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| LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.1981 - 1 Ta 92/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ZPO § 3
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.06.1981 - 4 Ca 125/81
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.1981 - 1 Ta 92/81
Papierfundstellen
- BB 1982, 249
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 558/81
Streitwert: Kündigung - Beschwer
§ 12 Abs. 7 Satz 1 und 2 begrenzen ihrem klaren Wortlaut nach das Ermessen nur der Höhe nach (…BAG, a.a.O., AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953), setzen aber keinen Regelstreitwert fest (vgl. etwa LAG Berlin, BB 1980, 45 ; LAG Niedersachsen, DB 1981, 589 ; LAG Rheinland-Pfalz, BB 1982, 249 ;… Rohlfing/Rewolle/Bader, a.a.O., § 12 Anm. VI a m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.1982 - 1 Ta 236/81
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert
Es entspricht gefestigter Rechtspr. der Beschwerdekammer, daß die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses maßgebliche Sondervorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nicht von einem Regelstreitwert, sondern vielmehr einer Höchstgrenze des nach § 3 ZPO auszuübenden freien Ermessens ausgeht (vgl. LAG Mainz [BB 1982, 249]..).
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