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Rechtsprechung
   BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 264/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6118
BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 264/97 (https://dejure.org/1998,6118)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1998 - 10 AZR 264/97 (https://dejure.org/1998,6118)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 10 AZR 264/97 (https://dejure.org/1998,6118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2367
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 74/97

    Jahressonderzahlung bei langjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 264/97
    Der erkennende Senat hat allerdings in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - und vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 168 und 195 zu § 611 BGB Gratifikation sowie Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - n.v.) angenommen, daß ein rechtlich an sich fortbestehendes Arbeitsverhältnis tatsächlich nur noch formaler Natur ist und damit ein Anspruch ausgeschlossen ist, wenn nach dem Willen und den Vorstellungen beider Parteien keine rechtliche Bindung im Hinblick auf eine Wiederaufnahme des bisherigen Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist.

    Damit ist davon auszugehen, daß nach dem Willen der Parteien das bisherige Arbeitsverhältnis ab diesem Zeitpunkt nicht fortgesetzt werden sollte (vgl. BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 -).

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 805/93

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 264/97
    Der erkennende Senat hat allerdings in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - und vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 168 und 195 zu § 611 BGB Gratifikation sowie Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - n.v.) angenommen, daß ein rechtlich an sich fortbestehendes Arbeitsverhältnis tatsächlich nur noch formaler Natur ist und damit ein Anspruch ausgeschlossen ist, wenn nach dem Willen und den Vorstellungen beider Parteien keine rechtliche Bindung im Hinblick auf eine Wiederaufnahme des bisherigen Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist.
  • BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95

    Tarifliche Sonderzahlungen ohne Arbeitsleistung bei Antrag auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 264/97
    Der erkennende Senat hat allerdings in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - und vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 168 und 195 zu § 611 BGB Gratifikation sowie Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - n.v.) angenommen, daß ein rechtlich an sich fortbestehendes Arbeitsverhältnis tatsächlich nur noch formaler Natur ist und damit ein Anspruch ausgeschlossen ist, wenn nach dem Willen und den Vorstellungen beider Parteien keine rechtliche Bindung im Hinblick auf eine Wiederaufnahme des bisherigen Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist.
  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1190/96

    Gewährung eines Weihnachtsgeldes bei Arbeitsunfähigkeit; Gewährung von …

    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 264/97
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 1997 - 10 Sa 1190/96 - aufgehoben.
  • LAG Nürnberg, 08.09.1998 - 2 Sa 513/96

    Formal bestehendes Arbeitsverhältnis

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  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 672/99

    Tarifliche Sonderzahlung

    In diesen Urteilen (vgl. auch BAG 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - nv.; 11. Februar 1998 - 10 AZR 264/97 - BB 1998, 2367; 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - nv.) hat der Senat ausgeführt, daß bei langer Arbeitsunfähigkeit, Aussteuerung durch die Krankenkasse, Bezug von Arbeitslosengeld, damit einhergehendem Verzicht des Arbeitgebers auf das Direktionsrecht und späterer Beantragung einer Rente das Arbeitsverhältnis nur noch formal bestehe und die Bindungen der Parteien in einer Weise gelockert seien, daß kein Arbeitsverhältnis im Sinne des jeweiligen Tarifvertrages mehr gegeben sei.
  • LAG Hessen, 01.06.2015 - 7 Sa 412/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte - …

    Bei diesen Arbeitsverhältnissen sei mit einer Reaktivierung nicht mehr zu rechnen (Urteile v. 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation; v.11. Oktober 1995 - 10 AZR 364/94 -, [...]; v. 6. Dezember 1995 - 10 AZR 334/94 -[...]; v. 10. April 1996-10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau; v.12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - [...]; v. 11. Februar 1998 - 10 AZR 264/97 - BB 1998, 2367; v. 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - [...]; v. 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - [...]; v. 24. Januar 2001 - 10 AZR 672/99 -, [...]). In einer weiteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14. März 2006 unter Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung des 10. Senats ausgeführt, es sei zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, wenn ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld beziehe.
  • LAG Hessen, 05.09.2000 - 7 Sa 602/00

    Bezug von Erwerbunfähigkeitsrente; Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung trotz …

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  • LAG Hessen, 22.06.2015 - 7 Sa 381/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte - …

    Bei diesen Arbeitsverhältnissen sei mit einer Reaktivierung nicht mehr zu rechnen (Urteile v. 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation; v. 11. Oktober 1995 - 10 AZR 364/94 -, juris; v. 6. Dezember 1995 - 10 AZR 334/94 - juris; v. 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau; v. 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - juris; v. 11. Februar 1998 - 10 AZR 264/97 - BB 1998, 2367; v. 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - juris; v. 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - juris; v. 24. Januar 2001 - 10 AZR 672/99 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente …

    Bei solchen Arbeitsverhältnissen müsse der Arbeitgeber mit einer Reaktivierung nicht mehr rechnen (vgl. dazu im Einzelnen mit weiterem Nachweis die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 12.11.1997 - 10 AZR 74/97 - vom 11.02.1998 - 10 AZR 264/97 - vom 15.03.2000 - 10 AZR 115/99 - vom 24.01.2001 - 10 AZR 672/99 - und vom 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.06.2000 - 11 Sa 72/99

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung

    Rn. 36 bb) Für den Fall, dass die tariflichen oder vertraglichen Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation auch dann erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer langfristig arbeitsunfähig krank ist, hat das BAG in ständiger Rechtsprechung (…vgl. Urt. v. 28.09.1994 - 10 AZR 805/93, AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation;… Urt. v. 10.04.1996 - 10 AZR 600/95, a.a.O. Nr. 195;… Urt. v. 12.11.1997-10 AZR 74/97 n.v.; Urt. v. 11.02.1998 - 10 AZR 264/97, BB 1998, 2367 m. Anm. v. Kukat) entschieden, dass der Anspruch gleichwohl nicht besteht, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund langjähriger Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers tatsächlich nur noch formaler Natur ist und nach dem Willen und den Vorstellungen der Parteien keine rechtliche Bindung im Hinblick auf die Wiederaufnahme des bisherigen Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist.
  • LAG Berlin, 06.09.2002 - 6 Sa 1037/02

    Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung; Voraussetzungen für den …

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 5 Sa 444/04

    Zur Rechtsfigur des "formalen Arbeitsverhältnisses

    Soweit es um die Frage vergleichbarer Fälle geht, hält die Beklagte die Sachverhalte der vom Arbeitsgericht herangezogenen Bundesarbeitsgerichts-Entscheidungen, insbesondere der vom 11.02.1998 - 10 AZR 264/97 -, weitestgehend mit dem vorliegenden Fall für deckungsgleich.
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