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   LAG Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 Sa 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10677
LAG Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 Sa 49/02 (https://dejure.org/2002,10677)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2002 - 11 Sa 49/02 (https://dejure.org/2002,10677)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 11 Sa 49/02 (https://dejure.org/2002,10677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht bzw. Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung für den Fall der Anwendung deutschen Rechts; Zulässigkeit einer Rechtswahl der Parteien bei Arbeitsverträgen und für Arbeitsverhältnisse; Kriterien für die ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtswahl durch die Parteien bei Arbeitsverträgen mit Auslandsberührungen unter Ausschluss von zwingenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Frage, das Recht welchen Staates angewandt wird, richtet sich nach Bestimmungen des Internationalen Privatrechts; ...

  • unalex.eu

    Art. 6 EVÜ
    Rechtswahl der Parteien im Arbeitsvertrag, Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO - Zulässigkeit der Rechtswahl für Arbeitsverträge - Die Ausweichklausel des Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO - engere Verbindung zu einem anderen Recht - Kriterien für die Bestimmung der engeren Beziehungen zu einem ...

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 898
  • BB 2003, 900
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Eine solche Disposition über den zwingenden Arbeitnehmerschutz soll Art. 30 Abs. 1 EGBGB (aF) gerade verhindern (Thüsing BB 2003, 898, 900) .

    Dies könnte dazu führen, dass der Arbeitnehmer durch eine Kombination einzelner Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung einen Schutzstandard erlangt, der über demjenigen liegt, den die betroffenen Rechtsordnungen tatsächlich gewähren (Soergel/von Hoffmann 12. Aufl. Art. 30 EGBGB Rn. 32; Thüsing BB 2003, 898, 899; Schlachter aaO; Birk RdA 1989, 201, 206) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Eine solche Disposition über den zwingenden Arbeitnehmerschutz soll Art. 30 Abs. 1 EGBGB (aF) gerade verhindern (Thüsing BB 2003, 898, 900) .
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02

    Kündigung; Internationales Privatrecht

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 15. Oktober 2002 - 11 Sa 49/02 - wird zurückgewiesen.

    Dabei hat der gewöhnliche Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 EGBGB ein stärkeres Gewicht als die einstellende Niederlassung des Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 2 EGBGB (Mankowski in Anm. zu LAG Niedersachsen 20. November 1998 - 3 Sa 909/98 - AR-Blattei ES 920 Internationales Arbeitsrecht Nr. 6 S. 8 f.; Thüsing BB 2003, 898, 900).

    Das Landesarbeitsgericht hat den Begriff der "engeren Verbindungen" iSd. Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB richtig angewandt, so dass - wie schon im Urteil vom 29. Oktober 1992 (- 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) - dahingestellt bleiben kann, ob dieser Begriff als unbestimmter Rechtsbegriff revisionsrechtlich nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (für nur eingeschränkte Revisibilität BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 - NJW 1977, 1586; Thüsing BB 2003, 898, 900).

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