Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.1955 - I A 24.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im ersten Rechtszug - Genehmigungspflichtigkeit von Veräußerungsgeschäften nach den Gesetzen der Militärregierung - Nachträgliche Erteilung einer Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.05.1954 - I A 24.53
- BVerwG, 06.10.1955 - I A 24.53
- BVerwG, 12.01.1956 - I A 24.53
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 217
- NJW 1956, 275
- BB 1955, 1007
- DÖV 1956, 187
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68
Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren
Diese Frage ist vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden; sie ist in BVerfGE 14, 197 (201) nur beiläufig behandelt (vgl. auch BVerwGE 2, 217). - BGH, 09.10.1958 - II ZR 229/57
Rechtsmittel
1950, 514; BGH BB 1955, 876; 1956, 639; BVG BB 1955, 1007; Langen, Devisengesetz 3. Aufl. C. VII 4; vgl. BGH LM MRG 52 Art. 11 Nr. 2 und Urteil des VIII. Zivilsenats vom 15. Januar 1957 VIII ZR 34/56, je zu MRG 52). - BVerwG, 29.01.1965 - VII C 5.63
Vorliegen einer allgemeinen devisenrechtlichen Genehmigung für gültige und noch …
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch in seinem Urteil vom 6. Oktober 1955 - BVerwG I A 24.33 - (BVerwGE 2, 217 [BVerwG 06.10.1955 - I A 24/53]) keine Bedenken gehabt, die Zulässigkeit einer nachträglichen Genehmigung eines Erwerbsgeschäfts grundsätzlich zu bejahen.
- BVerwG, 27.06.1957 - I C 135.56
Rechtsmittel
Hier ist, wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausführt, an dieEntscheidung des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1955 - BVerwG I A 24.53 - (BVerwGE 2, 217) anzuknüpfen. - BVerwG, 16.07.1963 - VII A 1.63
Rechtsmittel
Daß die Notenbank zu den obersten Bundesbehörden zu rechnen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 6. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 217) ausgesprochen. - BGH, 20.11.1956 - VIII ZR 31/56
Rechtsmittel
Es ist nicht arglistig, wenn der Beklagte, der zunächst die Ansicht vertreten hatte, daß für die Verrechnungsvereinbarung und ihre Durchführung keine besondere devisenrechtliche Genehmigung erforderlich sei, vorsorglich eine solche Genehmigung beantragte, was grundsätzlich zulässig war (vgl. BVerwG NJW 1956, 275 [276]).
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