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| LAG Düsseldorf, 15.03.1978 - 12 Sa 316/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1978, 810
- DB 1978, 1282
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88
Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung
Durch Beschluß des Landesarbeitsgerichts Frankfurt vom 23. August 1977 (- 5 TaBV 84/77 - BB 1978, 810) ist festgestellt worden, daß ein Mitbestimmungsrecht besteht. - BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit - …
Das bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung, weil jedenfalls kein rein spekulativer Widerspruch ausreicht, mit dem der Betriebsrat nur zum Ausdruck bringt, es müsse im Betrieb irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit geben (LAG Düsseldorf, DB 1978, 1282 ff. [LAG Düsseldorf 15.03.1978 - 12 Sa 316/78]). - LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1278/03
Weiterbeschäftigung an bisherigem Arbeitsplatz bei Kündigungswiderspruch des …
Es besteht insbesondere auch Streit darüber, ob die gesetzliche Regelung des Weiterbeschäftigungsanspruchs gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG in Bezug auf die Zulässigkeit einer Weiterbeschäftigungsverfügung eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen für die Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung rechtfertigt (so etwa LAG Düsseldorf 15.03.1978 DB 1978, 1282;… ferner Kiel/Koch Die betriebsbedingte Kündigung Rn. 842 mwN.).
- ArbG Frankfurt/Main, 16.03.2004 - 4 Ga 43/04
Rechtsschutzinteresse der Arbeitgeberin zur Klärung der …
Das Gericht geht davon aus, dass der Antrag des Arbeitgebers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung gestellt werden muss; ausreichend ist es in jedem Falle, wenn er nach dem Gütetermin gestellt wird (LAG Düsseldorf, 15.03.1978, DB 1978, 1282). - LAG Köln, 08.06.1988 - 5 TaBV 19/88
Mitbestimmungspflicht; Betriebsrat; Dienstkleidung; Betriebliche Ordnung
Zutreffend hat das ArbG unter Bezugnahme auf die den Beteiligten vorliegende Begründung des Beschlusses des LAG Frankfurt vom 23.8.1977 (5 Ta BV 84/77, BB 1978 S. 810), dem ein gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde gelegen hat, ausgeführt, daß die in der von der Beschwerdeführerin herausgegebenen Trageordnung geregelte Materie eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer betrifft, insbesondere diese Bekleidungsvorschrift keine mitbestimmungsfreie sog. arbeitsnotwendige Maßnahme i.S. der Entscheidung des BAG vom 15.12.1961 (1 ABR 3/60 , DB 1962 S. 274 = AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG -- Ordnung des Betriebs) darstellt, ohne die der Arbeitnehmer. - LAG Hamm, 14.08.2002 - 10 Sa 1214/02
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung ordnungsgemäßer Widerspruch des …
Unzureichend ist ein Widerspruch hingegen, wenn er lediglich formelhaft, ohne Berücksichtigung der konkreten Lage des Betriebes ausgesprochen wurde oder ein Widerspruch erklärt wird, der auf keinen der Widerspruchsgründe des § 102 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BetrVG Bezug nimmt (LAG Niedersachsen, Urteil v. 22.08.1975 - D2 1975, 1898; LAG Düsseldorf, Urteil v. 15.03.1978 - BB 1978, 810; LAG München, Urteil v. 02.03.1994 - BB 1994, 1287; LAG Hamm, Urteil v. 27.10.2000 - 5 Sa 1205/00 - n.v.;… KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz. 143 f.;… Fitting, aaO, § 102 Rz. 71;… Kraft-GK BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz. 105;… Stahlhacke/Preis/Vossen, aaO, Rz. 1268 m.w.N.).
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