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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 61.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1534
BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 61.79 (https://dejure.org/1981,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 7 C 61.79 (https://dejure.org/1981,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 7 C 61.79 (https://dejure.org/1981,1534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Förderungswürdigkeit - Förderregion - Export - Importsubstitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1603
  • BB 1982, 895
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.03.1978 - 7 C 39.76

    Erteilung der Bescheinigung - Zeitpunkt der Antragstellung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 61.79
    Die erstmals im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1972 bis 1975 (BTDrs. VI/2451 S. 19) vorgenommene Abgrenzung der Förderregion Nordwestniedersachsen ist auch für die zeitlich vorhergehenden Investitionsfälle gültig (vgl. Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - [Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 53 = GewArch. 1978, 304 = DVBl. 1978, 635 = BB 1978, 1239]).

    Wie der Senat bereits in seinem "Monsanto"-Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - (…a.a.O.) ausgeführt hat, kann ein Primäreffekt nicht mittelbar hervorgerufen werden.

    Demgemäß hat der erkennende Senat in seinem "Monsanto"-Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - (…a.a.O.), dem auch eine Art Wirtschaftsverbund zugrunde lag - Errichtung eines Kraftwerks zwecks Lieferung von Prozeßwärme an ein Kunststoffaserwerk - ausgesprochen, das Gesetz stelle nicht auf den gesamten Betrieb, sondern auf die einzelne Betriebsstätte ab, so daß die Beziehungen zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Betriebsstätten außer Betracht zu bleiben hätten.

    Dies hat der erkennende Senat aber in seinem Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 41 = GewArch. 1976, 38 = DÖV 1975, 786 = NJW 1975, 1853) verneint, weil nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 der Investor nur dann einen Anspruch auf Investitionszulage hat, wenn er selbst einen Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (vgl. auch "Monsanto"-Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 61.79
    Ein in dieser Hinsicht möglichst großer volkswirtschaftlicher Effekt ist besonders bei der Stützung von Betrieben gegeben, die nicht lediglich den regionalen Verbrauchermarkt versorgen, sondern Güter oder Dienstleistungen in andere Gebiete exportieren oder Importe in die Region ersetzen (Importsubstitution) und hierdurch einen - im Verhältnis zur Investition nicht unerheblichen - Einkommenszufluß in die zu fördernde Region zur Folge haben oder - bei der Importsubstitution - einen Geldabfluß vermeiden (Primäreffekt); hierdurch tragen sie dazu bei, das wirtschaftliche Gedeihen in der Region allgemein durch Stärkung der internen regionalen Wirtschaft (Sekundärwirkung) zu beleben (vgl. Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 37.73 und 38.73 - [BVerwGE 48, 211 [218] = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 38 = GewArch. 1975, 271 = DVBl. 1975, 723 = DÖV 1975, 783 = NJW 1975, 1850]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 48, 211 [218];… Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - [a.a.O.]) setzt eine bei Anwendung des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 beachtliche Importsubstitution voraus, daß durch eine Investitionsmaßnahme bisherige Importe von Gütern oder Leistungen in die Förderregion überwiegend ersetzt werden und hierdurch künftig ein Geldabfluß aus der Förderregion vermieden wird.

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 6.74
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 61.79
    Dies hat der erkennende Senat aber in seinem Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 41 = GewArch. 1976, 38 = DÖV 1975, 786 = NJW 1975, 1853) verneint, weil nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 der Investor nur dann einen Anspruch auf Investitionszulage hat, wenn er selbst einen Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (…vgl. auch "Monsanto"-Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - [a.a.O.]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 48, 211 [218]; Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - [a.a.O.]) setzt eine bei Anwendung des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 beachtliche Importsubstitution voraus, daß durch eine Investitionsmaßnahme bisherige Importe von Gütern oder Leistungen in die Förderregion überwiegend ersetzt werden und hierdurch künftig ein Geldabfluß aus der Förderregion vermieden wird.

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 3.74

    Gewährung von verlorenen Zuschüssen - Voraussetzung für die Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 61.79
    Dies hat der erkennende Senat aber in seinem Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 41 = GewArch. 1976, 38 = DÖV 1975, 786 = NJW 1975, 1853) verneint, weil nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 der Investor nur dann einen Anspruch auf Investitionszulage hat, wenn er selbst einen Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (…vgl. auch "Monsanto"-Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und …

    Der Investor hat daher nur dann Anspruch auf die Investitionszulagebescheinigung, wenn er den Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - …und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 16).

    An einem solchen unmittelbaren Primäreffekt fehlt es z.B., wenn der Investor die von ihm errichtete Betriebsstätte nicht selbst betreibt, sondern an einen anderen verpachtet (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 und vom 17. Dezember 1981 a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - ) oder von ihm errichtete Ferienwohnungen einer Feriendienstorganisation zur Verwaltung überläßt, so daß die infolge der Investition entstehenden neuen Arbeitsplätze nicht dem Investor, sondern der Feriendienstorganisation zuzuordnen sind (BVerwG…, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).

    Dies entspricht dem Zweck des Merkmals "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig", mit möglichst geringen Mitteln einen möglichst großen volkswirtschaftlichen Effekt in förderungsbedürftigen Gebieten zu erzielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 a.a.O. S. 25).

    Diese Förderungsvoraussetzungen sind nicht mit unlösbaren Abgrenzungsschwierigkeiten behaftet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 33.92

    Auswirkung des Auseinanderfallens der Identität von Investor und Betreiber der …

    Der Investor hat daher nur dann Anspruch auf die Investitionszulagebescheinigung, wenn er den Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - …und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 16).

    An einem solchen unmittelbaren Primäreffekt fehlt es z.B., wenn der Investor die von ihm errichtete Betriebsstätte nicht selbst betreibt, sondern an einen anderen verpachtet (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 und vom 17. Dezember 1981 a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - ) oder von ihm errichtete Ferienwohnungen einer Feriendienstorganisation zur Verwaltung überläßt, so daß die infolge der Investition entstehenden neuen Arbeitsplätze nicht dem Investor, sondern der Feriendienstorganisation zuzuordnen sind (BVerwG…, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).

    Dies entspricht dem Zweck des Merkmals "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig", mit möglichst geringen Mitteln einen möglichst großen volkswirtschaftlichen Effekt in förderungsbedürftigen Gebieten zu erzielen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 a.a.O. S. 25).

    Diese Förderungsvoraussetzungen sind nicht mit unlösbaren Abgrenzungsschwierigkeiten behaftet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 a.a.O. S. 25).

  • VGH Hessen, 16.12.1985 - 8 UE 188/85
    Ein Primäreffekt für die Förderregion im Sinne des Investitionszulagengesetzes 1969 wird nicht verursacht, wenn eine Holdinggesellschaft Dienstleistungen an ihre überwiegend ebenfalls in der Förderregion ansässigen Tochterunternehmen erbringt (Anschluß an BVerwG 7 C 61.79 - Urt. vom 17.12.1981, NJW 1982, S. 16o3 und 7 C 39.76 - Urteil vom z. 3.1978, DVBl. 1978, S. 635).

    Rn. 23 Wegen der bei den hier vorliegenden Investitionen der Klägerin noch erforderlichen konkreten Betrachtungsweise kann der später ergangene Erlaß des Bundeswirtschaftsministers vom 29.11.1974 (die sogenannte "Positivliste") nicht angewandt werden (so ausdrücklich BVerwG vom 17.12.1981 - 7 C 61.79 NJW 82, S. 16o3 (16o4)).

    Das Urteil des BVerwG vom 17.12.1981 - 7 C 61.79 -(…NJW 82, S. 16o3, verneint in Übereinstimmung mit dem erkennenden Senat eine volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit bei einem nur mittelbaren Absatz in Nichtfördergebiete. Der Primäreffekt muß vielmehr durch die Betriebsstätte des antragstellenden Investors unmittelbar verursacht werden. Es reicht nicht aus, daß zunächst von dieser Betriebstätte belieferte Unternehmen dann ihrerseits einen unmittelbaren Export in Nichtfördergebiete vornehmen. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für die Fälle von Mutter- und Tochtergesellschaften (BVerwG 7 C 39.76 vom 2.3.1978, DVBl. 78, S. 635 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 53).

  • BVerwG, 23.07.1982 - 7 C 24.80

    Volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit eines Investitionsvorhabens …

    Auch für die im Berufungsurteil geprüfte Förderungsfähigkeit des Investitionsvorhabens unter dem Gesichtspunkt der "Importsubstitution", ob also bisherige Importe in die Förderregion ersetzt werden und damit ein entsprechender Geldabfluß aus der Förderregion vermieden wird (vgl. BVerwGE 48, 211 [218]; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - [NJW 1982, 1603 = BB 1982, 895]), ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1973 kein Raum mehr.

    Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der erforderliche Primäreffekt nicht mittelbar bewirkt werden kann (vgl. "Monsanto"-Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - [Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 53 = GewArch 1978, 304 = DVBl. 1978, 635 = BB 1978, 1239]; ferner "Mastküken"-Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.07.1982 - 7 B 209.81

    Fangfabrikschiffen - Investitionen zur Anschaffung - Erzeugergemeinschaft - …

    In dem "Mastküken"-Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - (NJW 1982, 1603 = BB 1982, 895) hat der Senat hierzu des weiteren ausgeführt, dies gelte im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 generell für alle Arten von Zulieferungen an Exporteure, insbesondere auch für die Fälle der Verbundwirtschaft, denn § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 stelle nicht auf das Unternehmen als solches, sondern auf die konkrete Betriebsstätte ab, für deren Errichtung oder Erweiterung die Investitionszulage begehrt werde.

    Der Begriff der Importsubstitution ist durch die Rechtsprechung des Senats hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 48, 211 [218]; "Mastküken"-Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 112.79

    Erweiterung eines Lagerbetriebs - Erweiterung eines Umschlagsbetriebs - Seehafen …

    Dies beruht auf folgenden Erwägungen: Ebenso wie beim Export nur der Exporteur selbst gefördert wird, nicht der Hersteller der exportierten Güter oder eine regional ansässige Betriebsstätte, die durch ihre Zulieferungen mittelbar zum Export beiträgt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - [UA S. 5 f.]), soll auch im Falle der Exportsubstitution nur derjenige gefördert werden, dessen Leistungen einem Export vergleichbar sind; die vom Senat für notwendig erachtete besondere Anstoßwirkung bei der Exportsubstitution entspricht daher der beim Güter- und Dienstleistungsexport geforderten Unmittelbarkeit des mit ihm verbundenen Primäreffekts.
  • VGH Hessen, 18.01.1991 - 14 UE 2009/85

    Investitionszulage - bloße Belieferung von außerhalb der Förderregion gelegenen …

    Mindestens um im Hinblick auf die Vielfalt möglicher Gestaltungsformen einer solchen betrieblichen Aufspaltung nicht zu lösende Abgrenzungsschwierigkeiten -- etwa welcher der einzelnen Betriebsstätten der im Rahmen des Gesamtunternehmens insgesamt erzielte Verkaufserlös anteilsmäßig zuzurechnen ist und in welchem Verhältnis die sich aus den Verkaufserlösen ergebenden Geldwerte verteilt werden -- zu vermeiden, darf auch im vorliegenden Fall (allgemein zum mittelbaren Primäreffekt im Rahmen einer Verbundwirtschaft BVerwG, U. v. 17.12.81 -- 7 C 61.79 --, NJW 1982, S. 1603, 1604; Hess. VGH, U. v. 05.12.88 -- 8 UE 1742/84 -- bestätigt von BVerwG, B. v. 09.02.89 -- 7 B 28.89 --) nicht auf das gesamte Unternehmen der Klägerin, sondern muß allein auf diejenige Betriebsstätte abgestellt werden, in die investiert worden ist und für die die Zulage gewährt werden soll (so schon BVerwG, U. v. 07.05.75 -- VII C 37 u. 38.73 -- BVerwGE 48, 211, 222).
  • BVerwG, 26.07.1982 - 7 B 214.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    In dem "Mastküken"-Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - (NJW 1982, 1603 = BB 1982, 895) hat der Senat hierzu des weiteren ausgeführt, dies gelte im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 generell für alle Arten von Zulieferungen an Exporteure, insbesondere auch für die Fälle der Verbundwirtschaft; denn § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 stelle nicht auf das Unternehmen als solches, sondern auf die konkrete Betriebstätte ab, für deren Errichtung oder Erweiterung die Investitionszulage begehrt werde.
  • BVerwG, 23.07.1982 - 7 C 97.80

    Förderungswürdigkeit eines Kraftwerks - Elektrische Energie - Überregionaler …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann jedoch der erforderliche Primäreffekt im Sinne des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nicht mittelbar bewirkt werden (…vgl. "Monsanto"-Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - [a.a.O.]; ferner "Mastküken" - Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - [NJW 1982, 1603 = BB 1982, 895]).
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