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| OLG Hamm, 26.05.1997 - 8 U 115/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 259
- BB 1998, 2175
- NZG 1998, 681
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91
Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als …
Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1997 - 8 U 115/96
Dem Kläger ist im Ansatz darin zu folgen, daß die mietweise Überlassung von Betriebsgrundstücken und -gebäuden kapitalersetzenden Charakter haben kann (zuletzt BGHZ 127, 17 = NJW 1994, 2760 "Lagergrundstück IV" und unter dieser Voraussetzung zur Haftung der Beklagten führen würde, wenn sie der X die Mietgegenstände nach Eintritt der Konkursreife oder der Überlassungsunwürdigkeit belassen hätte, obwohl sie das eine oder das andere kannte oder kennen mußte und auch objektiv in der Lage war, ihr Engagement und damit den gläubigergefährdenden Fortbestand der X durch Kündigung des Mietvertrags oder durch Liquidation der Gesellschaft (BGHZ 121, 31 [36 f.] = NJW 1993, 392 "Lagergrundstück II") zu beenden. - BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92
Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung …
Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1997 - 8 U 115/96
Dem Kläger ist im Ansatz darin zu folgen, daß die mietweise Überlassung von Betriebsgrundstücken und -gebäuden kapitalersetzenden Charakter haben kann (zuletzt BGHZ 127, 17 = NJW 1994, 2760 "Lagergrundstück IV" und unter dieser Voraussetzung zur Haftung der Beklagten führen würde, wenn sie der X die Mietgegenstände nach Eintritt der Konkursreife oder der Überlassungsunwürdigkeit belassen hätte, obwohl sie das eine oder das andere kannte oder kennen mußte und auch objektiv in der Lage war, ihr Engagement und damit den gläubigergefährdenden Fortbestand der X durch Kündigung des Mietvertrags oder durch Liquidation der Gesellschaft (BGHZ 121, 31 [36 f.] = NJW 1993, 392 "Lagergrundstück II") zu beenden.
- OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12
Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …
Allein der faktische Einigungszwang in einem paritätischen Gemeinschaftsunternehmen, an dem zwei Gesellschafter je hälftig beteiligt sind, rechtfertigt die Feststellung oder Vermutung der Abhängigkeit dieses Unternehmens von seinen Gesellschaftern indes nicht (…OLG Frankfurt, AG 2004, 567 [juris Rz. 19]; OLG Hamm, BB 1998, 2175, 2176;… Koppensteiner in Kölner Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 17 Rz. 93;… Hüffer in AktG, 10. Aufl., § 17 Rz. 16;… Bayer in Münchener Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 17 Rz. 81;… Windbichler in Großkommentar, AktG, 4. Aufl., § 17 Rz. 65;… Schall in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl.,§ 17 Rz. 28;… Fett in Bürgers/Körber, AktG, 2. Aufl., § 17 Rz. 24). - LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08
Aktienrecht: Rechtmäßigkeit der Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss der …
Rn. 51 a) Bis zum Abschluss der Ergänzungsvereinbarung vom 16.05.2008 (Anlage A 30) wurde die Klägerin trotz paritätischer Beteiligung der I und der J, die eine widerlegbare Vermutung der Doppelbeherrschung durch beide Muttergesellschaften begründet (vgl. Bayer in MünchKomm/AktG, 2. Aufl., § 17 Rn. 82 und OLG Hamm AG 1998, 588) aufgrund der zu Lasten von I vereinbarten Stimmrechtsbeschränkung aus der Änderungsvereinbarung vom 29.11.2007 allein von J beherrscht (vgl. im Einzelnen die Vorbemerkung der Ergänzungsvereinbarung Anlage A 30).
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