Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 Sa 49/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht bzw. Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung für den Fall der Anwendung deutschen Rechts; Zulässigkeit einer Rechtswahl der Parteien bei Arbeitsverträgen und für Arbeitsverhältnisse; Kriterien für die ...
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Rechtswahl durch die Parteien bei Arbeitsverträgen mit Auslandsberührungen unter Ausschluss von zwingenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Frage, das Recht welchen Staates angewandt wird, richtet sich nach Bestimmungen des Internationalen Privatrechts; ...
- unalex.eu
Art. 6 EVÜ
Rechtswahl der Parteien im Arbeitsvertrag, Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO - Zulässigkeit der Rechtswahl für Arbeitsverträge - Die Ausweichklausel des Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO - engere Verbindung zu einem anderen Recht - Kriterien für die Bestimmung der engeren Beziehungen zu einem ... - Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 15.01.2002 - 8 Ca 484/98
- LAG Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 Sa 49/02
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
Papierfundstellen
- BB 2003, 898
- BB 2003, 900
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13
Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich
Eine solche Disposition über den zwingenden Arbeitnehmerschutz soll Art. 30 Abs. 1 EGBGB (aF) gerade verhindern (Thüsing BB 2003, 898, 900) .Dies könnte dazu führen, dass der Arbeitnehmer durch eine Kombination einzelner Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung einen Schutzstandard erlangt, der über demjenigen liegt, den die betroffenen Rechtsordnungen tatsächlich gewähren (Soergel/von Hoffmann 12. Aufl. Art. 30 EGBGB Rn. 32; Thüsing BB 2003, 898, 899;… Schlachter aaO; Birk RdA 1989, 201, 206) .
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Eine solche Disposition über den zwingenden Arbeitnehmerschutz soll Art. 30 Abs. 1 EGBGB (aF) gerade verhindern (Thüsing BB 2003, 898, 900) . - BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
Kündigung; Internationales Privatrecht
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 15. Oktober 2002 - 11 Sa 49/02 - wird zurückgewiesen.Dabei hat der gewöhnliche Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 EGBGB ein stärkeres Gewicht als die einstellende Niederlassung des Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 2 EGBGB (Mankowski in Anm. zu LAG Niedersachsen 20. November 1998 - 3 Sa 909/98 - AR-Blattei ES 920 Internationales Arbeitsrecht Nr. 6 S. 8 f.; Thüsing BB 2003, 898, 900).
Das Landesarbeitsgericht hat den Begriff der "engeren Verbindungen" iSd. Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB richtig angewandt, so dass - wie schon im Urteil vom 29. Oktober 1992 (- 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) - dahingestellt bleiben kann, ob dieser Begriff als unbestimmter Rechtsbegriff revisionsrechtlich nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (für nur eingeschränkte Revisibilität BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 - NJW 1977, 1586; Thüsing BB 2003, 898, 900).