitszeitrechtlich zur Arbeitszeit gehört und lohnrecht lich dieser daher auch grundsätzlich gleichsteht (BAG 9, 147 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG AP Nr. 19, 20 und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 8, 63 - AP Nr. 1 zu § 13 AZO; BAG 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO;… Röhsler, aaO, S. 32 m.w.N.), eine Pauschalierung zulässig ist, gilt dies erst recht für den nicht zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst, der nur entsprechend der erfahrungsgemäßen oder mutmaßlichen tat sächlichen Beanspruchung zu entlohnen ist (BAG 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAG AP Nr. 11 9 zu § 15 AZO; M G 8, 63 = AP Nr. 1 zu § 13 AZD;… Denecke-Neumann, aaO, § 7 AZO Äum. 27 u. 33;… Meisel-Hiersemann, aaO, § 2 AZO Anm. 34;… Röhsler, aaO, S. 33).Die von den Tarifvertragsparteien getroffene Pauschalierungsregelung und die jeweilige Bindung auf ein Jahr ist insgesamt betrachtet auch ausgewogen und hält sich im Rahmen allgemein anerkannter Rechtsgrundsätze.
  • BAG, 16.05.1964 - 5 AZR 292/63

    Offensichtliche Rechenfehler - Typischer Verstoß gegen Denkgesetze - Unstreitiges …

    Es v/ird nur eine angemessene Vergütung geschuldet, die unter billiger Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles festzusetzen ist und grundsätzlich nicht die Höhe des Entgelts für Vollarbeit erreicht (BAG 8, 25 L52j = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; B8 BAG 8, 63 C73] = AP Nr" 1 zu § 13 AZO; BAG 8, 245 [254] = AP Nr" 2 zu § 2 TO" A; BAG 9, 147 [159] = AP Nr, 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; AP Nr" 19, 20, 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche)" Das Berufungsgericht hat die Grenzen des ihm als Tatsachengericht eingeräumten freien Ermessens hei der Festlegung der Vergütung für die reine Bereitschaft nicht überschritten" Das ergibt sich aus einem Vergleich, der von der Beklagten je Bereitschaftsschicht tatsächlich gezahlten Vergütung mit der Vergütung, die der Kläger nach Nr" 8 der Sonderregelung für Ärzte und Zahnärzte der Anlage 2 c zum BAT erhalten hätte, wenn diese Tarifnormen bereits für den streitigen Zeitraum gegolten hätten" Der Senat hat schon der Entscheidung AP Nr" 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche (Ziff" II 2) gebilligt, daß von der Sonderregelung der Anlage 2 c zum BAT bei der Bestimmung der angemessenen Vergütung auch für einen Zeitraum ausgegangen wurde, in dem diese Tarifnormen noch nicht galten" Nach dem angefochtenen Urteil sind dem Kläger drei Überstunden voll zu bezahlen mit je 4, 25 DM = 12, 75 DM" Außerdem erhält er 7,- DM für sieben Stunden reine Bereitschaft, also insgesamt 19, 75 DM je Bereitschaftsschicht" Nach der Sonderregelung zum BAT wären 40% der gesamten Bereit schaftsschicht als Arbeitszeit zu vergüten, d"h" vier Stunden zu dem damaligen Überstundensatz von 4, 25 DM, insgesamt also 17?- DM" Der Kläger steht sich also nach der Berechnung des Landesarbeitsgerichts sogar günstiger, als wenn bereits von der Sonderregelung zum BAT auszugehen wäre".
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82

    Pflicht eines ständig im Wechseldienst Beschäftigten zur Ableistung von …

    Diese Verordnung enthält keine Krankenhausärzte erfassenden Bestimmungen, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (vgl. BAG 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu II 1 der Gründe; BAG 34, 281 und 38, 69 = AP Nr. 6 und 7 zu § 17 BAT;… zustimmend Meisel, Anm. zu AP Nr. 7, aaO).
  • BAG, 26.01.1961 - 5 AZR 593/59

    Angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt - Wöchentliche …

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